Abbildung eines Hauses
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Version vom 08:13, 7. Nov. 2008
Die Abbildung eines Hauses kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Bewohners darstellen. Dies gilt vor allem bei Häusern von Prominenten, wenn insoweit identifizierend berichtet und lediglich die Neugierde des Boulevards befriedigt wird.
Eine Luftbildaufnahme, die keine Wegbeschreibung enthält, ist zulässig (streitig).
Urteilssammlung bzgl. entsprechender Abbildungen von Häusern