Freiherr von Gravenreuth, Günter
Aus Buskeismus
Erstes Erlebnis vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht am 22.08.06 - gleich in zwei Fällen.
Ein im Internet viel diskutierter und umstrittener Anwalt. Die Suche in Google liefert interessante Ergebnisse. Mehrmals wegen verschiedenen Delikten selbst verurteil.
Wenn man in die Suchmaschine ACOON "Gravenreuth" eingab, wurden 204 Internetseiten gefunden - 164 davon von dem Verein "Freedom for Links e.V." (FFL). Hierbei waren nur wenige Seiten, die einen Bezug zu Herrn von Gravenreuth hatten, die meisten waren allgemeine Seiten wie z.B. über die Vereinsmitglieder, eine Seite mit einem Bericht über den Bundespräsidenten a.D. Dr. Roman Herzog etc. Dieser Verein (FFL) hatte als Keywords "von Gravenreuth" systematisch im HTML-Code hinterlegt, wohl in der Absicht so User gezielt auf alle seine Seiten zu lenken. Dies wurde vom Landgericht Frankfurt per einstweiliger Verfügung untersagt. Beschluß vom 27. September 2000.
LG Frankfurt a.M. "Haftung für Meta-Tags" I (Az.: 206 O 679/00)
[bearbeiten] Besonderheit
Die Tätigkeit des Anwalts Freiherr von Grafenreuth liefert genug Anlass über das Rechtssystem in Deutschland nachzudenken. Es stellt sich z.B. die Frage, warum darf ein in Deutschland strafrechtlich verurteilter Anwalt weiterhin als Anwalt arbeiten und Menschen sowie Gerichte mit Abmahnungen, Gegendarstellung und anderen Prozesse belästigen?
[bearbeiten] Publikationen
Lesenswert ist der Wikipedia-Beitrag - auch für Richtigkeit der dort genannten Tatsachen kann ich nicht gerade stehen. Günter Freiherr von Grafenreuth wird bestimmt einiges anders wissen und sehen wollen.
Ihm ist auch eine Site gewidmet -> Rotglut. Die Richtigkeit des dort veröffentlichten Materials wird vielseitig bestritten und dem Site-Betreiber wird Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorgeworfen.
