Pressemitteilung 038 - Hinweise für klagewütige Prominente
Aus Buskeismus
An diesem Dienstag, den 03.09.2019, gab es beim OLG Hamburg mit dem VordRi Andreas Buske zwei Überraschungen.
In der eigenen Sache 7 U150/17 (324 O 625/16) hat der Satire-Kunst-Zensor Prof. Dr. Christian Schertz, vertreten von seinem Mitarbeiter, dem Rechtsanwalt Helge Reich, die Berufung gegen das LG-Urteil zu Gunsten von B.Z. Ullstein wg. dem Satire-Artikel "Senatskanzlei-Flugabwehr-Kanone Christian Schertz" "Welcher Promi hat ′nen Flieger im Gärtchen?" offenbar zurückgenommen.
In der Sache 7 U 141/16 (324 O 78/15) Andreas Huckele gg. WDR Westdeutscher Rundfunk Köln, AdöR, u.a. meinte der VorsRi Andreas Buske: "Wir sind der Meinung, dass wir es mit einem sehr sorgfältigen Urteildes Landgerichts zu tun haben." Schertz seine Mitarbeiterin RAin Kerstin Schmitt schlug sich gegen die schlauen Filmproduzenten so wacker, dass sie einem leid tun konnte. Die offizielle richterliche Klatsche gegen den Kunst-Zensor Prof. Dr. Christian Schertz werden wir bestimmt am 01.10.19, 9:55 zu hören bekommen.
Mehr Glück dürfte das bald vierzig Jahre alt werdende Modelund Schauspielerin Ivonne Schönherr beim
Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17-21, Sitzungssaal 143 am 10.09.2019 um 12:00, Az. 27 O 78/09
haben. Sie wird vertreten vom Rechtsanwalt Helge Reich von der Kanzlei des Prof. Dr. Christian Schertz.
Der Vorsitzende Richter am Landgericht Berlin Holger Thiel meint, die Wahl der Kanzlei des Prof. Dr. Christian Schertz ist reine Privatsache von Ivonne Schönherr. Eine Auseinandersetzung in Form eines offenen Briefes - der Gegenstand des Verfahrens ist - über das Zensurbegehren dieser Frau mit Hilfe einer der brutalsten Kanzleien Deutschlands gehöre zur Privatsphäre und muss deswegen verboten werden.
Wir werden uns wehren gegen dieses unsinnige Zensurbegehren, machen uns allerdings in dieser 1. Instanz bei diesem offenbar willkürlich urteilnden Richter keine Illusionen.
Rolf Schälike
Hamburg, 06.09.2019