Presseerklärung 014 - 21.03.2013 - GALAVIT-Betrug
Aus Buskeismus
Pressemitteilung
GALAVIT-Betrug
Am 7. Juli 2004 wurde Dr. Nikolaus Klehr vom Landgericht München II Gz.: 7 Ns 66 Js 20793/03 zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 100,00 EUR wegen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetzt (Einfuhr von Galavit) verurteilt.
In den Gründen steht:
- Im Jahre 2000 betrieb der Angeklagte die Privatklinik Bad Heilbrunn, Abt-Walther Weg 14-18 in 83670 Bad Heilbrunn. In dieser Privatklinik wurden sogenannte "austherapierte" Krebspatienten mit dem Medikament Galavit behandelt.
- Am 21.02.2000 wurde durch das Hauptzollamt München-Flughafen ein Paket mit 500 Ampullen Galavit aus Russland sichergestellt. Diese 500 Ampullen waren von dem Angeklagten als ärztlicher Direktor der Privatklinik Bad Heilbrunn, ... bei der russischen Firma "TSM Medikor" ... bestellt worden.
Am 15.07.2008 wurden wegen Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges u.a. mit Galavit drei Geschäftsleute, ein Journalist und Dr. med. Eike Rauchfuß vom Landgericht Kassel, Az. 8860 Js 18960/02 3(6) KLs zu Haftstrafen verurteilt. Am 17.02.2010 revidierte das Landgericht Kassel, mit Urteil Az. 8860 Js 18960/02 1 (3) (6) KLs auf gewerbs- und bandenmäßigen Betrug und verhängte etwas kleinere Strafen. Dr. med. Eike Rauchfuß war vom Urteil nicht erfasst, weil nicht prozessfähig. Zwei Geschäftsleute haben das Urteil anerkannt.
Am 01.08.2011 revidierte das Landgericht Kassel bei zwei Angeklagtren - dem Journalisten und einem Geschäftsmann - mit Urteil Az. 8860 Js 18960/02 5 (1) (3) (6) KLs auf gewerbsmäßigen Bandenbetrug und verhängte noch etwas kleinere Strafen.
In allen drei Kasseler Urteilen ist zu lesen:
- Für den Einsatz von Galavit bei Krebspatienten in Deutschland gewann Dahms zunächst den Zeugen Dr. Klehr, einen umstrittenen Krebsarzt, der Krebspatienten mit alternativer Medizin, u.a. einer Eigenbluttherapie behandelte. In der Klinik Dr. Klehr in Bad Heilbrunn, in der Nähe von München, arbeitete auch der Angeklagte Dr. Rauchfuß, der aufgrund seiner Kenntnisse der russischen Sprache und seiner Verbindungen zu russischen Ärzten als zuständiger Arzt für Galavitbehandlungen in Betracht kam.
- Etwa Ende 1999 kam eine russische Delegation in die Klinik des Zeugen Dr. Klehr.
- ...
- Gleichwohl entschlossen sich die Angeklagten zum klinischen Einsatz des Galavit in der Klinik des Dr. Klehr in Bad Heilbrunn. Daneben wurde die von Dr. Klehr entwickelte Eigenbluttherapie zur Behandlung von Krenspatienten eingesetzt. In Bad Heilbrunn behielt der Klinikleiter, der Zeuge Dr. Klehr, insofern einen gewissen Einfluss.
.... Insofern kristallisierten sich bereits die verschiedenen Tatbestände der fünf Angeklagten (in der Klinik des Zeugen Klehr, RS) heraus, die sie dann im Wesentlichen auch im Carolinum erbrachten, teilweise wurden diese Aktivitäten dort fortgesetzt oder zumindest darauf aufgebaut.
Dr. Nikolaus Klehr erklärt am 15.12.2008 über seinen Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger abmahnend:
- "Galavit wurde nicht von meinem Mandanten eingeführt."
- ...
- "Mein Mandant hat das Mittel gerade nicht angewandt"
In der eidesstattlichen Versicherung erklärt Dr. Nikolaus Klehr am 14.08.2012:
- Bei dem genannten Galavit-Betrug, auf den sich dieser Aufruf bezieht, hatten ehemalige Mitarbeiter von mir, u.a. Herr Dr. Rauchfuß, ohne meine Kenntnis Galavit im Ausland bestellt. Dr. Rauchfuß hat Patienten Galavit als Krebsmittel verabreicht und mit Galavit als Krebsmittel geworden. Ich hatte von den Machenschaften des Dr. Rauchfuß keine Kenntnis und habe mich nach Kenntniserlangung darüber von Dr. Rauchfuß getrennt.
- Ich habe die Machenschaften von Dr. Rauchfuß mangels Kenntnis weder geduldet noch mich daran beteiligt. Ich habe weder für Galavit als Krebsmittel geworben, noch Galavit Patienten als Krebsmittel verabreicht .
Die Strafakte Dr. Nikolaus Klehr 20793/03 sowie die drei Kasseler Urteile 8860 Js 18960/02 stehen mir zur Verfügung. Aus denen ergeben sich sehr viele interessante Details, Zusammenhänge und der Beweis, dass Dr. Nikolaus Klehr eine falsche eidesstattlichen Versicherung dem Hamburger Gericht, Zivilkammer 24 gegenüber abgegeben hat.
21.03.2013 - Rolf Schälike