7 U 42/11 - 30.10.2012 - Vorwurf der Befangenheit ist keine Schmaekritik
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Corpus Delicti
Der Kläger, der ÖKO-Test Verlag, kennt die Zensurklammer recht gut. Deren Anwältin, Anette Kähler, vertritt den Verlag gegen allerhand Angriffe schon 26 Jahre lang. Zeit genug, sich mal auch als Kläger bei der Pressekammer zu versuchen. Klägererfahrungen gab es zwar schon, wioe kann es bei Geschäftsleuten anders sein.
In einem Werk - wohl eine Zeitschrift - des Beklagten, der Konradin Medien GmbH, wurde berichtet, dass der Tester der Vaterschaftstest-Labors von ÖKO-Test, befangen war. Irgendwie ist das eine alte Geschichte mit allerhand Prozessen.
ÖKO-Test kann sich das nicht bieten lassen. Wo kommen wir hin, wenn Tester als Befangene gesehen werden. Buske sah das auch so, und gab seinerzeit dem Kläger recht.
Heute wurde das Buske-Urteil 324 O 258/10 ohne Buske im Berufungsverfahren verhandelt.
| BUSKEISMUS DIENSTAGSBERICHT |
[bearbeiten] ÖKO-Test Verlag vs. Kondradin Medien GmbH
[bearbeiten] Richter
Den Vorsitz führende Richter: Claus Meyer
Richterin am Oberlandesgericht: Karin Lemcke
Richter am Oberlandesandgericht: Dr. Lothar Weyhe
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Gerhard Schmalz pp.; RA'in Anette Kähler
Geschäftsführer Jürgen Stellpflug
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Dr. Mark Wiume
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 7 U 42/11
30.10.12: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike.
Den Vorsitz führende Richterin Claus Meyer: Zur Sache. Es geht um das Urteil des Landgerichts bezüglich der Äußerung „Auch die Test des Magazins lassen Fragen offen. .... Das reicht bis zur persönlichen Befangenheit eines Testers.“ Der Senat meint, es ist eine zulässige Meinungsäußerung. Ob jemand befangen ist, ist eine Frage der Bewertung. Ob das eine Schmähkritik ist, hängt davon ab, ob es Anknüpfungspunkte für die Befangenheit vorliegen. Er sagt: „Wir lehnen heimliche Tests aus moralischen Gründen ab, es gehört sich einfach nicht, einen solchen Test ohne das Einverständnis der Betroffenen durchzuführen. Es geht um die Persönlichkeitsrechte der beteiligten Personen - aber auch um einfache Vorsichtsmaßnahmen: Weiß die Mutter von dem Test, ist sie im Zweifel gewarnt, wenn ein unangenehmes Ergebnis für den Mann bekannt wird.“ Dann stellt sich die Frage, was ist mit der Äußerung „Tester“? Wer ist ein Tester? Das Landgericht sagt, wo es den eigenen Beurteilungsspielraum hat. Diese Meinung teilen wir nicht. Eine ganz untergeordnete Person kann man vielleicht ausklammern. Insgesamt ist es eine Äußerung, die sich im Rahmen der zulässigen Meinungsfreiheit bewegt.
Klägeranwältin Anette Kähler: ... Bin mit keinem Punkt des Senats einverstanden. ... Befangenheit ist eine innere Tatsache, die sich nach außen äußert. Irgendwie kann das festgestellt werden. Dass er in Konkurrenz stand, bedeutet nicht, dass er unethisch bewertet. Das ist nicht gleichbedeutend mit Befangenheit in dem Sinn, dass er nicht in der Lage ist, ein objektives Urteil abzugeben. ... Es stellt sich die Frage, gibt es irgendwelche Anknüpfungspunkte, dass Dr. Henke in der konkreten Sache befangen war? .... Stellt sich so dar, dass das richtige Testergebnis falsch ist. Er hat falsche Testergebnisse als falsch bezeichnet. ... Die Argumente der Beklagten sind unsubstantiiert. .... Das als Meinungsäußerung zu sehen, die nicht die Schwelle der Schmähkritik überschreitet, ist nicht nachvollziehbar. Es gibt für eine Testzeitung nichts Schlimmeres als die Behauptung, die Tester sind befangen. ... Das führt dazu, das ÖKO-Test die Leute in die Irre führt. ... In Blogs wird geschrieben .... das Heft soll nicht gekauft werden. ÖKO-Test lebt damit, dass das Ergebnis auch von Gerichten als richtig beurteilt wird. Wenn in einem solchen Fall, wenn nicht ..., es keine entsprechenden Anknüpfungspunkte hat, dann nist das eine massive Beeinträchtigung. ... Es wird nicht die Sache kritisiert, sondern .... . Es heißt, dass ÖKO-Test dokumentiert hat, dass seine Tests nicht objektiv sind. Das muss eine Testzweitschrift nicht hinnehmen, wenn eine Zeitschrift so kritisiert wird. Es ist eine unwahre Tatsachenbehauptung, eine unzulässige Schmähkritik.
ÖKO-Test Geschätsfpührer Jürgen Stellpflug: Aber in dem Bereich, wo der Test erfolgte, steht er nicht in Konkurrenz. Dien zweite Sache, dass er das für unmoralisch hält. Es ging darum, ob der Test ohne Zustimmung der Mutter verboten werden sollte. Das Verfahren hat damit begonnen ... . Der Bericht ist geschrieben als von einem Konkurrenten. Soll nicht schrieben, persönliche Befangenheit. Es gab eine Missbilligung des Presserats. Da ging es darum, dass ÖKO-Test nicht mitteilt, welche Labors .... . Erst danach wurden die anderen Argumente nachgeschoben.
Richter Claus Meyer:..... Tatsachenkern kann man an zwei Stellen festmachen. Das Landgericht und wir bisher auch haben Befangenheit als Tatsachenbehauptung gesehen, nicht als Meinungsäußerung. Meinen aber jetzt, dass Befangenheit eine Vielfalt mit sich bringt. Es ist eine Einschätzung von einer anderen Person. Eine andere Frage ist, ob die Person, die befangen ist, falsch entscheidet. Es wird nicht behauptet, dass Prof. Henke falsch berichtet hat.
Jürgen Stellpflug: Anders bei Testzeitung, wenn der Tester befangen ist. Dann muss man den Test verbieten.
Richter Claus Meyer:.Es ist eine Meinungsäußerung. Diese Meinung, dass er doch befangen ist, darf ich nicht verbieten. Jeder hat das Recht falsche Meinungen zu äußern. Diese Meinung kann falsch sein.
Es wird diskutiert.
Richter Claus Meyer:.... Das ist der Anknüpfungspunkt darf man nicht verbieten. Es ist vielleicht überzogen, überspitzt. Aber das ist ebne die Meinungsfreiheit.
Klägeranwältin Anette Kähler: War ja nicht berichtet. ... Das er Leiter des Blutgruppeninstituts ist wird keineswegs verschwiegen. Es heißt, ÖKO-Test .... als Biosiegel ... was es keinesfalls ist. Es wird der Eindruck erweckt, dass ÖKO-Test nicht ordnungsgemäß testet. ... Immer mehr Menschen fragen, wie ist das bei ÖKO-Test? Es entsteht der Eindruck, auf ÖKO-Test kann man sich nicht verlassen. .... Das ist das, wohin der Leser geführt wird.. .... Was anderes sehe ich da nicht. Ich vertrete ÖKO-Test schon sein 26 Jahren. Es ging immer um die Richtigkeit der Test. Das waren alles Gutachter, die auch in Konkurrenz standen.
Richter Claus Meyer:.... Wenn ein Obergutachter, .... dann nicht Befangenheit. Das liegt in der Natur der Sache, dann bei einer Beschäftigen mit der anderen Sache von Befangenheit zu sprechen. Da spricht niemand von Befangenheit.
Klägeranwältin Anette Kähler: Diese Frage würde ich als Verteidigerin stellen. Um mich nicht lächerlich zu machen, stelle ich Befangenheitsanträge nur, wenn ich objektive Anknüpfungspunkte habe. Sie werden doch keinen Richter als befangen ablehnen, wenn er voreingenommen ist.
Richter Claus Meyer: Es ist keine Schmähkritik. Ich darf auch diese falsche Meinung haben, er ist befangen. Wenn wir als Beschwerdesenat ... Bin zu persönblich, habe nur Anknüpfungspunkte.
Es wird diskutiert.
Jürgen Stellpflug: Wir greifen doch nicht an. Wir greifen an den Kommentar im Focus.
Klägeranwältin Anette Kähler: Der Anknüpfungspunkt ist die Konkurrenz. Das ist immer so, bei allen Testern.
Richter Claus Meyer: Gut wäre die Polizei als Tester. Die darf nicht konkurrieren. Es ist schwierig in einer solchen Situation einen Test zu machen.
Jürgen Stellpflug: Jedes Labor arbeitet .... als befangen.
Es wird diskutiert.
Richter Claus Meyer:.Man muss die Anknüpfungspunkte nicht servieren. Es reicht, wenn man diese dem Gericht vorlegt.
Klägeranwältin Anette Kähler: Aber der Leser erfährt davon nichts. Der Leser denkt .. nicht befangener Tester.
Jürgen Stellpflug: Noch dazu von einer Wettbewerbszeitschrift.
Richter Claus Meyer:.Wettbewerb ... Wird die ZPO sperren. ÖKO-Test muss die Kritik aushalten.
Klägeranwältin Anette Kähler: Kritik ist die eine Sache, Schmähkritik ist eine andere Sache. Gut, sehe nicht, dass ich das Gericht überzeugen kann.
Richter Claus Meyer:.Anträge werden gestellt. Der Streitwert wird auf 12.000,- festgesetzt. In der 1. Instanz waren es 15.000,-. Sie hatten einen Tel uzrückgenommen. Hier geht nur eine Nichtzulassungsbeschwerde. BVerfG zu jeder Zeit.
Klägeranwältin Anette Kähler: Wir hätten gern eine BGH-Urteil zur Äußerung „Betrug“. Ist ähnlich, eine Schmäöhkritik.
Richter Dr. Lothar Weyhe: Sein können rausgehen und sich beraten.
Klägerseite verlässt den Gerichtssaal. Anwältin Anette Kähler nach Wiedereintritt: Wir möchten es wissen.
Richter Claus Meyer:. Anträge werden gestellt. Beklagtenvertreter aus dem Schriftsatz vom 24.06.2011. Klägervertreterin aus dem Schriftsatz vom 03.05.2011.
Beschlossen und verkündet:
- 1. Der Wert der Berufung € 12.000,- festgesetzt.
- 2. Ein Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.
[bearbeiten] Kommentar
Es gibt noch allerhand Äußerungen, die ähnlich gelagert sind: Betrug, Betrüger, Lüge, Lügner, Psychopath, kriminell, Krimineller, krank, Rechtsmissbrauch, korrupt, Täter, Mörder, .... .
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.