Pressemitteilung 042 - Strafrechtlich verurteilter Arzt klagt gegen Buskeimus-Betreiber
Aus Buskeismus
Pressemitteilung
Am
Freitag, den 05.06.2020, 10:00
Hamburg, Sievekingplatz 1, Saal B 335
findet bei der Pressekammer Hamburg (ZK 24) eine Verhandlung gegen mich, den Buskeismus-Betreiber, statt.
Es klagt der strafrechtlich verurteilte Hamburger Arzt Daniel Txxxxx gegen mich, Rolf Schälike (Buskeismus-Betreiber), wegen der seinerzeitigen Namensnennung auf der Terminrolle zu einer Verhandlung Mitte 2017 bei der Pressekammer mit Verlinkung auf eine Werbung mit seinem Photo und einen Zeitungsartikel mit der Beschreibung seiner rechtwidruigen Taten unter dem Namen Daniel T.
Vertreten wird dieser Kläger von der Rechtsanwältin Franziska Oster aus der Kanzlei Senfft Kersten Nabert van Eendenburg
Mir, Rolf Schälike, geht es nicht darum, den Namen Daniel Txxxxx auf meinen Terminrollen zu nennen, sondern um das für mich offensichtliche Anliegen der Kanzlei Senfft Kersten Nabert van Eendenburg und der Richter*innen der Pressekammer Hamburg, mich als Gerichtsbeobachter aus dem Gerichtssaal zu vergrauen. Für diese Juristen in Robe ist es absurd, dass die von der Pressekammer praktizierte Prozessführung, die erlassenen Verbote und Urteile in meiner kritischen Berichterstattung als Gerichtsberichterstatter identifizierend, mit Namensnennung öffentlich werden.
Entscheidend für mich ist in diesem Prozess auch die Tatsache, dass die Hamburger Pressekammer bei den vielen Gregor Gysi-Prozessen, in denen Gregor Gysi von der Kanzlei Senfft des ärtzlichen Straftäters Daniel Txxxxx vertreten wird. Die gerichtlichen Entscheidungen waren falsch. Diese Urteile der Pressekammer Hamburg bildeten und bilden ein erhebliches Hindernis bei der Aufarbeitung der Wirkungsweise von Diktaturen. Wiederholungen, die Gefar der Entstehung einer neuen Diktatur auf deutschem Boden machen diese Fehlurteile möglicher.
Gysi war ein Stasiakteur, hat mit der Stasi wissentlich und willentlich zusammengearbeitet. Das ist Tatsache. Die Pressekammer und die anwaltlichen Vertreter von Gregor Gysi reduzierten die Stasimitarbeit auf eine schriftlich nachweisbare Verpflichtung zur Mitarbeit. Das ist weit entfernt von der realen Arbeit von Geheimdiensten, erst recht in Diktaturen. Eine Zusammenarbeit mit den Geheimdiensten wird nicht immer richtgie dokumentiert.
Der Straftäter Daniel Txxxxx wird von diesen Juristen in Robe mit dem Vorwand der Resozialisierung missbraucht, um möglichst unbeobachtet Zensurprozesse in Hamburg führen zu können. Der Versuch des Straftäters Daniel Txxxx, identifizierende Pressebeichte zu verbieten, spricht gegen seine erfolgreiche Resozialisiwerung. Die ihn unterstützenden Juristen in Robe fördern eher seien kriminellen Neigungen.
Für die Anwälte geht es ums Geschäft, für die Richter*innen um die Arbeitsplatzssicherung, weniger um die gesellschaftlichen Aufgabe (Verantwortung) der Justiz, die Bürger*innen vor Kriminellen zu schützen, die Kriminalität einzudämpfen, wie es die Verfassung vorsieht (vorschreibt).
Rolf Schälike
03.06.2020
Anmerkung: In der Sache 324 O 149/19 wird eine Entscheidung am 26. Juni 2020 verkündet.