Abmahnung

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 10:48, 18. Okt. 2008 (bearbeiten)
Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
(prozesswirtschaftlicher Hintergrund)
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Version vom 21:25, 17. Nov. 2008 (bearbeiten) (Entfernen)
Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
(prozesswirtschaftlicher Hintergrund)
Zum nächsten Versionsunterschied →
Zeile 16: Zeile 16:
== prozesswirtschaftlicher Hintergrund == == prozesswirtschaftlicher Hintergrund ==
-Eine Abmahnung verursacht für den Anwalt kaum Aufwand und Kosten. Auch muss er nichts nachweisen. Medienanwälte überziehen ihre Opfer daher gerne mit unverschämten Anliegen, die oft rechtlich gar nicht durchsetzbar wären, mit anderen Worten: Sie bluffen. Häufig wird in Abmahnungen etwa die [[Schadensersatzforderung in Abmahnung|Anerkeunng von Schadensertazuansprüchen]] verlangt.+Eine Abmahnung verursacht für den Anwalt kaum Aufwand und Kosten. Auch muss er nichts nachweisen. Medienanwälte überziehen ihre Opfer daher gerne mit unverschämten Anliegen, die oft rechtlich gar nicht durchsetzbar wären, mit anderen Worten: Sie bluffen. Häufig wird in Abmahnungen etwa die [[Schadensersatzforderung in Abmahnung|Anerkennung von Schadenseratzansprüchen]] verlangt.
Oft hat auch der Abmahner kein Interesse an einem langwierigen, während eine Abmahnung einen billiger Giftpfeil darstellt. Oft hat auch der Abmahner kein Interesse an einem langwierigen, während eine Abmahnung einen billiger Giftpfeil darstellt.

Version vom 21:25, 17. Nov. 2008

Eine medienrechtliche Abmahnung ist die außergerichtliche Aufforderung, eine Unterlassungserklärung nebst Vertragsstrafeversprechen für den Fall der Zuwiderhandlung binnen einer Frist zu unterzeichnen.

Inhaltsverzeichnis

rechtlicher Hintergrund

Die Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs durch eine einstweilige Verfügung oder einer Klage beinhaltet das Kostenrisiko insbesondere für den Fall, dass der Gegner mit einem sofortigen Anerkenntnis reagiert. In diesem Fall muss der Anspruchsberechtigte die Kosten selbst tragen, vgl. § 93 ZPO. Diese Kostenfolge kann vermieden werden, indem man einen "Anlass zur Klage" durch eine erfolglose Abmahnung nachweist.

Rechtsfolge der Abmahung

Unterzeichnet man (vorbehaltslos) eine Abmahnung, so erkennt man den geltend gemachten Unterlassungssanspruch an, unabhängig davon, ob dieser tatsächlich eine Aussicht auf Erfolg bei Gericht gehabt hätte.

Kosten der Abmahnung

Wird eine Abmahnung akzeptiert, so muss der Angemahnte die Anwaltskosten hierfür tragen. Rechtsdogmatisch wird diese Kostenfolge aus Rechtsfigur der "Geschäftsführung ohne Auftrag" hergeleitet, da der gegnerische Anwalt ein "Geschäft im Interesse des Abgemahnten zur Abwendung eines Prozesses" führt.

Bei unklaren Sachverhalten empfiehlt es sich, ggf. die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, jedoch "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht hierzu" unter Verwahrung gegen die Kostenfolge. Dies reduziert den Streitwert eines drohenden Rechtsstreits auf die Höhe der Anwaltskosten für die Abmahnung, obwohl der Anwalt nahezu den gleichen Aufwand hat, als wenn er in der Sache selbst klagen würde.

prozesswirtschaftlicher Hintergrund

Eine Abmahnung verursacht für den Anwalt kaum Aufwand und Kosten. Auch muss er nichts nachweisen. Medienanwälte überziehen ihre Opfer daher gerne mit unverschämten Anliegen, die oft rechtlich gar nicht durchsetzbar wären, mit anderen Worten: Sie bluffen. Häufig wird in Abmahnungen etwa die Anerkennung von Schadenseratzansprüchen verlangt.

Oft hat auch der Abmahner kein Interesse an einem langwierigen, während eine Abmahnung einen billiger Giftpfeil darstellt.

Ein probates Mittel gegen lästige Abmahner ist die Veröffentlichung von Abmahnungen. Die Website Chefduzen.de erhält wöchentlich Abmahnungen, denen zwar in der Regel faktisch entsprochen wird, die jedoch aus prinzipiellen Gründen nie unterzeichnet werden - und hat dann praktisch immer ihre Ruhe.

weiteres Verfahren

Auf eine nicht unterzeichnete Abmahnung folgt bei äußerungsrechtlichen Prozessen überwiegend ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, die Gerichtskosten nach sich zieht. Ggf. kann eine solche Abmahnung bereits in Form einer sogenannten Schubladenverfügung vorliegen.

Persönliche Werkzeuge