Generalverbot
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Aktuelle Version
Ein Generatverbot wird ausgesprochen, wenn einzelne Verbote nicht mehr greifen.
So kann einer Zeitschrift gegenüber das Generalverbot ausgesprochen werden, keine Bilder mehr von den Kindern der Familie Oliver Kahn zu veröffentlichen.
Das Oberlandesgericht Hamburg meint, wenn es das Generalverbot gibt, dann ist der Betroffene geschützt. Ein zusätzlichen Anspruch auf Geldentschädigung kann es dann aber nicht mehr geben.
[bearbeiten] Urteile
- 7 U 80/08 (324 O 1197/07) Katherina-Maria Kahn vs. Bunte Entertainment Verlag (das Urteil der Zensurkammer Hamburg wurde vom OLG aufgehoben)
- 7 U 71/08 (324 O 1172/07) Katherina-Maria Kahn vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH (das Urteil der Zensurkammer Hamburg wurde vom OLG aufgehoben)
- 7 U 72/08 (324 O 1173/07) David Kahn vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH (das Urteil der Zensurkammer Hamburg wurde vom OLG aufgehoben)