7 W 144/12 - 23.10.2012 - RA Dominik Höch vermasselt alles
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Corpus Delicti
[bearbeiten] Die Beteiligten
Rechtsanwalt Dominik Höch | Rechtsanwalt Peter-Michael Diestel |
| BUSKEISMUS DIENSTAGSBERICHT |
[bearbeiten] Wolfgang Schnur vs. SUPERIlli und Peter-Michael Diestel
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht: Andreas Buske
Richter am Oberlandesgericht: Claus Meyer
Richter am Oberlandesandgericht: Dr. Lothar Weyhe
[bearbeiten] Die Parteien
Antragsteller-Seite: Kanzlei Höch & Höch; Rechtsanwalt Dominik Höch
Antragsgegner-Seite: Kanzlei Prof. Schweizer und Rechtsanwalt Peter-Michael Diestel (vertrat sich wahrscheinlich selbst)
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 7 U 42/11
23.10.12: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike. Die Pseudoöffentlichkeit dachte schon, an diesem Tag wurden nur Verkündungen beschlossen. Stimmt nicht. Es erging auch ein interessanter Beschluss zu Gunsten der SUPERIllu und Peter-Michael Diestel.
Selbstverständlich erfolgte die Abwägung, Diskussion unter den Richtern und Beschlussfassung geheim, ohne Anwesenheit der Anwälte, geschweige denn der Parteien.
Wir können nur phantasieren wir die Richter lachend oder auch der eine mit einem weinenden Auge der andere ernst auf die Folgen eine anderen Entscheidung hinweisend. Auch der BGH steht den OLG-Richtern entgegen.
Vielleicht wird Richter Andreas Buske mal BGH-Richter beim VI. Senat, wenn wir China und Russland auf unsere deutsche, übergründliche Art überholt haben. Das natürlich, ohne diese Asiaten bzw. Halbasiaten einzuholen.
Da wir nicht dabei waren, zitieren wir einfach phantasievoill aus dem Urteil
Richter 1: Die Beschwerde von Schnur ist zulässig aber in der Sache nicht begründet.
Richter 2: Ist das sicher?
Richter 1: Die beabsichtigte Klage hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Oder denkst Du anders?
Richter 2: Na ja, die SUPERIllu darf wohl eine Fotografie des von Schnur bewohnten Hauses veröffentlichen. Verbieten wir das, wie früher, gehen die doch zum BGH
Richter 1: Geldentschädigung können wir wegen des geschilderten Sachverhalts nicht zusprechen., Hätte sich Höch was besseres einfallen lassen sollen. Chancenlos wäre das nicht.
Richter 2: Bei Diestel wissen wir gar nicht, was der gesagt haben soll. Welche Äußerung ist dem zuzuschreiben. Weiß das der Höch eigentlich?
Richter 1: Auch wenn wir es wüssten, rechtfertigt die Verbreitung der beanstandeten Äußerungen die Zuerkennung einer Geldentschädigung keinesfalls. Dass muss doch der Höch wissen
Richter 2: Was ist mit der Behauptung, er sei verschwunden und später wieder aufgetaucht? Ist doch privat.
Richter 1: Na ja. Ehrenrührig dürfte diese nicht sein, ist wohl auch kein schwerwiegender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Schnur.
Richter 2: Aber die wirtschaftlichen Verhältnisse und die in der Vergangenheit gegen ihn geführte Strafverfahren gehen doch niemanden etwas an.
Richter 1: Ja, Du hast recht. Aber der BGH und die von der Belriner Kammer. ... .Die sagen, dass all das keine schwerwiegenden Eingriffe in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht sind. Sie entbehren auch nicht jeder Grundlage, sind sogar wahr.
Richter 2: Reicht das? Können wir nicht was finden?
Richter 1: Der Schnur war in der Vergangenheit als Politiker tätig und damit große Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich gezogen. Hat sogar die Merkel protegiert, heißt es.
Richter 2: Ist aber Privatsphäre.
Richter 1: Na, na. Es ist bei dem – trotz Privatsphäre - bei Geldentschädigung ein anderer Maßstab anzulegen als bei einer Berichterstattung über eine Person, die nie um die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit nachgesucht hat.
Richter 2: Na, dann diktiere mal den ablehnenden Beschluss.
[bearbeiten] Kommentar
Der Rechtsanwalt Dominik Höch hat's offensichtlich nicht begriffen und den Verlag mit allerlei Geldentschädigungs-, Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüchen malträtiert.
Durchgesetzt hat er keinen einzigen Antrag !
Es gibt daher auch keinen "verbotenen Artikel".
Hätte Rechtsanwalt Dominik Höch es richtig angestellt, hätte man als Zensuranwalt durchaus etwas rausholen können. Höch hat es jedoch komplett vermasselt.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.
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