Fachliteratur zur Zensur
Aus Buskeismus
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Zum [[Recht am eigenen Bild]] und zum Äußerungsrecht gibt es keine wirklich empfehlenswerte Literatur. Der bisherige Klassiker ''"Wenzel: Das Recht zur Wort- und Bildberichterstattung"'' stammt aus einer Zeit vor der [[Stolpe-Entscheidung]] und vor der [[Caroline-Entscheidung]] und ist damit Rechtsgeschichte. Das nach langem Vorlauf nun Ende 2008 erschienene ''"Handbuch zum Persönlichkeitsrecht"'' enthält weiße Flecken, vereinzelt sogar Widersprüche zur Rechtsprechung und berücksichtigt vor allem das Hamburger Landrecht zu wenig. | Zum [[Recht am eigenen Bild]] und zum Äußerungsrecht gibt es keine wirklich empfehlenswerte Literatur. Der bisherige Klassiker ''"Wenzel: Das Recht zur Wort- und Bildberichterstattung"'' stammt aus einer Zeit vor der [[Stolpe-Entscheidung]] und vor der [[Caroline-Entscheidung]] und ist damit Rechtsgeschichte. Das nach langem Vorlauf nun Ende 2008 erschienene ''"Handbuch zum Persönlichkeitsrecht"'' enthält weiße Flecken, vereinzelt sogar Widersprüche zur Rechtsprechung und berücksichtigt vor allem das Hamburger Landrecht zu wenig. | ||
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Version vom 15:12, 13. Okt. 2008
Leitfäden für Journalisten
Für Journalisten gibt es diverse Handbücher über Medienrecht und journalistische Sorgfaltspflichten. Für die meisten Fälle dürfte das zur Orientierung ausreichend sein. Viel mehr Informationen als auf Buskeismus.de enthalten diese aber nicht. Im Gegenteil werden dort die Entscheidungen von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht als verbindliches Recht dargestellt.
Soweit die erst 2005 ergangene Stolpe-Entscheidung eingearbeitet ist und die Leser begreifen, dass Verdachtsberichterstattung faktisch verboten ist, sind diese Leitfäden für den Alltag ausreichend. Kommt jedoch eine gut betuchte Mimose mit Medienanwälten angeschissen, dann gilt Hamburger Landrecht - und das ist nichts für Amateure.
Juristische Fachliteratur
Zum Recht am eigenen Bild und zum Äußerungsrecht gibt es keine wirklich empfehlenswerte Literatur. Der bisherige Klassiker "Wenzel: Das Recht zur Wort- und Bildberichterstattung" stammt aus einer Zeit vor der Stolpe-Entscheidung und vor der Caroline-Entscheidung und ist damit Rechtsgeschichte. Das nach langem Vorlauf nun Ende 2008 erschienene "Handbuch zum Persönlichkeitsrecht" enthält weiße Flecken, vereinzelt sogar Widersprüche zur Rechtsprechung und berücksichtigt vor allem das Hamburger Landrecht zu wenig.
Von entsprechender Fachliteratur und von Rückschlüssen von BGH- und BVerfG-Entscheidungen sollte vor allem bei Rechtsstreiten am Gerichtssitz Hamburg nur zurückhaltend Gebrauch gemacht werden.