30.01.2015 - Zensur ist Routine
Aus Buskeismus
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Roberto Blanco - Ein bisschen Spar'n muss sein | BUSKEISMUS FREITAGSBERICHT | Spiegel TV u. Henryk M. Broder über Ken Jebsen (KenFM) und die Montagsdemos |
Was war heute los?
Zwei Prominente
30.01.2015
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Die heutigen Termine
VerkündungVorsitzende Richterin Simonwe KäferEin paar schöne Zitate des Vorsitzenden von heute |
Verhandlungen
10:15
Roberto Zerquera-Blanko vs. BILD GmbH & Co. KG 324 O 592/14
Roberto Zerquera-Blanko vs. Axel Springer SE 324 O 593/14
Corpus Delikti
Bericht über eine Sache, die schon ca. zehn Jahre alt ist. Noch dazu wurde offenbar falsch berichtet ("geprügel").
Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer |
Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwalt Matthias Nienhaus |
Beklagtenseite: Kanzlei Damm & Mann; Rechtsanwalt Dr. Holger Nieland
Kurzbericht zu den Sachen 324 O 592/14 und 324 O 593/14
30.01.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
12:00
Christine Neubauer vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH 7 U 93/12
Corpus Delikti
Veröffentlichung von Photos.
Richter
Vorsitzender OLG-Richter: Andreas Buske |
Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann, Rechtsanwalt Sebastian Graals |
Beklagtenseite: Kanzlei Prof. Schweizer; Rechtsanwalt Markus Herrmann
Notizen der Pseudoöffentlichkeit 7 U 93/12
25.11.2014 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Andreas Buske: Was halten Sie von der Idee, dass die Beklagte eine einfache Unterlassungsverpflichtungserklärung abgibt und € 1.000,- zahlt. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Sie haben ja gegenwärtig schöne, schönere Photos mit Bewilligung.
Burda-Anwalt Markus Herrmann: Habe mich mit Herrn Graals unterhalten. Die Photos haben heute tatsächlich keinen Marktwert. An mir soll es nicht liegen.
Neubauer-Anwalt Sebastian Graals: Unterlassungsverpflichtungserklärung und 1000,- €?
Neubauer-Anwalt Sebastian Graals überlegt eine Weile: Würde einmal ganz gerne vorher telefonieren.
Neubauer-Anwalt Sebastian Graals nach Wiedereintritt: Würde mich brennend interessieren, wie Sie das sehen.
Burda-Anwalt Markus Herrmann: Sage das oft, die Richter machen es falsch, etwas zur Sache zu sagen und dann einen Vergleich vorschlagen. Umgekehrt wäre es richtig.
Der Vorsitzende: Wie wollen wir verfahren?
Burda-Anwalt Markus Herrmann: Das Hausphoto (1.c) war erledigt.
Der Vorsitzende: Streitwert € 45.000,- Mit der Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage angesprochen. Der Senat unterbreitet einen Vergleichsvorschlag. Daraufhin schliessen die Parteien ohne Präjudiz für den jeweiligen Rechtsstandpunkt den folgenden Vergleich:
- 1. Die Beklagte verpflichtet sich, es zu unterlassen, die im Tenor des Landgerichts im Urteil vom 21.09.2012 (RS: Az. 324 O 205/12) beschriebenen und abgedruckten Photos erneut zu veröffentlichen.
- 2. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Hauptsache hinsichtlich des ursprünglichen Hausphotos zu 1c. erledigt ist.
- 3. Die Beklagte verpflichtet sich, an die Klägerin € 1000,- zu zahlen.
- 4. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Burda-Anwalt Markus Herrmann: Gilt das auch für die Verfügungen und die paar Sachen in Köln?
Neubauer-Anwalt Sebastian Graals: Habe mir notiert.
Burda-Anwalt Markus Herrmann: War nicht aus Hamburg dabei ... .
Der Vorsitzende: Vorgelesen und genehmigt.
Beschlossen und verkündet:
- 1. Der Wert des Vergleichs übersteigt nicht dern Wert der Hauptsache.
- 2. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf € 45.000,- festgesetzt.
Jetzt können wir sagen, was wir uns gedacht haben.
Nicht weit weg von dem Vergleich. Deutlich wiegt ... über Selbsbegebung ... neue Liebe. Ob das auf alle Photos durchschlägt, wissen wir nicht. Trödelmarkt würden wir nach wie vor verbieten. MZ wahrscheinlich erlassen. Bei dem dritten Photo unklar.
Burda-Anwalt Markus Herrmann: ... .
Richter Dr. Thomas Weyhe: Es ist ein Problem, Abwägungssache.
Burda-Anwalt Markus Herrmann: ... heimlich ..
Der Vorsitzende: Danke. Wenn das immer so läuft, kommen wir gern zehn Minuten früher.
Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.
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