Ausschlussfrist bei einstweiliger Verfügung

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Version vom 08:54, 7. Nov. 2008

Für den Erlass einer einstweiligen Verfügung ist eine Eilbedürftigkeit glaubhaft zu machen. An einer solchen kann es fehlen, wenn sich der Antragsteller mit seinem Antrag etliche Wochen Zeit lässt. Die Gerichte bemessen entsprechende Ausschlussfristen unterschiedlich.

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