7 U 90/08 - 06.01.09 - keine Geldentschädigung für's Kinderfoto

Aus Buskeismus

Wechseln zu: Navigation, Suche
dog_cat.jpg BUSKEISMUS

Diese web-Site ist ein
Aktionskunstprojekt
Realsatire
Buskeismus-Forschung

cat_judge.gif


Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Alexandra G. vs. Axel Springer AG (Abendblatt) (1.) und Redakteur (2.)

06.01.09, 10:00 7 U 90/08 Alexandra G. vs. Axel Springer AG (Abendblatt)

[bearbeiten] Richter

Vors. Richterin am Oberlandesgericht Dr. Raben
Richterin am Oberlandesgericht Lemcke
Richter am Oberlandesgericht Dr. Weyhe

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: für Alexandra G. Kanzlei: Roloff; vertreten durch RA Roloff
Beklagtenseite: für Axel Springer AG: Dr. Schultz-Süchting; vertreten durch RA Dr. Kröner

[bearbeiten] Verhandlungsnotizen

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Richterin Frau Dr. Raben: Wir haben den Hinweis geändert, weil ein kleiner Teil der Berufung begründet ist. 361,65 € - das haben wir errechnet- stehen de, Kläger zu. Isofern ist der Hinweis materiell rechtlich kotrrekt. Aber mann sollte überlegen,. ob die Berufung sich lohnt. Es geht um die Wort und Bild-Berichtertattung, darum, ob diese von der Einwilligung gedeckt war. Das Foto ist zwar an die Adresse des Presseorgans gesendet worden, jedoch nicht gesagt worden, dass damit die Eltern es wiolltern,. dass das Foto in die Zeitung kommt. Aber aus der Sicht des Presseorgans war es auch nicht klar, dass die Veröffetliochung nicht gewpnscht war. Die Beklagte wollte Unterstützung von den vereun erhalten. hat auch Unterstützung bekommen. Es ist kein paparazzifoto. Es bleibt rechtswidrig, ober ob es eine schwere Persönlichkweitsrechtsverletzung ist, d.h. ob von enem verschulden ausgegangen werden kann, können wir nicht ausgehen. Es ist keine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung. Das Kind ist vom Äußerem her für jedermann erkennbar schwer krank und leidet an spasmischer Läöhmung. Darüber zu schreiben und das Foto zu veröffentlichen ist rechtswidrig. Im Presserecht ist es ein absoluter Ausnahmefall, , dass darüber geschrieben werden kann und ein Bild veröffentlicht werden darf. Das wird es noch angeblich als Werbeträger für die Hamburger Sparkasse genutzt. Das finden wir nicht, dass es hier eine aschleichende Werbung gibt. Der Bericht über diesen Verein gab es auch letzte Woche im Abendbaltt, über seine Wohltätigkeitsaktivitäten. Über die Unterstützung seiterns bestimmter Personen, Firmen oder Banken sollte und kann beruichtet werden. Solange da kein Geld geflossen ist für die Veröffentlichung, sehen wir keinen Anhaltspunkt für die Vereinnahmung des Textes und des Bildes durch die Werbung. Das alles betrifft die Beklagte zu 1. Bei der Bekalgten zu 2, dem verantwortlichen Redakteur, wissen wir nicht, dass er das Foto archiviert hat. Dass es für die späteren eröffentlichunen ,... . Ein verantwortlicher Redakteur haftet nicht. Wir sehen keinen Anlass. Es bleiben die 365,61 €, worüber man sprechn kann. Wolle SDie sich dazu weiter äußern?

Klägeranwalt Herr Roloff: ... Kind mit spastischer Lähmung ... eon orderstädtisches Kind .... berechtigte Interessen ... Sie [Frau Raben] haben gesagt ... .

Richterin Frau Dr. Raben: Die äußere Erscheinungsform ist offensichtlich.

Klägeranwalt Herr Roloff: Auf dem Bild kann man das nicht erkennen.

Richterin Frau Dr. Raben: Ja, eber die Umgebung sieht ... das ...

Klägeranwalt Herr Roloff: Spastisch ist unter den Kindern ein Schimpfwort.

Richterin Frau Dr. Raben: Ja.

Klägeranwalt Herr Roloff: Nur musss spastisch nicht negativ belegt sein. Wenn man aber schriebt, spastisch gelähmter Nordertstädter, dann will man Zusammenhönge erzeugenohne ... . Ist eigentlich ... .Er ist für Kaffee ... Man hätte schrieben können "bewegungsbehindert" oder noch anders. Ich sehe das anders. Solche medizinischen Ausdrücke gehören dort nicht hin, zumindest nicht bei einem Kind. Wir können von einer Persönlichkeitsrechsverletzung sprechen. Was die Schwere betrifft, so meinen wir, dass diese nicht reduziert werden kann. Die Rechtsprecheng im ersönlichkeitsrecht muss Schritt halten mit der Werbung. Es gibt keinen Anhang. es ist ein Fest der unglaublichen Angebote.

Aus dem Internet [RS]: Haspa Pressemeldungen 2007 Die Haspa startet zum Jubiläum mit vielen attraktiven Angeboten Beim „Fest der unglaublichen Angebote“ ist für jeden Kunden etwas dabei. Gleich zum Start am 21. Mai können Haspa-Kunden von vier Jubiläumsangeboten gleichzeitig profitieren: Ob Top-Autos zu Top-Konditionen per günstigem Leasing oder Autokredit, einer Riester-Rente mit „ProFit“ – dessen „Verschenken-Sie-nichts-Service“ der fondsgebundenen Rentenversicherung mit Beitragserhaltungsgarantie Vorsorge so richtig attraktiv macht, oder dem Haspa Euro Protect - dem Garantiefonds mit Höchststandsicherung. Insbesondere auf die jüngsten Haspa-Kunden warten tolle Überraschungen. Das „Mäusesparen“ mit einer 4%igen Verzinsung. Oder Tagesfreikarten für Hagenbecks Tierpark. Aber auch große Haspa-Kunden haben allen Grund zu jubeln, denn sie können mit Air Hamburg in jeder Haspa Filiale Rundflüge für 30 Minuten zu 39 Euro buchen. Außerdem gibt es einen 10-tägigen Luxusaufenthalt in der Karibik auf der Queen Mary 2 samt Flug und Taschengeld zu gewinnen. Darüber hinaus bietet der Jubiläums-Zinssatz von 3,3 % p. a. für das Tagesgeld tägliche Verfügbarkeit vom Cash-Konto für den kleinen alltäglichen Luxus.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Kröner: Es geht nur um PR für die haspa. an kann nur sagen, es ist ein wirtschaftlich motivierter Artikel. Man kann nicht sagen, es ist kein wirtschaftlich motivierter Artikel. Wir sind im Bereich des rennungsgebots. Die Unternehmen sind interessiert, im readktionellem Tel vorzukommen. Werbund guckt sich niemand an. Die Klägerin bildet den Deakrationsrahmen für einen rtikel für die Haspa. "Kinder helfen Kinder", heißt die Haspa-Broschüre. Das ist nicht sclecht, auch wenn die Produkte, die verkauft werden, schlcht sind, darf man das. Man darf aber nicht stigmatisieren..

Richterin Frau Dr. Raben: Haben wir gehört. Haben Sie was zu sagen?.

Beklagtenanwalt Herr Herr Dr. Kröner: ... Frau Vorsitzende ... . mach mir zu eigen. Spastishe Lähmung ist nicht stigmatisierend. Es ist ein medizinische korrekter Begriff, den auch die Eltern verwenden. Das Landgericht hat deutliche Worte gefunden. Es ist weder eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung, was Vorraasusetzng wäre, ... . Zur Einwilligng: In der Tat, eine formale Einwilligung gibt es nicht. Aber die Eltern haben sich an die zeitung gewandt. Wir haben ein Foto erhalten, welches im Brief nicht notwendig war. Rs war eine Bitte nachSoenden, das Bild war nicht notwendig. Im Abendblatt wird oft so berichtet. Wenn Eltern einen Brief senden mit einem Foto und mit keiner Silbe gebeten habe, es nicht zu verwenden, so bewerte ixch das auf der Empfängerseite, dass das Bikld veröffentlicht werden darf. Es ist auch gespendet worden, so dass man auch von einer danjkbarkeit ausgehen konnte. Es ist in diesem Kontext berichtet worden. ... Zumindest gibt es ein Mitverschulden auf der Seote der Klägerin, der Eltern.

Klägeranwalt Herr Roloff: Das ist richtig. um Schluss hat der Kollegwe richtig argmentiert. ... Mitverschulden. Der Beitrag .. relatov gering. zeitlicher Kontext ist versetzt ... 1 Jahr.

Richterin Frau Dr. Raben: Gut, dann soll die Sache wohl entschieden werden.

Klägeranwalt Herr Roloff: Ja, ich bitte darum.

Richterin Frau Dr. Raben: Die Formalien der Berufung sind eingehalten. Das Gericht weist darauf hin, dass es die Berufung nicht für aussischtsreich hält und dass lediglich 361,65 € außergerichtliche Kosten begründet sein dürften. Sodann werden die Anträge gestellt. Beschlossen und verkündet: 1. Eine Entschidung erfolgt am Schluss der Sitzung. 2. Der WEert des Berufngsverfahrens wird auf 15.361,65 € angesetzt.

Klägeranwalt Herr Roloff: Denken Sie noch darüber nach.

Richterin Frau Dr. Raben: Wir denken darüber nach.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

Persönliche Werkzeuge