Presseerklärung 027 - Wilhelm Mittrich vs. Rolf Schälike
Aus Buskeismus
PRESSEERKLÄRUNG
Sollte die Vorsitzende Richterin Simone Käfer der Pressekammer 24 des Landgerichts Hamburg an diesem Freitag endlich mal argumentieren und ihre richterliche Macht ausnahmsweise nicht missbrauchen, kann die Verhandlung
- am Freitag, den 09. Januar 2015,
- Az. 324 O 454/14, 10:30, LG HH, Sievekingplatz 1, Saal B335
- Wilhelm Mittrich vs. Rolf Schälike
interessant werden.
Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger klagte für Wilhelm Mittrich erfolgreich gegen Google-Snippets, 324 O 660/12.
Darüber habe ich berichtet
Verlangt wird Anonymität, wie im Bericht 06.12.2013 - "Schwieriger Tag für Rechtsanwalt Krüger" seinerzeit nicht geschehen, sowie Löschung der unwahren Behauptungen, wegen denen Google verloren hat, und von denen ich mich unmissverständlich im Bericht von Anfang an distanziert hatte.
Tatsächlich geht es um den Wunsch nach Durchsetzung einer de facto Geheimjustiz.
Das inzwischen nun schon fast 10jährige Beobachten der Unrechtsprechung der Zensurkammer Hamburg passt nicht ins Geschäftsfeld des Rechtsanwalts Dr. Sven Krüger, welcher die Gerichtspräsidenten aufruft, dem Buskeismus-Betreiber Hausverbot zu erteilen (RA Dr. Sven Krüger: Unter Beobachtung" DRIZ 3/2012, 77ff.).
Auch die Vorsitzenden Richterin Simone Käfer kann nicht über den Dingen stehen und möchte offenbar ihrer Art der Verhandlungsführung und Entscheidungsfindung mit einer sehr einseitigen Abwägung zu Gunsten Krimineller, Mimosen, Kranker, Psychopathen, zwielichtiger Geschäftemacher nicht durchgehend beobachtet wissen.
Nicht zu vergessen, Kriminelle, Mimosen, Kranke, Psychopathen, zwielichtige Gestalten klagen gern in Hamburg bei der Zensurkammer, werden rechtsmissbräuchlich von ihren Anwälten genutzt. Dass diese bei ihrer Zensurausübung gern anonym bleiben möchten, ist nachvollziehbar, aber grundgesetzwidrig.
Es geht am Freitag, den 09.01.15, um das Verständnis und die Praxis der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen. Es geht u.a. auch darum, dass noch nicht alle Juristen in der Demokratie, wie das Grundgesetz es verlangt, angekommen sind.
06.01.2015 / 07.01.2015
Rolf Schälike
Anmerkung: Es ist das Hauptsacheverfahren zur Einstweiligen Verfügung 324 O 33/14 vom 29.01.2014, welche mit dem Anonymitätsschutz des Klägers begründet wurde.
10.07.2018 Wilhelm Mittrich verlor allerdings beim OLG 7 U 125/14