Abbildung eines Hauses

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Die '''Abbildung eines Hauses''' kann eine [[Persönlichkeitsrecht]]sverletzung des Bewohners darstellen. Dies gilt vor allem bei Häusern von Prominenten, wenn insoweit [[Erkennbarkeit|identifizierend]] berichtet und mangels sonstigem [[Berichtsinteresse]] lediglich die Neugierde des Boulevards befriedigt wird. Die '''Abbildung eines Hauses''' kann eine [[Persönlichkeitsrecht]]sverletzung des Bewohners darstellen. Dies gilt vor allem bei Häusern von Prominenten, wenn insoweit [[Erkennbarkeit|identifizierend]] berichtet und mangels sonstigem [[Berichtsinteresse]] lediglich die Neugierde des Boulevards befriedigt wird.

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Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS

Glossar

anwaelte.jpg

Abbildung eines Hauses

Die Abbildung eines Hauses kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Bewohners darstellen. Dies gilt vor allem bei Häusern von Prominenten, wenn insoweit identifizierend berichtet und mangels sonstigem Berichtsinteresse lediglich die Neugierde des Boulevards befriedigt wird.

Eine Luftbildaufnahme, die keine Wegbeschreibung enthält, ist zulässig (streitig).

Urteile

Urteilssammlung bzgl. der Abbildungn von Häusern

Siehe auch

Persönliche Werkzeuge