Anführungsstriche

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 13:48, 6. Okt. 2008 (bearbeiten)
Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
(Die Seite wurde neu angelegt: Anführungsstriche können eine andere Interpretation signalisieren, etwa Ironie. Nach der Rechtspraxis des Landgerichts Hamburg relativieren Anführungsstriche eine A...)
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Aktuelle Version (17:57, 15. Okt. 2008) (bearbeiten) (Entfernen)
Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)

 
(Der Versionsvergleich bezieht 2 dazwischen liegende Versionen mit ein.)
Zeile 1: Zeile 1:
 +Anführungsstriche können eine andere Interpretation signalisieren, etwa Ironie. Nach der Rechtspraxis des [[Landgericht Hamburg|Landgerichts Hamburg]] relativieren Anführungsstriche eine Aussage jedoch nur bedingt. Seit der [[Stolpe-Entscheidung]] muss man auch eine wörtliche Deutung der Äußerung gegen sich gelten lassen.
 +BGH. Urteil v. 11.01.1966 - VI ZR 221/63 (Düsseldorf). Ein ehemals vermuteter Beteiligter am Reichstagsbrand (SA-Mitglied) darf auch in [[Wissenschaftsfreiheit|wissenschaftlichen Arbeiten]] nicht namentlich genannt werden, wenn die Beteiligung am geschichtlichen Ereignis gerichtlich nicht nachgewiesen ist, vgl. [[Reichstagsbrand-Entscheidung]].
-Anführungsstriche können eine andere Interpretation signalisieren, etwa Ironie. Nach der Rechtspraxis des Landgerichts Hamburg relativieren Anführungsstriche eine Aussage jedoch nur bedingt. Seit der -> Stolpe-Entscheidung muss man auch eine wörtliche Deutung der Äußerung gegen sich gelten lassen.+1. GG Art. 5; BGB § 1004 (Abwehrender Ehrenschutz gegenüber Darstellungen eines Ereignisses von geschichtlicher Tragweite - Reichtstagsbrand) Zur Frage, ob Einschränkungen für den abwehrenden Ehrenschutz gelten, wenn jemand in einer Darstellung eines Ereignisses von geschichtlicher Tragweite als Teilnehmer an einem Verbrechen politischen Charakters bezeichnet wird.
 + 
 +[[Kategorie:Glossar]]

Aktuelle Version

Anführungsstriche können eine andere Interpretation signalisieren, etwa Ironie. Nach der Rechtspraxis des Landgerichts Hamburg relativieren Anführungsstriche eine Aussage jedoch nur bedingt. Seit der Stolpe-Entscheidung muss man auch eine wörtliche Deutung der Äußerung gegen sich gelten lassen. BGH. Urteil v. 11.01.1966 - VI ZR 221/63 (Düsseldorf). Ein ehemals vermuteter Beteiligter am Reichstagsbrand (SA-Mitglied) darf auch in wissenschaftlichen Arbeiten nicht namentlich genannt werden, wenn die Beteiligung am geschichtlichen Ereignis gerichtlich nicht nachgewiesen ist, vgl. Reichstagsbrand-Entscheidung.

1. GG Art. 5; BGB § 1004 (Abwehrender Ehrenschutz gegenüber Darstellungen eines Ereignisses von geschichtlicher Tragweite - Reichtstagsbrand) Zur Frage, ob Einschränkungen für den abwehrenden Ehrenschutz gelten, wenn jemand in einer Darstellung eines Ereignisses von geschichtlicher Tragweite als Teilnehmer an einem Verbrechen politischen Charakters bezeichnet wird.

Persönliche Werkzeuge