Verkauf an den Mandanten

Aus Buskeismus

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Sehr oft hört man in den Verhandlungen:

Anwalt: Das kann ich meinem Mandanten so nicht verkaufen.

oder

Richter: Das kann der (gegnerische) Anwalt seinem Mandanten so nicht verkaufen.

In den Vergleichsverhandlungen, die eine zusätzliche Anwaltsgebühr generieren, versuchen die Anwälte sich darüber zu einigen, wie sie den Vergleich, d.h. ihre Mehrkosten, ihren Mandanten verkaufen können.

Die Richter helfen nach, und fixieren Meinungen des Gerichts im Protokoll zu Unterstützung des Vekaufs von Anwaltsleistungen an deren Mandanten.

Es ist alles ein Geschäft. Die Mandanten sind die Zahler.

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