Buse, Herberer, Fromm
Aus Buskeismus
Bekannte Wirtschaftskanzlei mit Niederlassungen in der ganzen Welt. Die Kanzlei vertritt in Äußerungsverfahren Gerhard Schröder und Doris Schröder-Köpf sowie andere führende SPD-Persönlichkeiten und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (Sportler, Künstler). Vertritt ebenfalls die umstrittenen Brüder Fall Osmani. Rechtsanwalt Hartmut Fromm ist im Anwaltsregister des Kantons Zürich eingetragen. Jürgen Heberer gehört der Notarkammer Frankfurt am Main an. Eigene Seite JUVE Handbuch 2005/2006
[bearbeiten] Besonderheiten
Kanzlei macht auch Formfehler: „Den Fehler hatte ich zu verantworten“, gestand Anwalt Nesselhauf. Er hatte eine einstweilige Verfügung den Verlagen und dem betroffenen Journalisten Gunther Hartwig fristgerecht zugestellt, nicht aber dem gerichtlichen Vertreter Johannes Weberling. Und so musste Nesselhauf wegen der verstrichenen Frist auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung gegen MOZ ("Märkische Ostseezeitung") und Südwest Presse verzichten. Stärke: Bei der Pressekammer Hamburg obsiegt diese Kanzlei meistens.
[bearbeiten] Anwälte
Micheal Nesselhauf, Dr. Phillip Plog, Dr. Stepahnie Vendt
[bearbeiten] Mandate
Vertritt Familie Schröder in vier gleichen Fällen (324 O 207/06, 324 O 208/06, 324 O 209/06, 324 O 210/06)
Verliert als Vetreter von Hans-Jürgen Uhl gegen das Magazin Spiegel 324 O 406/06 - Bericht
Vertritt die Bank M.M.Warburg & Co. Kommanditgesellschaft (Az. 324 O 641/05) gegen die FAZ