Pechstein-Klägerismus

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Der Pseudoöffentlichkeit bleibt unbekannt, welche Verfahren rechtskräftig geworden sind, und ob nicht aus den der Pseudoöffentlichkeit unbekannten Gründen die Urteile einen falschen Eindruck über die tatsächlichen Hintergründe erwecken. Finanziellen Verlusten auf der einen Seite können große Gewinne auf der anderen Seite gegenüberstehen. Da die Prozesse zum Geschäftsfeld der Beteiligten gehören, achten diese auf Vertraulichkeit und möglichst effektive Geheimhaltung. Der Pseudoöffentlichkeit bleibt unbekannt, welche Verfahren rechtskräftig geworden sind, und ob nicht aus den der Pseudoöffentlichkeit unbekannten Gründen die Urteile einen falschen Eindruck über die tatsächlichen Hintergründe erwecken. Finanziellen Verlusten auf der einen Seite können große Gewinne auf der anderen Seite gegenüberstehen. Da die Prozesse zum Geschäftsfeld der Beteiligten gehören, achten diese auf Vertraulichkeit und möglichst effektive Geheimhaltung.
-Vertreten wird Claudia Pechstein in der presserechtlichen Verfahren von der Kanzlei Schertz Bergmann+Vertreten wird Claudia Pechstein in der presserechtlichen Verfahren von der Kanzlei [http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=Pechstein+Schertz&aq=f&aqi=&aql=&oq=&gs_rfai= Schertz Bergmann]
'''Landgericht Berlin''' '''Landgericht Berlin'''

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Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Claudia Pechstein


Klägerismus




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Zensurbegehren

Eine verschwindend kleine Zahl von Sportlern klagen bei den Zensurkammern gegen die Medien-Berichterstattung. Wir wissen, dass die Gerichtsentscheidungen die juristische Wahrheit widerspiegeln, nicht die materielle Wahrheit.

Geht es Claudia Pechstein um ihr sportliches Recht, dann stellt sich die Frage, weshalb die Reaktion auf den Medienrummel. Bedeutung haben doch nur die Entscheidungen des Schweizer Bundesgerichts.

Der Pseudoöffentlichkeit bekannte Verfahren

Achtung!

Der Pseudoöffentlichkeit bleibt unbekannt, welche Verfahren rechtskräftig geworden sind, und ob nicht aus den der Pseudoöffentlichkeit unbekannten Gründen die Urteile einen falschen Eindruck über die tatsächlichen Hintergründe erwecken. Finanziellen Verlusten auf der einen Seite können große Gewinne auf der anderen Seite gegenüberstehen. Da die Prozesse zum Geschäftsfeld der Beteiligten gehören, achten diese auf Vertraulichkeit und möglichst effektive Geheimhaltung.

Vertreten wird Claudia Pechstein in der presserechtlichen Verfahren von der Kanzlei Schertz Bergmann

Landgericht Berlin

  • 24.09.2009 27 O 758/09 Claudia Pechstein vs. Süddeutsche Zeitung GmbH -Verhandlungsbericht. Die Einstweilige Verfügung wurde aufgehoben. Ein Antrag auf Eilbedürftigkeit wurde zurückgewiesen. Urteil vom 24.09.2009; Berufung seitens Claudia Pechstein, Aktenzeichen 9 U 185/09
  • 24.09.2009 27 O 777/09 Claudia Pechstein vs. Thomas Kistner (Autor der Süddeutschen Zeitung)- Verhandlungsbericht. Der Antrag wurde zurückgewiesen. Urteil vom 24.09.2009; Berufung seitens Claudia Pechstein, Aktenzeichen 9 U 144/09
  • 24.09.2009 27 O 779/09 Claudia Pechstein vs. sueddeutsche.de GmbH - Verhandlungsbericht. Die Einstweilige Verfügung wurde aufgehoben. Ein Antrag auf Eilbedürftigkeit wurde zurückgewiesen. Urteil vom 24.09.2009; Berufung seitens Claudia Pechstein, Aktenzeichen 9 U 184/09
  • 03.08.2010 27 O 241/10 Claudia Pechstein vs. Axel Springer AG; Die Kosten des Rechtsstreits samt Anwaltskosten wurden dem Beklagten auferlegt.

Landgericht Hamburg

  • 14.06.2010 324 O 219/10 Claudia Pechstein vs. Prof. Sörgel (Gutachter); Einstweilige Verfügung erlassen. Die Durchführung des Hauptsachverfahrens ist beantragt worden. Beschluss aif der wen-Site von Claudia Pechstein

Verwaltungsgericht Wiesbaden

  • 22.04.2010 4 L 243/10.WI Claudia Pechstein vs. Bundeskriminalamt (BKA); Das VG Wiesbaden hat einem Eilantrag der Eisschnellläuferin Pechstein stattgegeben und einen Unterlassungsanspruch gegen das Bundeskriminalamt (BKA) bejaht. Dieses hatte bezüglich der Entscheidung des Internationalen Sportgerichts CAS vom 25.11.2009 auf seiner Homepage veröffentlicht: "In der Urteilsbegründung wird der Athletin Blutdoping vorgeworfen, welches nach Einschätzung des Gerichts so nur in einem professionellen ärztlichen Umfeld möglich ist." Der zweite Halbsatz sei geeignet, als unwahre Tatsachenbehauptung das Persönlichkeitsrecht der Antragstellerin nach Art. 1 I, 2 I GG in erheblichem Maße und nachhaltig zu beeinträchtigen, ohne dass dies zugunsten anderer erheblicher Rechtsgüter unserer Gesellschaft gerechtfertigt ist, so das Gericht.

Links zum Thema

  • Jens weinreich Das Schweizer Bundesgericht sagt im Fall Pechstein – Übersicht

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