Pressemitteilung 041 - VorsRi HansOLG entscheidet kriminell
Aus Buskeismus
Pressemitteilung
So funktioniert die Kriminalität der Hamburger Justiz beim Richter Andreas Buske
Der Vorsitzende Richter des Pressesenats Hamburg Andreas Buske begründet im Beschluss 7 U 44/13 v. 10.02.20 die Zurückweisung der Anhörunsgrüge lapidar ohne irgendeiner Erläuterung.
- Das Gericht hat den Vortrag des Beklagten zur Kenntnis genommen und erwogen. Die in der Gehörsrüge
- aufgeworfenen Fragen sind zudem - entgegen dem Vorbringen in der Rügeschrift - in der mündlichen Verhandlung erörtert worden.
schreibt im Zurückweisungsbeschluss des Antrages auf Tatbestandsberichtigung vom gleichen Tage die Unwahrheit, denn dieser Richter behauptet:
- ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung ist nicht eingelegt worden
Tatsache ist, dass gegen das OLG-Urteil eine Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde, welche auf die OLG-Beschlüsse wartet. Az. AR 3095/19
Es ist auch rechtsmissbräuchlich seitens des Richters Andreas Buske zu behaupten, es bestehe kein rechtliches Interesse innerhalb der noch laufenden Vorgänge beim OLG. Denn die Anhörungsrüge hätte anders entschieden werden können/müssen, wenn die Tatsachenberichtigung antragsgemäß erfolgt wäre. Es bestand das berechtigte Interesse, den Antrag auf Tatsachenberichtigung beim OLG zu behandeln, um auf Basis der Tatsachenänderung zu entscheiden, ob die Anhörungsrüge berechtigt ist.
Wesentlich falsche Tatsachen im Urteil sind Beweis für eine ungenügende Anhörung, begründen eine Anhörungsrüge auch ohne, dass eine Verfassungsbeschwerde hätte eingelegt werden müssen.
Ich möchte behaupten, der Vorsitzender Richter beim OLG Hamburg Andreas Buske ist im hohen Maße kriminell, was Rechtsbeugung und Rechtsmissbrauch betrifft.
Rolf Schälike
22.02.2020