Presseerklärung 003 - 05.06.2010 - Dr. Schertz - freie Meinungsäußerung

Aus Buskeismus

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Presserklärung


von Rolf Schälike


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Siehe auch ZAPP

„Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt und für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist.“ Entscheidung des BVerfG vom 15.1.1958 (Lüth-Urteil)
„Das Persönlichkeitsrecht ist der natürliche Feind der Presse- und Meinungsfreiheit“ (Dr. Christian Schertz in „Rufmord und Medienopfer, S. 22)

oder

[bearbeiten] Dr. Christian Schertz

Warum an dieser Stelle in der letzten Zeit häufiger etwas über Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz zu lesen war.

Seit ich auf Grund eigener Erfahrungen mit der Pressekammer beim Landgericht in Hamburg diese Seite eingerichtet habe, war ich bemüht, die folgenden Grundsätze einzuhalten, die noch heute in meinem Impressum nachzulesen sind:

[bearbeiten] Aus dem Impressum

Fühlt sich jemand durch die Veröffentlichung in seinen Rechten - Copyright, falsche bzw. ungenaue Zitierung, unberechtigte Namensnennung, Recht am eigenen Bild, Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede u.a. - beeinträchtigt, so bitten wir um umgehende Mitteilung an Rolf Schälike, um im Interesse aller Beteiligten eine sofortige außergerichtliche Lösung zu finden.
In der Regel (prinzipiell) berücksichtigen wir alle sachlichen sowie berechtigten Forderungen und Wünsche.
Wir empfehlen den Betroffen nicht, Anwälte einzuschalten, denn bekannter Weise sind die eigenen Mandanten die schlimmsten Feinde eines Anwalts. Den Anwälten geht es in der Regel lediglich um ihre Honorare. Aus Missverständnissen entfachen die Anwälte ein Feuer, die Kluft zwischen den Betroffenen und dem Antragsgegner wächst. In der Wunde wird gestochert. Mit den Argumenten der Würde des Betroffenen wird der Gegner entwürdigt. Nicht wenige Anwälte haben daran einen tierischen Spaß.
Lohnen tut sich das für keine der Parteien.
Unsere wissenschaftlich-publizistischen Untersuchungen und Analysen möchten wir nach Möglichkeit ohne Einschaltung von Richtern, die in der Regel keine Wissenschaftler und lebensfremd sind, ungestört führen können und dürfen.

In sehr vielen Fällen hat dies auch gut geklappt. Es gibt viele Betroffene aber auch Anwälte, die mich ansprechen oder anschreiben, wenn die Berichte Fehler enthalten oder Ihre Mandanten anonymisiert werden sollen. Ich habe mich in fast allen Fällen mit den Anwälten und Parteien geeinigt.

[bearbeiten] Dr. Christian Schertz klagt gern

Dr. Christian Schertz hingegen hat zu keinem Zeitpunkt versucht, nach oben genannten Vorschlägen mit mir zu kommunizieren. „Abmahnungen zur Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärungen“, „Kostenrechnungen“, „Klagen“, „Gerichtsverfahren“ waren seine Sprache mir gegenüber, die an den Rand meiner wirtschaftlichen Existenz führt und durch die mir Vernichtung droht.

Ich hatte bereits in der DDR für meine Überzeugung im Gefängnis gesessen und ich war und bin nicht bereit, unter Druck klein beizugeben. Ich kann mich nicht mit „presserechtlichen Informationsschreiben“, deren Inhalt vertraulich behandelt werden soll, wehren. Ich brauche und suche die Öffentlichkeit. Mit rund 50 einstweiligen Verfügungen wurde ich in den letzten 3 Jahren eingedeckt, bis hin zur sogenannten „Stalker-Verfügung“ mit der mir sogar verboten wurde, einen Gerichtsaal zu betreten, in dem Dr. Schertz sich aufhält. Die von Dr. Schertz betriebenen gerichtlichen Maßnahmen gegen mich hatten ein Ausmaß erreicht, in dem nicht nur einzelne Berichte von mir verboten wurden, sondern auch die Berichterstattung darüber, was mir verboten worden war. Die „Stalker-Verfügung“ war aber nicht nur Höhe- sondern auch Wendepunkt der Auseinandersetzung.

Seit das Amtsgericht Charlottenburg die Verfügung Ende April 2009 aufgehoben hat, hat sich das Blatt insbesondere auch durch Entscheidungen des BVerfG gewendet. In mehreren Fällen wurde Klagen gegen mich abgewiesen, am 01.06.2010 lies die Pressekammer beim Landgericht Berlin erkennen, dass zumindest in der überwiegenden Mehrzahl der Klagepunkte die früheren einstweiligen Verfügungen nicht bestätigt würden, sondern eine Klageabweisung erfolgen werde. Dr. Schertz lehnte daraufhin alle drei Richter(in) der 27. Zivilkammer, von der er in den letzten 3 Jahren fast zwei Dutzend einstweilige Verfügungen in eigener Sache gegen mich erhalten hatte, als befangen ab.

In mindestens einem Fall hat er inzwischen die von mir geforderte Hauptsachenklage jetzt gleich beim Landgericht Köln erhoben.

[bearbeiten] Vier Verhandlungen am 10.06.2010 gegen Rolf Schälike

Ich gehe auch davon aus, dass die am 10.06.2010 zu verhandelnden Klagen von Dr. Schertz beim Landgericht Berlin, Tegeler Weg, Zivilkammer 27, Saal 143 gegen mich abgewiesen werden, wie auch eine weitere Klage.

27 O 665/09 (11:00) - Dr. Schertz vs. Rolf Schälike
27 O 504/09 (11:30) - Markus Frick vs. Rolf Schälike
27 O 624/09 (11:45) - Dr. Schertz vs. Rolf Schälike
27 O 787/09 (12:00) - Dr. Schertz vs. Rolf Schälike

Im Verfahren 27 O 665/09 wird es u.a. darum gehen, ob Rolf Schälike die Stalking-Verfügung des Landgerichtes Berlin auf seiner Webseite veröffentlichen, und auf den Termin der mündlichen Verhandlung beim Amtsgericht Charlottenburg hinweisen durfte und anschließend darauf, dass die einstweilige Verfügung aufgehoben wurde.

[bearbeiten] Das Weitere hängt von Dr. Schertz ab

Festigt sich so die Rechtsprechung zu Gunsten der Berichterstattung, so werde ich auch über Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz nicht mehr und nicht weniger berichten müssen, als über andere Anwälte, denen ich als Gerichtsberichterstatter begegne, und die Zensur begehren.

Wie oft ich Dr. Schertz noch in eigenen Sachen begegne, wird aber im wesentlichen von ihm abhängen. Sicherlich werde ich auch nach Aufhebung von Verboten nicht alles veröffentlichen, was ich veröffentlichen darf. Ich werde dies aber ohne Druck frei entscheiden.

Rolf Schälike, 05.06.2010

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