Presseerklärung 004 - 30.10.2012 - Ein gutes Jahr für die Pressefreiheit
Aus Buskeismus
31.12.2010 – Ein gutes Jahr für die Äußerungsfreiheit
„Rechtsgeschichte soll 2009 geschrieben werden,“ hatte ich Ende 2008 in einer Weihnachtskarte an Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz geschrieben und bekam Recht. Die Weihnachtskarte wurde Gegenstand eines bis heute nicht beendeten Rechtsstreites. Auch Rechtsgeschichte wurde geschrieben.
Trotzdem habe ich nur teilweise Recht behalten. 2009 dürfte zwar seit Beginn der Aufzeichnung von Wetterdaten das Jahr gewesen sein, in dem die meisten einstweiligen Verfügungen auf mich niederprasselten, wirklich Rechtsgeschichte wurde dann aber erst 2010 geschrieben, obwohl Ende 2009 die Wende zu erkennen war. Mit dem BGH-Urteil vom 22.09.2009 - VI ZR 19/08 obsiegte der Daimler-Aktionär Jürgen Grässlin gegen Daimler AG und deren ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Jürgen Schrempp.
Das Bundesverfassungsgericht ist in einer Reihe von Entscheidungen den ausufernden Verboten wegen einer angeblichen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes 2010 relativ konsequent entgegengetreten. Es hat den BVerfG-Beschluss Gen-Milch 1 BvR 1890/08 vom 09.09.10 gegeben, der zumindest die Anwendung der Stolpe Entscheidung auf Ausnahmefälle reduzierte. Der BGH hat in seinen „Archiv Entscheidungen“ - VI ZR 243/08 v. 08.02.10 das Internet von der Verpflichtung befreit, alte Artikel immer wieder neu überprüften zu müssen und damit auch Geschäftsmodellen von Anwälten, die an der Vertretung verurteilter Mörder verdienten, den Boden entzogen. Der BGH hat in der Fraport Entscheidung VI ZR 36/07 v. 03.02.10 den Bereich der geschützten Meinungsäußerung ausgedehnt. Sumpf an Lügen, Täuschung, Vertuschung, Vetternwirtschaft, Polit-Kumpanei und Korruption dürfen als Meinung geäußert werden. Insgesamt werden Verbotsanträge häufiger zurückgewiesen. Auch Promis mussten Federn lassen.
Ich freue mich, dass auch mein wissenschaftliches Projekt dazu sein Schärflein beigetragen hat. Es steht fest
- dass meine Forschungsarbeiten und die damit zusammenhängende Berichterstattung kein Cyber-Stalking sind,
- die wahrheitsgemässe Berichterstattung über Rechtsanwälte mit deren Namensnennung regelmäßig nicht verboten werden kann,
- die Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen mit Namensnennung der Anwälte und Parteien in vielen Fällen als zulässig angesehen worden ist, was im Jahre 2009 noch verboten worden war,
- die Wiedergabe eines Antragschriftsatzes eines Rechtsanwaltes als Teil einer gerichtlichen Entscheidung verletzt weder das Urheber- noch das Persönlichkeitsrecht,
- Berliner Anwälte können keine Reisekosten zurückerstattet bekommen, wenn diese gegen mich als Hamburger in Köln klagen, das Instrument des fliegenden Gerichtsstandes missbrauchend,
- der bekannter Zensuranwalt und Querulator Dr. Christian Schertz fühlte sich bemüßigt, fünf mal die Pressekammer des Landgerichtes Berlin wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, weil diese ihre Rechtsprechung geändert hat.
Auch mein Rechtsanwalt Eberhard Reinecke schrieb Rechtsgeschichte und ließ den Kläger, Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz auf der Strecke: BVerfG 1 BvR 2477/08 vom 18.02.10.
Ich wünsche allen treuen Lesern und Zensoren meiner Seite ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr, in dem jetzt schon neun Termine mit Zensurbegehren feststehen.
Die erste Verhandlung sollte am Donnerstag, den 13.01.11. stattfinden. Ist verschoben auf Donnerstag, den 20.01.11. Rechtsanwalt Dr. Schertz versucht sein Glück bei Mauck vom LG Berlin in der Sache 27 O 540/09. Der Jauch-Anwalt möchte neben dem Verbot der Veröffentlichung von gewonnenen Urteilen, meiner Weihnachtskarte und meines e-Mails sowie der Verlinkung über Framing seines Bildnisses bzw. der Google-Suche zusätzlich 20.000,00 € Schmerzensgeld für meine verbotene und - wie Schertz meint - zu verbietende Weihnachtsgeschichte aus dem Jahre 2008.
Am 20.01.11 liegen beim Landgericht Berlin damit gleich vier Verfahren Schertz vs. Schälike an: 27 O 624/09, 27 O 787/09 , 27 O 665/09, 27 O 540/09 an. Das erste Zensurverfahren beginnt um 11:30, das vierte - welche in sich sechs Sachen enthält, ist angesetzt auf 12:30. Harte Fließbandarbeit für die armen Richter - Zensurroutine eben.
In den Sachen 27 O605/10, 27 O 647/10 hat Schertz inzwischen auf seine Rechte aus diesen beiden einstweiligen Verfügungen verzichtet.
Na ja, dann gibt es noch eine Klage gegen meine Buskeismus-Zeitung, die Richter Schulz vom LG Hamburg an sich gerissen hat, um am Dienstag, den 25.01.11 um 13:30 zu zensieren oder auch nicht - 325 O 217/10.
Eine Woche später, am 02.02.11 verhandelt der 5. Senat des OLG Hamburg. Die Kanzlei Schertz hatte beim LG Hamburg verloren (308 O 645/08) und hofft, in der Berufung das Verbot zu erhalten, den Lebenslauf ihres Chefs nicht im Frame aufrufen zu dürfen, um diesen zu kommentieren. Az. 5 U 89/09
Mein ehemaliger Rechtsanwalt Helmuth Jipp, mit dem ich vor Jahren nur verloren habe, versucht am 16.03.11 um 10:10 beim Landgericht Köln im s.g. Phychopathen-Prozess mir aufzuzeigen, wie der Rechtsstaat psychopatisch funktioniert. Az. 28 O 840/10.
Ich kann nur hoffen und beten, dass einige dieser Prozesse die Zahl der schönen Entscheidungen erhöhen. Nun glaube ich nicht an Gott, weil es diesen leider nicht gibt. Zu meinen Göttern gehören die Kläger, meine Anwälte, die Zensurrichter und der Zufall. Selbstverständlich gibt es noch ein paar andere, die Gott mit mir spielen.