6 C 45/13 - 13.03.2013 - Peinlich für EDEKA
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Corpus Delicti
Aus der Sicht des Antragstellers:
- Der Antragsteller hatte zu unterschiedlichen Tagen 2012 im Edeka Aktiv Markt Pfanddosen abgeben wollen. Jeder Mitarbeiter sagte ihm, er muss die nicht annehmen. Daraufhin machte sich der Antragsteller schlau und erfuhr, dass Edeka jede Pfanddose annehmen muss. Am nächsten Tag sagte er dem Edeka-Mitarbeiter, er möge die Pfanddosen doch bitte annehmen, und erhielt zur Antwort, das stimme nicht, er müsse gar nichts. Er solle das melden. meinte der Mitarbeiter.
- Der Antragsteller hatte der Wettbewerbszentrale den Vorfall per Mail gemeldet verbunden mit der Bitte, dem Edeka mitzuteilen, er müsse sämtliche Dosen annehmen, er fühle sich "veräppelt". Die Wettbewerbszentrale mahnte Edeka ab. Edeka log, und sagte, das stimme nicht. Nicht ausgeschlossen, dass die Wettbewerbszentrale Testkäufer losschickte, und den Edeka erfolgreich abmahnte, weil die Testkäufer das Gleiche erlebten.
- Monate später hatte Edeka dem Antragsteller als dieser als Postbote Briefe beringen wollte, Hausverbot erteilt. Auch das teilte der Antragsteller der Wettbewerbszentrale mit und am nächsten Tag eine einstweilige Verfügung erreicht, mit der das Hausverbot aufgehoben wurde. Der Wettbewerbszentrale teilte der Antragsteller mit, die Sache hätte sich für mich erledigt
- Eine gütliche Einigung mit dem Verkaufsstellenleiter hatte kleinen Erfolg.
Edeka ging in Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung.
Aus der Sicht von Edeka Aktiv Markt:
- Das Hausverbot wird nicht bestritten. Allerdings erging das Verbot nicht in der Eigenschaft des Antragstellers als Postbote sondern als privater Kunde. Dem gingen drei Ereignisse voraus, welche mit den folgenden eidesstattlichen Versicherungen glaubhaft gemacht wurden:
- 1. ... erkläre ich hiermit eidesstattlich, das M.K. unsere Kundschaft belästigt, in dem er vor unserem Laden stehender „Halber Preis truhe“ steht und nicht die Kunden in diese Truhe ran lassen wollte. Außerdem als wir ihn darauf hingewießen haben, das es nicht in Ordnung wär, hat er weiterhin die Mitarbeiter provoziert.
- Zeitraum: Ca. 1-2 Wochen des Nerv Jahr anfanges.
- 2. ... erkläre ich hier eidesstattlich das: Der Herr M.K. vor längerer Zeit den genauen tag bzw. das datum ich leider nicht mehr weiß bei uns zum Einkaufen war und sich nicht Kundengerecht verhalten hat er gab sein Leergut ab und kippte eine halbe flasche auf den boden aus und schmierte zusätzlich eine (popell) artige Masse an den Knopf des Leergutautomates diese teilte mit eine Kundin mit dien in der schlange nach ihm stand die kundin kenne ich leider nicht das sie nicht zu Stamm kunden Kreis gehört fals ich die Kundin wieder sehen werde ich natürtlich dien daten nachreiche
- 2. ... erkläre ich hiermit stattlich das: Der Herr M.K. mich in meiner Pause als ich Draußen stand und eine Zigarette Rauchte mich mit seinem handy gefilmt hatte.
- Als ich ihn darauf ansprechen wollte stieg er auf sein Fahrrad und entfernte sich rasch vom laden.
Rechtsanwalt Dieter Wagener begründete den Widerspruch wie folgt:
- Die Handlungen des Antragstellers muss weder die Antragsgegnerin noch dessen Personal hinnehmen. Sie sind betriebsschädigend, haben sachschädigenden Charakter, beeinträchtigen das Wohl anderer Kunden, durch Verbreitung von Ekel, und verletzen im 3. Vorfall das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters V.N., dessen Schutz der Antragsgegnerin im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeberin obliegt.
- Sie stellen Störungen des Betriebsablaufs dar, die der Antragsgegnerin Anlass gaben, dem Antragssteller von der generelle erteilten Zutrittsbefugnis, wie geschehen, wieder auszuschließen.
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[bearbeiten] M.K. vs. Edeka Aktiv Markt
[bearbeiten] Richter
Richter am Amtsgericht: Dr. Nicolas Hagge
[bearbeiten] Die Parteien
Antragsteller: M.K.
Antragsgegner: Rechtsanwalt Dieter Wagener
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 6 C 45/13
13.03.13: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike.
Richter Dr. Nicolas Hagge: Die Zeugen habe ich gestaffelt und später geladen. Haben Sie das Schreiben vom 29.01.13?
Edeka-Anwalt Dieter Wagener: Es ist vom 03.03.13. ...- .
Richter Dr. Nicolas Hagge: Herr K. hat seinen Antrag richtiggestellt, präzisiert. Wir nehmen zunächst die Anträge auf. Herr K. beantragt die Bestätigung der einstweiligen Verfügung vom 24.01.2013. Der Antragsgegner-Vertreter beantragt, die Zurückweisung der Antragsstelleranträge ... .
Dann werden wir die Sach- und Rechtslage erörtern.
Der Antragsteller sagt, Herr M. (Edeka-Verkaufsstellenleiter) ist auf mich zugegangen und gesagt, habe Hausverbot. Der Antragsteller habe gefragt, wie kann das sein, habe nicht gemacht. Es gibt kein recht auf generelles Hausverbot. Hat sich ans Gericht gewandt, weil es keinen Grund gab und außerdem, weil er Postbote ist. Ich habe die einstweilige Verfügung erlassen. Edeka ist in Widerspruch gegangen, sagt das Hausverbot stimmt, es gab Gründe.
1. Vorfall. Herr K., hat sich vor die Kühltruhe gestellt, die Kunden daran gehindert, .... . 2. Vorfall. Leergutautomat benutzt, Flasche ausgekippt, Nasen... auf den Boden ... .Eine Dame hat ich an die Mitarbeiter gewandt Zehnt Kunden haben warten müssen. 3. Vorfall. Herr N.N. wurde gefilmt vor dem Eingang als er da geraucht hat. Der Filialenleiter Herr M. sagt, es gibt Gründe. Sie, Herr K. sagen, die gründe weiß ich nicht. Könnte eine Verwechslung sein. Nasenrotz nicht gemacht. Es gibt von .... . Kann ich bestätigen. Der 3. Vorfall wäre für das Hausverbot nicht relevant. Soweit die Zusammenfassung der Vorträge zu den Tatsachen.
Edeka-Anwalt Dieter Wagener: Das Hausverbot wurde ihm nicht als Postbote erteilt.
Richter Dr. Nicolas Hagge: Herr K. ist nicht sicher, hatte Postkleidung an. Zum Rechtlichen. Ist Ihnen beiden klar, dass jemand, der ein Geschäft bereibt, auswählen kann, wen er haben möchte. Aber, wenn er alle reinlässt, kann er nicht willkürlich ausschließen. Hier stellt sich die Frage, ist das Hausverbot willkürlich. Ich habe zeugen geladen. Auch Herr N. ist Zeuge.
Edeka-Anwalt Dieter Wagener: Wenn wir die Zusicherung bekommen, wenn er sich ... Kettenhunde müssen zurückgerufen werden. Es ist eine Initiative gegen EDEKA in Schleswig-Holstein. Sie haben an EDEKA geschrieben. Das würde uns reichen. Dann hätte sich es erledigt Er schrieb auch noch an den Abmahnverein ... . Sie haben geschrieben. Wir haben eine Abmahnung erhalten. Herr M. (Filialenleiter) hat nichts gemacht. Wollte Ruhe haben. Hat bezahlt. .... werden zerkleinert .... die von Hand angenommen.
M.K.: Bestreite ich.
Richter Dr. Nicolas Hagge: Klingt etwas schwach. Pooldose. Vielleicht wird auch Pooldose verkauft. Haben Sie, Herr K., Interesse , sich zu einigen?
M.K.: Was haben Sie für einen Vorschlag?
Richter Dr. Nicolas Hagge: Es gilt, ... .
M.K.: Wenn Edeka alles bezahlt, kein Problem.
Richter Dr. Nicolas Hagge: Wir versuchen das zusammenzukriegen.
M.K.: Ich hatte die Post gebracht. Wollte .... kaufen.
Richter Dr. Nicolas Hagge: Wenn das stimmt. Dann kennen Sie die Gründe.
M.K.: Ich hatte vor dem Hausverbot etwas gekauft, an der Kasse bezahlt. Dann kommt er und sagt, sie haben Hausverbot.
Richter Dr. Nicolas Hagge: Sie treffen eine Wohlverhaltensvereinbarung Sie kündigen ...
Edeka-Anwalt Dieter Wagener: Es hat sich jetzt eine eigene Dynamik entwickelt. Es wäre hilfreich, ... wenn von Ihrer Seite an die wettbewerbszentrale geschrieben wird, Sie haben sich geeinigt.
Richter Dr. Nicolas Hagge: Schreiben von Herrn K. an die Abmahninitiative.
M.K.: Ich kann schreiben, haben uns gütlich geeinigt.
Richter Dr. Nicolas Hagge: Das wären die Kettenhunde in Frankfurt.
Edeka-Anwalt Dieter Wagener: Wäre noch ein Schreiben an die EDEKA-Zentrale.
M.K.: Nur wenn die Anwalts- und Gerichtskosten von nihne übernommen werden.
Richter Dr. Nicolas Hagge: Was ist mit den Verfahrenskosten?
M.K.: Auch Edeka.
Richter Dr. Nicolas Hagge: Wenn wir ohne Beweisaufnahme entscheiden, dann sieht die Prozessordnung Kostenteilung vor. Wir würden die Kostenentscheidung ausklammern. Kostenaufhebung bei den Anwaltskosten und die Gerichtskosten teilen. Hausverbot wird aufgehoben. Dien einstweilige Verfügung wird ebenfalls aufgehoben. Sie (K.) verpflichten sich, diese beiden Schreiben loszuschicken. Damit sind alle gegenseitigen Forderungen erfüllt. Was ist mit dem Zeugengeld? Wird aufgehoben.
M.K.: Zeugengeld? Weiß, das sie lügen. Zeugengeld übernehme ich nicht.
Richter Dr. Nicolas Hagge: Habe die Zeugen gestaffelt..
Edeka-Anwalt Dieter Wagener: Ich gehe mal raus und bespreche das mir den Zeugen.
Edeka-Anwalt Dieter Wagener nach Wiedereintritt: Das Zeugengeld übernehmen wir.
Richter Dr. Nicolas Hagge diktiert den Vergleich: Die Parteien schließ0n den folgenden Vergleich:
- 1. Die einstweilige Verfügung vom 23.01.13 wird aufgehoben
- 2. Der Beklagte verpflichtet sich, den Kläger sowohl als Postbote als auch als Privatperson Zugang zum EDEKA-Supermarkt, xxxxx Straße zz in 22zzzz Hamburg zu gewähren. Das am 22.01.13 ausgesprochene Hausverbot wird aufgehoben.
- 3. Der Kläger verpflichtet sich binnen einer Woche den Ausgang des Verfahrens an die Zentrale für unlauteren Wettbewerb in Bad Homburg mitzuteilen und die gleiche Mitteilung an die EDEKA-Zentrale in .... zuzusenden.
Edeka-Anwalt Dieter Wagener: Kenne die Anschrift nicht.
Richter Dr. Nicolas Hagge: ... Neu Münster ... .
- 4. dien Parteien erklären, sich in Zukunft zu bemühen, sich gegenseitig so zu verhalten, dass das ordnungsgemäße Geschäft von EDEKA-Supermarkt, xxxxx Straße zz in 22zzz Hamburg nicht gestört wird.
- 5. Damit sind alle gegenseitigen Ansprüche aus diesem verfahren abgegolten.
- 6. Die Kosten des Verfahrens werden übereinstimmend gegeneinander aufgehoben. Der Beklagte verpflichtet sich, die etwaigen Kostenersatzansprüche der zeugen zu übernehmen.
Haben wir alles? Ja.
Vorgespielt und genehmigt.
Beschlossen und verkündet: Der Streitwert des Verfahrens wird auf € 600,- festgelegt. Der Wert des Vergleichs beträgt ebenfalls € 600,-.
[bearbeiten] Kommentar
Was wirklich im EDEKA-Supermarkt passierte, wissen wir nicht.
Dafür, dass mit den vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen etwas nicht stimmt, spricht der Verzicht auf die Zeugenbefragung und die Bereitschaft von EDEKA, die Anwaltskosten zu übernehmen. Der Antragsteller hatte keinen Anwalt. Bei ihm fallen nur € 17,50. Gerichtskosten an.
Die Übernahme dieser Gerichtskosten ist ein Indiz dafür, dass das Vertrauen in die Justiz beim Antragsteller auch nicht schrankenlos ist. Oder auich, dass ihm das Theater reichte.
Was hat EDEKA erreicht? Nichts. Die Justizkasse erhält ca. € 35,-. Damit können nicht mal die Kosten des Richters gedeckt werden. Der EDEKA-Anwalt erhält nach RVG ca. € 200,-. Entsprechend schwach sein Auftritt.
Irgend etwas stimmt bei EDEKA nicht.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.