Fachliteratur zur Zensur
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+ | Für [[Journalist]]en, Anwälte und Richter gibt es diverse Zeitschriften und Handbücher über das sogenannte Medienrecht (Presserecht). | ||
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- | Für [[Journalist]]en, Anwälte und Richter gibt es diverse Zeitschriften und Handbücher über das so genannte Medienrecht (Presserecht). In allen diesen Veröffentlichungen werden die komplizierten Zensurregeln veröffentlicht und die bestehenden Einschränkungen für die Rechte von Jornalisten, Bloggern und sonstigen Kritikern dargelegt, so auch die [[journalistische Sorgfaltspflichten]]. | + | Auf den ersten Blick scheinen die Hinweise auf [[journalistische Sorgfaltspflichten]] als Orientierungshilfe auszureichen. Viel mehr Informationen als auf Buskeismus.de enthalten diese Bücher leider nicht. Im Gegenteil, in diesen Büchern werden die Entscheidungen von Bundesgerichtshof und des Bundesverfassungsgerichts irreführend als verbindliches Recht dargestellt. |
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- | In den Veröffentlichungen gibt es kritisches Hinterfragen, es gibt keine Hinweise auf gesellschaftliche Zusammenhänge, die Rolle des Staates bei der Zensur, auf den der Einfluss verschiedenster Interessensgruppen, Parteien, Organisationen, vor allen die geschäftlichen Interessen der Anwälte, denen die Honorare näher liegen als die Meinungsfreiheit. Die Rolle der Zivilgerichte als Geldquelle für den Satatshaushalt wird verschwiegen. | + | |
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- | Auf den ersten Blick reichen die Hinweise in den Büchern für die meisten Fälle als Orientierungshilfe aus, vot allem, wenn die richterlichen Entscheidungen freien und unabhängiger Richter als endgültioge Entscheisdungen bedingungslos anerkannt werden. | + | |
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- | Viel mehr Informationen als auf Buskeismus.de enthalten diese Bücher leider nicht. Im Gegenteil, in diesen Büchern werden die Entscheidungen von Bundesgerichtshof und des Bundesverfassungsgerichts irreführend als verbindliches Recht dargestellt. | + | |
Soweit die erst 2005 ergangene [[Stolpe-Entscheidung]] eingearbeitet ist und die Leser begreifen, dass [[Verdachtsberichterstattung]] faktisch verboten ist, sind diese Leitfäden für den Alltag ausreichend. Klagt jedoch eine gut betuchte Mimose mit [[Medienanwälte]], dann gilt [[Hamburger Landrecht]] - und das ist nichts für Amateure. | Soweit die erst 2005 ergangene [[Stolpe-Entscheidung]] eingearbeitet ist und die Leser begreifen, dass [[Verdachtsberichterstattung]] faktisch verboten ist, sind diese Leitfäden für den Alltag ausreichend. Klagt jedoch eine gut betuchte Mimose mit [[Medienanwälte]], dann gilt [[Hamburger Landrecht]] - und das ist nichts für Amateure. | ||
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- | Zum [[Recht am eigenen Bild]], Äußerungsrecht und sonstigem [[Persönlichkeitsrecht]] gibt es keine wirklich empfehlenswerte Literatur. Der bisherige Klassiker ''"Wenzel: Das Recht zur Wort- und Bildberichterstattung"'' stammt aus einer Zeit vor der [[Stolpe-Entscheidung]] und vor der [[Caroline-Entscheidung]] und ist damit Rechtsgeschichte. Das nach langem Vorlauf nun Ende 2008 erschienene ''"Handbuch zum Persönlichkeitsrecht"'' enthält weiße Flecken, vereinzelt sogar Widersprüche zur Rechtsprechung und berücksichtigt vor allem das ''Hamburger Landrecht'' zu wenig. | ||
Von entsprechender Fachliteratur und von Rückschlüssen von BGH- und BVerfG-Entscheidungen sollte vor allem bei Rechtsstreiten am [[fliegender Gerichtsstand|Gerichtssitz Hamburg]] nur zurückhaltend Gebrauch gemacht werden. | Von entsprechender Fachliteratur und von Rückschlüssen von BGH- und BVerfG-Entscheidungen sollte vor allem bei Rechtsstreiten am [[fliegender Gerichtsstand|Gerichtssitz Hamburg]] nur zurückhaltend Gebrauch gemacht werden. | ||
- | == Zeitschriften == | + | Bekannte Leitfäden für Rechtslaien sind: |
- | *AfP | + | *Clemens Kaesler: ''Recht für Medienberufe: Kompaktes Wissen zu allen rechtstypischen Fragen'' (2007) |
+ | *Udo Branahl: ''Medienrecht: Eine Einführung'' (2006) | ||
+ | *Dorothee Bölke: ''Presserecht für Journalisten: Freiheit und Grenzen der Wort- und Bildberichterstattung'' (2004) | ||
+ | *Viola Falkenberg: ''Im Dschungel der Gesetze: Leitfaden Presse- und Öffentlichkeitsarbeit'' (2004) | ||
+ | *Rudolf Gerhardt und Erich Steffen: K''leiner Knigge des Presserechts. Wie weit Journalisten zu weit gehen dürfen.'' (2001) | ||
+ | *Michael Schmuck: ''Presserecht kurz und bündig: Ein Leitfaden mit praktischen Tips für Journalisten'' (2000) | ||
== Juristische Fachliteratur zur Zensur == | == Juristische Fachliteratur zur Zensur == | ||
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+ | Zum [[Recht am eigenen Bild]], Äußerungsrecht und sonstigem [[Persönlichkeitsrecht]] gibt es keine wirklich empfehlenswerte juristische Literatur. Der bisherige Klassiker ''"Wenzel: Das Recht zur Wort- und Bildberichterstattung"'' (2003) stammt aus einer Zeit vor der [[Stolpe-Entscheidung]] und vor der [[Caroline-Entscheidung]] und ist damit Rechtsgeschichte. Das nach langem Vorlauf nun Ende 2008 erschienene ''"Handbuch zum Persönlichkeitsrecht"'' enthält weiße Flecken, vereinzelt sogar Widersprüche zur Rechtsprechung und berücksichtigt vor allem das ''Hamburger Landrecht'' zu wenig. | ||
*Horst-Peter Götting, Christian Schertz, und Walter Seitz: ''Handbuch des Persönlichkeitsrechts'' (2008) | *Horst-Peter Götting, Christian Schertz, und Walter Seitz: ''Handbuch des Persönlichkeitsrechts'' (2008) | ||
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*Wolfgang Büscher, Stefan Dittmer, und Peter Schiwy: ''Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht'' (2008) | *Wolfgang Büscher, Stefan Dittmer, und Peter Schiwy: ''Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht'' (2008) | ||
*Jasmin Pesla: ''Der Gegendarstellungsanspruch im Medienrecht'' (2008) | *Jasmin Pesla: ''Der Gegendarstellungsanspruch im Medienrecht'' (2008) | ||
- | *Chrsitian Schertz, Thomas Schulter: ''Rifmord und medienopfer; Die Verletzung der persönlichen Ehre'' - Zufällige Artikelsammlung | ||
- | *Prof Dr. Thomas Hoeren ''[[http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/skript_September2007.pdf Intrenetrecht]]'' (2007) | ||
- | *Clemens Kaesler: ''Recht für Medienberufe: Kompaktes Wissen zu allen rechtstypischen Fragen'' (2007) | ||
*Dieter Dörr, Johannes Kreile und Marc D. Cole: ''Handbuch Medienrecht. Recht der elektronischen Massenmedien'' (2007) | *Dieter Dörr, Johannes Kreile und Marc D. Cole: ''Handbuch Medienrecht. Recht der elektronischen Massenmedien'' (2007) | ||
*Renate Damm und Klaus Rehbock: ''Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in den Medien'' (2007) | *Renate Damm und Klaus Rehbock: ''Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in den Medien'' (2007) | ||
*Jens Petersen: ''Medienrecht'' (2006) | *Jens Petersen: ''Medienrecht'' (2006) | ||
- | *Udo Branahl: ''Medienrecht: Eine Einführung'' (2006) | ||
- | *Dorothee Bölke: ''Presserecht für Journalisten: Freiheit und Grenzen der Wort- und Bildberichterstattung'' (2004) | ||
- | *Viola Falkenberg: ''Im Dschungel der Gesetze: Leitfaden Presse- und Öffentlichkeitsarbeit'' (2004) | ||
- | *Rudolf Gerhardt und Erich Steffen: K''leiner Knigge des Presserechts. Wie weit Journalisten zu weit gehen dürfen.'' (2001) | ||
- | *Michael Schmuck: ''Presserecht kurz und bündig: Ein Leitfaden mit praktischen Tips für Journalisten'' (2000) | ||
*Marian Paschke, Wolfgang Berlit, und Claus Meyer: ''Hamburger Kommentar zum gesamten Medienrecht'' (2003) | *Marian Paschke, Wolfgang Berlit, und Claus Meyer: ''Hamburger Kommentar zum gesamten Medienrecht'' (2003) | ||
*Matthias Prinz und Butz Peters: ''Medienrecht: Die zivilrechtlichen Ansprüche'' (1999) | *Matthias Prinz und Butz Peters: ''Medienrecht: Die zivilrechtlichen Ansprüche'' (1999) | ||
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- | == Von der Zensurkammer Hamburg zitierten Bücher == | ||
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*Martin Löffler, Karl E. Wenzel, Klaus Sedelmeier, und Emanuel H. Burkhardt: ''Presserecht, Kommentar'' (2006) | *Martin Löffler, Karl E. Wenzel, Klaus Sedelmeier, und Emanuel H. Burkhardt: ''Presserecht, Kommentar'' (2006) | ||
*Martin Löffler und Reinhart Ricker: ''Handbuch des Presserechts'' (2005) | *Martin Löffler und Reinhart Ricker: ''Handbuch des Presserechts'' (2005) | ||
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*Jörg Soehring: ''Presserecht'' (2000) | *Jörg Soehring: ''Presserecht'' (2000) | ||
- | == Kritische Literatur == | + | == justizkritische Literatur == |
*Wolf-Dieter Roth: ''Internet, Recht und Abzocke. Juristische Fallstricke bei privater, freiberuflicher und kleingewerblicher Online-Nutzung'' (2008) | *Wolf-Dieter Roth: ''Internet, Recht und Abzocke. Juristische Fallstricke bei privater, freiberuflicher und kleingewerblicher Online-Nutzung'' (2008) | ||
- | *Prof. Schweizer [[http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibliothek/content/einschraenkung_des_gesellschaftlichen_auftrages.html Einschränkung des gesellschaftlichen Auftrages der Medien durch die Rechtsprechung]] (2000) | + | *Prof. Schweizer [http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibliothek/content/einschraenkung_des_gesellschaftlichen_auftrages.html Einschränkung des gesellschaftlichen Auftrages der Medien durch die Rechtsprechung] (2000) |
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+ | == Zeitschriften == | ||
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+ | *Archiv für Presserecht (AfP) | ||
+ | *Buskeismus (print) | ||
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+ | == medienkritische Literatur == | ||
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+ | *Christian Schertz, Thomas Schulter: ''Rufmord und Medienopfer; Die Verletzung der persönlichen Ehre'' - Zufällige Artikelsammlung, welche die Presse dämonisiert | ||
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+ | == Kritik an der Literatur zum Medienrecht == | ||
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+ | In den Veröffentlichungen gibt es kaum kritisches Hinterfragen, es gibt keine Hinweise auf gesellschaftliche Zusammenhänge, die Rolle des Staates bei der Zensur, auf den Einfluss verschiedenster Interessensgruppen, Parteien, Organisationen, vor allem die geschäftlichen Interessen der Anwälte, denen ihre Honorare näher liegen als die Meinungsfreiheit. | ||
- | ==Diskussionen== | + | == Weblinks == |
- | [[http://www.buskeismus.de/material/pressefreiheit_gruene_aug_2006.pdf Pressefreiheit 2006 DIE GRÜNEN]] | + | [http://www.buskeismus.de/material/pressefreiheit_gruene_aug_2006.pdf Pressefreiheit 2006 DIE GRÜNEN] |
[[Kategorie:Glossar]] | [[Kategorie:Glossar]] |
Version vom 14:50, 18. Okt. 2008
Für Journalisten, Anwälte und Richter gibt es diverse Zeitschriften und Handbücher über das sogenannte Medienrecht (Presserecht).
Inhaltsverzeichnis |
Leitfäden für Journalisten und Privatleute
Auf den ersten Blick scheinen die Hinweise auf journalistische Sorgfaltspflichten als Orientierungshilfe auszureichen. Viel mehr Informationen als auf Buskeismus.de enthalten diese Bücher leider nicht. Im Gegenteil, in diesen Büchern werden die Entscheidungen von Bundesgerichtshof und des Bundesverfassungsgerichts irreführend als verbindliches Recht dargestellt.
Soweit die erst 2005 ergangene Stolpe-Entscheidung eingearbeitet ist und die Leser begreifen, dass Verdachtsberichterstattung faktisch verboten ist, sind diese Leitfäden für den Alltag ausreichend. Klagt jedoch eine gut betuchte Mimose mit Medienanwälte, dann gilt Hamburger Landrecht - und das ist nichts für Amateure.
Von entsprechender Fachliteratur und von Rückschlüssen von BGH- und BVerfG-Entscheidungen sollte vor allem bei Rechtsstreiten am Gerichtssitz Hamburg nur zurückhaltend Gebrauch gemacht werden.
Bekannte Leitfäden für Rechtslaien sind:
- Clemens Kaesler: Recht für Medienberufe: Kompaktes Wissen zu allen rechtstypischen Fragen (2007)
- Udo Branahl: Medienrecht: Eine Einführung (2006)
- Dorothee Bölke: Presserecht für Journalisten: Freiheit und Grenzen der Wort- und Bildberichterstattung (2004)
- Viola Falkenberg: Im Dschungel der Gesetze: Leitfaden Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (2004)
- Rudolf Gerhardt und Erich Steffen: Kleiner Knigge des Presserechts. Wie weit Journalisten zu weit gehen dürfen. (2001)
- Michael Schmuck: Presserecht kurz und bündig: Ein Leitfaden mit praktischen Tips für Journalisten (2000)
Juristische Fachliteratur zur Zensur
Zum Recht am eigenen Bild, Äußerungsrecht und sonstigem Persönlichkeitsrecht gibt es keine wirklich empfehlenswerte juristische Literatur. Der bisherige Klassiker "Wenzel: Das Recht zur Wort- und Bildberichterstattung" (2003) stammt aus einer Zeit vor der Stolpe-Entscheidung und vor der Caroline-Entscheidung und ist damit Rechtsgeschichte. Das nach langem Vorlauf nun Ende 2008 erschienene "Handbuch zum Persönlichkeitsrecht" enthält weiße Flecken, vereinzelt sogar Widersprüche zur Rechtsprechung und berücksichtigt vor allem das Hamburger Landrecht zu wenig.
- Horst-Peter Götting, Christian Schertz, und Walter Seitz: Handbuch des Persönlichkeitsrechts (2008)
- Frank Fechner: Medienrecht: Lehrbuch des gesamten Medienrechts unter besonderer Berücksichtigung von Presse, Rundfunk und Multimedia (2008)
- Wolfgang Büscher, Stefan Dittmer, und Peter Schiwy: Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht (2008)
- Jasmin Pesla: Der Gegendarstellungsanspruch im Medienrecht (2008)
- Dieter Dörr, Johannes Kreile und Marc D. Cole: Handbuch Medienrecht. Recht der elektronischen Massenmedien (2007)
- Renate Damm und Klaus Rehbock: Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in den Medien (2007)
- Jens Petersen: Medienrecht (2006)
- Marian Paschke, Wolfgang Berlit, und Claus Meyer: Hamburger Kommentar zum gesamten Medienrecht (2003)
- Matthias Prinz und Butz Peters: Medienrecht: Die zivilrechtlichen Ansprüche (1999)
- Martin Löffler, Karl E. Wenzel, Klaus Sedelmeier, und Emanuel H. Burkhardt: Presserecht, Kommentar (2006)
- Martin Löffler und Reinhart Ricker: Handbuch des Presserechts (2005)
- Karl E. Wenzel, Emanuel H. Burkhardt, und Waldemar Gamer: Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung: Handbuch des Äußerungsrechts (2003)
- Jörg Soehring: Presserecht (2000)
justizkritische Literatur
- Wolf-Dieter Roth: Internet, Recht und Abzocke. Juristische Fallstricke bei privater, freiberuflicher und kleingewerblicher Online-Nutzung (2008)
- Prof. Schweizer Einschränkung des gesellschaftlichen Auftrages der Medien durch die Rechtsprechung (2000)
Zeitschriften
- Archiv für Presserecht (AfP)
- Buskeismus (print)
medienkritische Literatur
- Christian Schertz, Thomas Schulter: Rufmord und Medienopfer; Die Verletzung der persönlichen Ehre - Zufällige Artikelsammlung, welche die Presse dämonisiert
Kritik an der Literatur zum Medienrecht
In den Veröffentlichungen gibt es kaum kritisches Hinterfragen, es gibt keine Hinweise auf gesellschaftliche Zusammenhänge, die Rolle des Staates bei der Zensur, auf den Einfluss verschiedenster Interessensgruppen, Parteien, Organisationen, vor allem die geschäftlichen Interessen der Anwälte, denen ihre Honorare näher liegen als die Meinungsfreiheit.