Abbildung eines Hauses

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Version vom 09:22, 6. Dez. 2008

Die Abbildung eines Hauses kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Bewohners darstellen. Dies gilt vor allem bei Häusern von Prominenten, wenn insoweit identifizierend berichtet und mangels sonstigem Berichtsinteresse lediglich die Neugierde des Boulevards befriedigt wird.

Eine Luftbildaufnahme, die keine Wegbeschreibung enthält, ist zulässig (streitig).

Urteile

Urteilssammlung bzgl. entsprechender Abbildungen von Häusern

Siehe such

Persönliche Werkzeuge