54 Ls 707 Js 1371/09 (2010) - 08.12.2011 - Aerzteprozess beim AG Ahrensburg

Aus Buskeismus

Wechseln zu: Navigation, Suche

[bearbeiten] Corpus Delicti

Vorfall

Frau Katja F. (20, Name geändert) verstarb am 31.01.2008 auf der Intensivstation des Asklepius-Klinik Bad Oldesloe. Sie war dort zuvor am Freitag, den 25.01.2008 mit Wehen und geplatzter Fruchtblase erschienen. Nach Schwierigkeiten erfolgte die Entbindung schließlich nachts durch einen Kaiserschnitt. Ein Sohn wurde gesund geboren. Nach Blutungen (mengenmäßig ungeklärt voll geblutete Vorlagen) und Bewusstlosigkeit erfolgte ein Herzstillstand, Gebärmutterentfernung per Not-OP, Komazustand und Tod.

Tatvorwurf

Fahrlässige Tötung (siehe auch: § 222 StGB) wegen der Versäumnis, den lebensgefährlichen Zustand zu erkennen und rechtzeitig Blutkonserven zu verabreichen.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Strafverfahren 54 Ls 707 Js 1371/09 (2010)

Amtsgericht Ahrensburg

[bearbeiten] Beklagte

1. Herr Dr. med.Wulfram Höhn, Aklepius Bad Oldesloe

vertreten durch:

Herr RA Otmar Kury, Hamburg (Hamburg, Präsident der Hamburger Rechtsanwaltskammer)

2. Frau Dr. med. M. W.-R., Asklepius Bad Oldesloe

vertreten durch:

Herr RA Johann Schwenn, Hamburg (bekannt als "Kachelmann-Anwalt" im Mannheimer Vergewaltigungs-Prozess)

[bearbeiten] Richter, Schöffen

Vorsitzender Richter: StvDir AG Ahrensburg Hr. Ulf Thiele

Schöffin: Fr. Sabine Rutka

Schöffe: Hr. Sebastian Triller

[bearbeiten] Kläger

Staatsanwaltschaft Lübeck: Hr. Oberstaatsanwalt Joachim Bahr ( nur heute in Vertretung für Fr. Staatsanwältin Sabine Schuchard)

Nebenkläger 1 der Familie der Verstorbenen Nebenkläger (Familie)

vertreten durch: Fr. RA Stefanie Martens

Nebenklägerin 2 (Familie):

vertreten durch Fr. RA Stefanie Martens

Nebenkläger 3 (Familie)

vertreten durch Hr. RA Jochen Vornhusen

[bearbeiten] Gutachter

Medizinische Gutachter: Hr. Prof. Dr. med.jur. Hans-Jürgen Kaatsch; Hr. Prof. Dr. Martin Carstensen; Fr. Dr. Ivana Gerling

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

08.12.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Klaus Schädel.

Es wurden an diesem Verhandlungstag 5 Zeugen befragt. 2 Familienangehörige (dabei die Mutter), sowie der ehemalige Chefarzt und jetzige Chefarzt der Paracelsiusklinik Henstedt-Ulzburg Dr. Tobias Zeiser (51), der ehemalige Assitenzarzt Dr. Arndt-Armin Runge (33, jetzt Hamburg) und der Anästesiearzt Dr. Thomas Rejcek (50, unverändert dort tätig).

Der 3.te Zeuge, Dr. Tobias Zeiser (50), Chefarzt der Abteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Brustzentrum Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Schwerpunkt gynäkologische Onkologie, Schwerpunkt Geburtshilfe und Perinatalmedizin, Paracelsiusklinik Henstedt-Ulzburg - Info: hier klicken - erscheint im Gerichtssaal:

Richter Ulf Thiele: Guten Tag Herr Dr. Zeiser, es geht um die Ursache des Todes von Frau Katja F....wie war das?

Zeuge Dr. Tobias Zeiser: Ich war damals Chefarzt Frauenheilkunde + Geburtshilfe - jedoch 14 Tage im Urlaub. Herr Dr. Höhn rief mich an und informierte mich. Er war mein Vertreter und leitender Oberarzt.

Richer Ulf Thiele: Wie war der Status von Frau Dr. med. M. W.-R.?

Zeuge Dr. Tobias Zeiser: Sie war derzeit Ärztin in Ausbildung.

Richter Ulf Thiele: Gibt es im Bereich Geburtshilfe besondere Anweisungen?

Zeuge Dr. Tobias Zeiser: ( habe ich akustisch nicht verstanden)

Richter Ulf Thiele: Waren Ihnen die Blutverluste bekannt gegeben worden?

Zeuge Dr. Tobias Zeiser: Nein

Richter Ulf Thiele: Was war weiter?

Zeuge Dr. Tobias Zeiser: Sowas geht an einem Krankenhaus natürlich nicht spurlos vorbei. Wir haben das protokolliert. Es ist ein schmaler Grat...Gutachter können retrospektiv leichter urteilen. Wer als Oberarzt im Kreissaal steht und Probleme hat - und die gibt es immer wieder - muß handeln. Wir haben zusammengesessen - ich auch - um alles zu rekapitulieren...Die Uhren gehen verschieden im Krankenhaus...

Richter Ulf Thiele: Wozu haben Sie ein Protokoll erstellt?

Zeuge Dr. Tobias Zeiser: Bei schwerwiegenden Sachen muß man das zusammenfassen und protokollieren. Später vergisst man Vorgänge. So kann man das zeitnah in die richtige Reihenfolge bringen - so wie die Dinge tatsächlich waren...

Richter Ulf Thiele: Waren denn die ärztlichen Protokolle nicht ausreichend?

Zeuge Dr. Tobias Zeiser: Es war Intension, die Daten zusammenzufassen. Wenn man auf die ärztlichen Protokolle nachträgliche Notizen macht, erweckt dies leicht einen Fälschungseindruck. So erscheint es mir sinnvoller. Besser ein neues Protokoll. Wir haben viel darüber gesprochen.

Beklagtenvertreter ( Fr. W.-R.) Johann Schwenn: Dem Gericht steht Alles - auch ärztliche Berichte zur Verfügung [ was sich später als nicht zutreffend erwies: der Berichterstatter ].

Richter Ulf Thiele: Herr Dr. Zeiser....haben Sie die Patientenakte selbst studiert?

Zeuge Dr. Tobias Zeiser: weiß nicht - das Original war schon unter Verschluß - meine ich....

Richter Ulf Thiele: Wie war der Erstkontakt mit Dr. Höhn?

Zeuge Dr. Zeiser: Dr. Höhn rief mich an: "Schwerer Zwischenfall ( mediz. Fachausdruck) im Kreissaal".

Richter Ulf Thiele: Sprach Dr. Höhn von einem Blutschock?

Zeuge Dr. Tobias Zeiser: Nein.

Richter Ulf Thiele: Waren Ihnen dazu später Vermerke in der Akte aufgefallen?

Zeuge Dr. Tobias Zeiser: In der Akte war vermerkt, das sich mehrfach um die Gebärmutter gekümmert wurde. ....jedoch stand nichts davon, also dass von einem Blutschock auszugehen sei....

Alle Beteiligten gehen zum Richtertisch und schauen ins Protokoll wg. Blutschock-Vermerk etc.

Alle Beteiligten setzen sich wieder auf Ihre Plätze.

Richter Ulf Thiele: Schauen Sie sich die Patientenakten an aus der Gynäkologie?

Zeuge Dr. Tobias Zeiser: Ich wurde nach der zweiten OP ( Entfernung der Gebärmutter) angerufen. Dr. Höhn teilte mit, Frau F. hätte Blutkonserven erhalten?

Richter Ulf Thiele: Wurde Blutschock thematisiert?

Zeuge Dr. Tobias Zeiser: Nein.

Richter Ulf Thiele: Haben Sie die Patientin später lebend gesehen?

Zeuge Dr. Tobias Zeiser: Nein

Richter Ulf Thiele: Wie ist ide Klinik an die Polizei rangetreten?

Zeuge Dr. Tobias Zeiser: Weiß ich nicht mehr.

Richter Ulf Thiele: Wurde über eine Selbstanzeige nachgedacht ...gem. Blatt 4 des Ermittlungsberichtes der Polizeibeamten?

Zeuge Dr. Tobias Zeiser: Dazu fällt mir nichts ein....

Richter Ulf Thiele: Wurde der Blutverlust nachvollzogen?

Zeuge Dr. Tobias Zeiser: Im Rahmen der Gespräche. Der Blutverlust ist im Nachgang nicht möglich zu qualifizieren.....Eindruck der Mitarbeiter: 6,7: alles o.k. Man prüft Kreislauf - ob stabil

Richter Ulf Thiele: Im Protokoll von Dr. Rejzek ....Blutverlust geringer als 2 Liter? Sind Sie dem nachgegangen?

Zeuge Dr. Tobias Zeiser: Eine Blutbildanalyse erfolgte. Situationen sind oft bedrohlich. Als junger Oberarzt war ich oft auf mich allein gestellt. Manches ist Schicksal....

Richter Ulf Thiele: Wieso schicksalhaft?

Zeuge Dr. Tobias Zeiser: Ich mache über 20 Jahre Geburtshilfe. Das macht man gerne. Lustlosigkeit ist da nicht möglich. Geburten sind ein brisantes Thema....

Richter Ulf Thiele: Werden Vorlagen gewogen?

Zeuge Dr. Tobias Zeiser: Ja, wenn Verdacht besteht...um das zu qualifizieren...Man gibt dann Kontraktionsmittel...wenn der Muttermund sich wieder zusammenzieht...

Richter Ulf Thiele: Wieviel Blut saugen die Vorlagen?

Zeuge Dr. Tobias Zeiser: Hatten wir mal qualifiziert, wenn durchtränkt bis zu 200ml Aufnahme möglich.

Richter Ulf Thiele: Und bei Frau F.?

Zeuge Dr. Tobias Zeiser: 2 mal 300ml Blut bei 1,5 Vorlagen...

Richter Ulf Thiele: Wurde der Kaiserschnitt erörtert - welche Indikation lag vor dazu?

Zeuge Dr. Tobias Zeiser: Ja. Es war der Wunsch von Frau F., die Geburt durch Kaiserschnitt einzuleiten. Zunehmend mehr wird dieser Wunsch geäußert und wir entziehen uns dem nicht.

Richter Ulf Thiele: Gab es andere Aspekte, die einen Kaiserschnitt bei Frau F. veranlassten?

Zeuge Dr. Tobias Zeiser: Nein...es war der Wunsch der Patientin!

Richter Ulf Thiele ...blättert in Akte...: Ich habe hier die Patientenakte, Blatt 11 und 12 von Frau F. unterschrieben...ohne Anmerkungen von einem Arzt...ohne Kreuze..Nicht genug Aufklärung?

Zeuge Dr. Tobias Zeiser: Wurde nicht erörtert. Aufklärung ist manchmal während der Geburtsvorbereitungen ein problematisches Thema....

Richter Ulf Thiele: .....Kooperationsbereitschaft der Patientin?

Zeuge Dr. Tobias Zeiser: Solche Op's werden manchmal als schwierig bezeichnet...für Angehörige anstrengend.

Staatsanwältin Sabine Schuchard, STA Lübeck: Wer entscheidet..............?

Beklagtenvertreter Johann Schwenn: Ich beanstande! Sie fragen unzulässig, deshalb beanstande ich das!

Staatsanwältin Sabine Schuchard, STA Lübeck: Wer entscheidet konkret?

Zeuge Dr. Tobias Zeiser: Die behandelnden Ärzte.

Richter Ulf Thiele: Noch Fragen an den Zeugen?

Beklagtenvertreter schütteln den Kopf

Nebenkläger: Wer kontrolliert die Binden (Vorlagen)?

Zeuge Dr. Tobias Zeiser: Die werden entsorgt als Sonderabfall. Wenn schlimme Blutungen sind, dann schaut der Arzt in den Topf, wo die Binden liegen. Nachgeburtlliche Blutungen haben ein Risiko. Manchmal Kontraktionsmittel.

Nebenkläger: Blutkonserven?

Zeuge Dr. Tobias Zeiser: Wenn 16 Blutkonserven im Haus - dann geht es los. Wenn nur 2 ...dannn Anruf zwecks Bestellung in Lütjensee ....

Nebenkläger: Blutbild?

Zeuge Dr. Tobias Zeiser: ...gibt Auskunft (Hg-Wert), ob Volumenmangel vorliegt.

Beklagtenvertreter Johann Schwenn interveniert wg. Fragen des Nebenklägers

Nebenkläger: Wir sind hier beim Amtsgericht, Herr Schwenn...ich darf fragen!

Beklagtenvertreter Johann Schwenn: Frau Kollegin, klären Sie das mit Ihrem Mandanten, was er fragt!

Richter Ulf Thiele beschwichtigt die Gemüter

Nebenkläger ...fragt weiter: Herr Dr. Zeiser: wann war Ihr Urlaub - Sie erfuhren die Nachricht mittendrin - wann war das?

Zeuge Dr. Tobias Zeiser: Ich kann das nicht sagen, ob am 7., 5., 12. Urlaubstag...das ist für mich mittendrin.

Gutachter: Wieviel Geburten betreuten Sie?

Zeuge Dr. Tobias Zeiser: ca. 500 Geburten.

Richter Ulf Thiele: Wieviel Ärzte sind immer parat?

Zeuge Dr. Tobias Zeiser: 2, wenn einer in Ausbildung oder Anfänger auch 3 Ärzte incl. Oberarzt.

Beklagtenvertreter Johann Schwenn: War Frau Dr. med. M. W.-R. Anfängerin?

Zeuge Dr. Tobias Zeiser: Ja

Beklagtenvertreter Johann Schwenn: Wer hat bei den Entscheidungen das Übergewicht?

Zeuge Dr. Tobias Zeiser: Der Oberarzt

Beklagtenvertreter Johann Schwenn: Aus Höflichkeit?

Zeuge Dr. Tobias Zeiser: Nein, um Betriebsblindheit zu vermeiden - zur Sicherheit! Man wägt zusammen ab.

Beklagtenvertreter Johann Schwenn: Was ist bei Meinungsdifferenzen?

Zeuge Dr. Tobias Zeiser: ......gilt das Wort des Oberarztes. Die Ärtin kann auch den Chefarzt anrufen. Der ist immer am Telefon erreichbar-außer er ist in den USA z.B.. In diesem Fall ist der leitende Oberarzt die letzte Instanz.

Beklagtenvertreter Johann Schwenn: Schon erlebt?

Zeuge Dr. Tobias Zeiser: Ja, 1 mal eine Hebamme, 1 mal ein Arzt.

Beklagtenvertreter Johann Schwenn: Selten dass Assistenzärzte anrufen?

Nebenklägervertreterin Ra'in Martens: Ich beanstande solche Frage. Zu suggestiv!

Richter Ulf Thiele bestätigt diese Intervention.

Beklagtenvertreter Johann Schwenn: Ich frage allgemein, ob das vorkommt?

Zeuge Dr. Tobias Zeiser: Ist an verschiedenen Kliniken verschieden.

Richter Ulf Thiele: Hatten Sie den Eindruck, dass verschiedene Auffassungen über die Behandlung bei Frau F. bestanden?

Zeuge Dr. Tobias Zeiser: Nein, den Eindruck hatte ich nicht.

Richter Ulf Thiele: Noch Fragen an den Zeugen ..... Nein? ..... Damit sind Sie entlassen. Sie können sich Ihren Verdienstausfall in Zimmer 107 ersetzen lassen. Hier ist dazu ein Zettel. Auf Wiedersehen Herr Dr. Zeiser.

Der Zeuge 4, ein Anästhesist der Asklepius Bad Oldesloe Dr. Thomas Rejzek erscheint im Gerichtssaal:

Richter Ulf Thiele: Guten Tag, Herr Dr. Rejzek. Sind Sie noch am Asklepius Bad Oldesloe tätig?

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek: Ja.

Richter Ulf Thiele: Wie hatten Sie am 25./26./27.01.2008 Dienst?

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek: Also, ...am Freitag dn 25.01.2008 hatte ich Dienst von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr...also Regeldienst, d.h. anwesend im Krankenhaus. Von Freitag 16:00 Uhr bis Samstag 09:00 Uhr hatte ich Rufbereitschaft...da war ich zuhause. Dann war ich wieder am Samstag von 09:00 Uhr bis Sonntag 09:00 Uhr im Krankenhaus. Die Anästhesieärzte wechseln den Dienst immer morgens um 09:00 Uhr. Ich habe die komplette Narkose von Frau F. durchgeführt.

Richter Ulf Thiele: Wie oft haben Sie die Verstorbene gesehen?

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek: Zweimal.Der Kollege informierte Frau F....dann wurde ich angerufen. Das Aufklärungsgespräch führte Herr von Kraft (Name evtl. falsch). Die OP-Entscheidung trifft der behandelnde Arzt. Es war nach meiner Erinnerung eine gesunde Frau.

Richter Ulf Thiele: ....Aufklärungsbogen..?

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek: Auf dem Bogen von Herrn von Kraft steht, dass Patientin für Aufklärung empfänglich war.

Richter Ulf Thiele: ...dann die OP..?

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek: Ja..habe komplett die Anästhesie durchgeführt. Ich habe 500 mL Blutverlust festgestellt und im Protokoll vermerkt.

Richter Ulf Thiele: ...abweichende Angabe von Dr. Höhn...?

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek: Habe ich auf 500 mL geschätzt. Fühle mich für sowas verantwortlich...

Richter Ulf Thiele: Wer ist verantwortlich für die Kontrolle des Blutverlustes?

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek: Der Operateur - aber ich mach das, weil der Operateur dann davon nicht abgelenkt wird....

Richter Ulf Thiele: Sie sind kein Sachverständiger....

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek: ....ich werte das und beschreibe nur aus meiner Erinnerung....

Richter Ulf Thiele: Was haben Sie nach der OP mit Frau F. zu tun gehabt?

Zeuge Anästhesist Dr. Rejzek: Nach der Op habe ich die Patientin in die Obhut des Kreissaalpersonals - Hebamme und Assistenzarzt - übergeben. Bin dann nach Hause gefahren und war dann um 09:00 Uhr wieder da. Herr ...... hat von Herrn ......übernommen. Dann um 09:30 Uhr kam: "ALARM: Wiederbelebung im Kreißsaal !" über unsere Hausinterne Notrufnummer "1111". Für diesen Fall haben wir ein Notfallteam. Meist geschieht so ein Einsatz für alte Patientin, im Kreissaal ist das sehr selten.

Ich bin dann sofort mit den Kollegen, die Dienst hatten, losgelaufen. Wir errechten im Laufschritt nach 1 bis 2 Minuten den Kreißsaal. Als wir dort ankamen lief die Wiederbelebung schon. Herr Dr. Runge war damit befasst. Wir übernahmen und haben wiederblebt.

Richter Ulf Thiele: Wie war das dann genau?

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek: Ich habe sowas noch nie erlebt ....und ich bin schon lange berufstätig....wir haben Atemwege gesichert. Das Herz stand still. Wir haben Luftschläuche gelegt...ich habe 4 Sachen gleichzeitig gemacht...Verdacht von Herrn Külz (Name?) und mir: Blutverlust!.....Haben Blutprodukte aus dem OP holen lassen...dabei Herzdruckmassage.......

Die Mutter der Verstorbenen bekommt einen Weinkrampf und verläßt den Saal....

Richter Ulf Thiele: .....wir machen weiter - das war vorab für diesen Fall so von der Mutter gewünscht..., also...wie ging es dann weiter?

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek: Wir haben dann Kreislaufstimulationsmittel gegeben. ...woher der Blutverlust....dicke Blutklumpen kamen aus der Scheide...weitere 4 Bluteinheiten gegeben...dann erneute OP......Not-Op: Gebärmutter wurde entfernt, damit die Blutungen aufhören. Riesiger Blutklumpen zwischen den Beinen...musste 8 Bluteinheiten verabreichen....war extremer Stress!...musste schnell Blut zuführen

Richter Ulf Thiele: Anästhesie-Protokoll...Angaben?

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek: Habe es durchgeguckt. Müssten Sie bitte nochmal vorlesen...über 2000 mL.

Richter Ulf Thiele: Wie kamen Sie dazu?

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek: Wir haben bei OP Blut entnommen..dann geschätzt (Hämoglobinwert) 2000 ml....während der OP keine Blutungen mehr...Wert 6,7...kann mich nicht erinnern.

Richter Ulf Thiele: Haben Sie die 2000 ml mit Ärzten erörtert?

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek: Nein.

Richter Ulf Thiele: Haben Sie die Ursache für die Blutungen am Uterus festgestellt?

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek: Weiß nicht...keine weitere Blutungsstelle. Der Zustand von Frau F. war bei der Operation stabil. 1000 ml Kochsalzlösung zum stabilisieren gegeben.

Richter Ulf Thiele: Gab es andere Hinweise nach der Operation?

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek: Ich habe eine Zusammenfassung geschrieben. Haben Sie die denn nicht vorliegen? Ich sollte mich doch schriftlich äußern. Die Geschäftsführung hatte mich dazu aufgefordert...

Richter Ulf Thiele: Mir liegt dies nicht vor.....wieviel Seiten waren es denn?

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek: eineinhalb Seiten

Richter Ulf Thiele: Haben Sie Ihren Bericht an die Geschäftsführung übergeben?

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek: Ja...natürlich!

Beklagtenvertreter RA Johann Schwenn: Haben Sie das als Datei?

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek: Nein...ich dachte das liegt dem Gericht vor.

Richter Ulf Thiele: Haben Sie diese Zusammenfassung noch?

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek: Ich habe eine Kopie.

Richter Ulf Thiele: Dann bitte ich Sie, die Kopie Ihres Berichts dem Gericht kurzfristig zuzusenden, damit das berücksichtigt werden kann.

Beklagtenvertreter RA Johann Schwenn: Herr Vorsitzender...ich schlage vor, wir unterbrechen die Verhandlung...Herr Dr. Rejzek telefoniert und läßt die Kopie zufaxen....

Richter Ulf Thiele: Das ist nicht sinnvoll...wir haben noch den Zeugen 5, Dr. Runge zu vernehmen.

Beklagtenvertreter RA Johann Schwenn: Dann vernehmen wir Dr. Runge beim nächsten Termin.....

Richter Ulf Thiele: Nein, Herr Schwenn, das möchte ich so nicht. Dr. Runge wird auch gleich gehört. Wir machen jetzt weiter. Herr Dr. Rejzek: Ein Krimminalbeamter kam dann ins Asklepius. Was war da los?

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek: Ja, er kam....seinen Namen weiß ich jetzt nicht mehr....er wollte die Akte von Frau F. mitnehmen.

Richter Ulf Thiele....liest (?) in der Akte...: ...Herr Rejzek füllt Todesschein aus....Auf Beschluss der Klinikleitung sollte Selbstanzeige erfolgen....stimmt das?

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek: Weiß ich nicht...dann müßte ich das eigentlich wissen....

Beklagtenvertreter RA Johann Schwenn: "das wüßte ich sicher" gehört dazu.

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek: Ja, da bleibe ich bei.

Richter Ulf Thiele: Ist mit den Kollegen über einen Blutschock diskutiert worden?

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek: Alle waren entsetzt - das ist klar! Ich habe den Todesschein ausgefüllt...Blutverlust spielte natürlich eine Rolle. Dr. Höhn war überrascht. ...natürlich war die Tatsache "Blutverlust" mitursächlich für den Tod.

Richter Ulf Thiele: Gab es eine Diskussion der Hämoglobin-Werte?

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek: Nein....habe ich Dr. Höhn nicht gesagt....steht mir ja nicht zu...letztlich bleibt Vieles unklar.

Richter Ulf Thiele: Es gab ein Ablaufprotokoll...waren Sie daran beteiligt, dies zu verfassen...mit Dr. Höhn, Dr. Zeiser, Frau Dr. med. M. W.-R. ...?

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek: Nein, ich wurde nicht dazugerufen.

Richter Ulf Thiele: Gab es Bekundungen von Mitarbeitern oder Kollegen zu Behandlungsfehlern?

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek: Nein....wir haben natürlich darüber gesprochen...jedoch ohne Wertung.

Beklagtenvertreter u. Präsident der Hamburger Rechtsanwaltskammer RA Otmar Kury: Hat jemand Vorlagen entfernt?

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek: Weiß nicht....nichts davon gehört.

Beklagtenvertreter u. Präsident der Hamburger Rechtsanwaltskammer RA Otmar Kury: Wie war der Blutverlust bei Entfernung der Gebärmutter?

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek: Habe 2000 ml aufgeschrieben. Die Gebärmutter wurde zügig von der Blutzufuhr abgeschnitten. Hatte 8 Einheiten Blut gegeben. Dann 14 Einheiten rote Blutkörperchen und 11 oder 12 Einheiten Frischplasma in den nächsten Tagen gegeben...

Beklagtenvertreter u. Präsident der Hamburger Rechtsanwaltskammer RA Otmnar Kury...(liest aus einem Schriftstück ab und zitiert daraus...): "....bei sehr schlechter Blutgerinnung...(medizinische Fachausdrücke folgen...)" stärkere Blutungen?

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek: Es bestand keine Veranlassung zu weiteren Blutgaben.

Richter Ulf Thiele schaut Herrn RA Johann Schwenn fragend an (ob dieser Fragen an den Zeugenn hat).

Beklagtenvertreter Johann Schwenn: Ich entscheide über eine Befragung erst, wenn die Zusammenfassung vom Zeugen Dr. Rejzek vorliegt...

Richter Ulf Thiele: und wenn ich zusichere "jeder kleinste Wunsch wird Ihnen erfüllt..."?

Beklagtenvertreter RA Johann Schwenn: Ja...wenn Sie von mir keinen Beweisantrag dazu verlangen...

Richter Ulf Thiele.....nickt zustimmend.

Staatsanwältin Sabine Schuchard: Wer hatte alles Dienst?

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek: Keine Ahnung

Staatsanwältin Sabine Schuchard: Herr Dr. Höhn?

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek: Ja

Staatsanwältin Sabine Schuchard: Infusion?

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek: Ja

Staatsanwältin Sabine Schuchard: Wissen Sie, ob Kollegen von Ihnen auch aufgefordert wurden, eine Zusammenfassung zu erstellen?

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek: Weiß ich nicht

Beklagtenvertreter RA Johann Schwenn: Die Akte war ja schon weg, als Sie Ihren Bericht machten...richtig?

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek: Ja

Nebenklägervertreterin RA'in Stefanie Martens: Gab es Laborwerte?

Zeuge Anästhesist Dr.Thomas Rejzek: Ja, ein Wert in der Klinik-EDV von 06:35 Uhr: 6,7. Weitere Analysen .......

Richter Ulf Thiele: Jetzt ist Dr. Rogge dort...der könnte das in der EDV nachprüfen..richtig?

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek: Ja

Gutachter ( einer der 3 Gutachter): Haben Sie die Patientin begleitet?

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek: Ja, ich habe sie bis zum OP-Tisch begleitet. Es gab keine Auffälligkeiten.

Richter Ulf Thiele: Weitere Fragen an den Zeugen?

Gutachter ( einer der 3 Gutachter ): Als Sie notfallmäßig kamen.....lief da eine Infusion?

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek: Ja, in der linken Ellbeuge

Die Mutter der Verstorbenen schreitet ein: Nein!...es lag keine Infusion...meine Tochter schlug ja mit den Armen um sich!

Beklagtenvertreter RA Johann Schwenn...in Blickrichtung zum Vorsitzenden Richter: So geht das nicht!

Nachdem sich die Gemüter beruhigt haben Gutachterin Dr. Ivana Gerling (mit russischem Akzent): War vor der Reanimation in den Pupillen etwas zu sehen?

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek: Kann ich nicht beantworten....Habe 20 Minuten im Extremstress reanimiert bis das Herz wieder schlug. Deshalb schon bei der zweiten OP [Gebärmutterentfernung, die 1.te OP war der Kaiserschnitt - der Berichterstatter] den Kopf gekühlt. Temperatur auf ca. 32 Grad C gehalten durch äußere Kühlung [ Berichterstatter: wenn das Herz kein Blut pumpt, weil es steht, dann droht wegen mangelnder Sauerstoffversorgung schwere Hirnschädigung...Kühlung erhöht die Chancen]

Richter Ulf Thiele: Herr Dr. Rejzek, könnten Sie bitte Ihren Bericht an das Gericht faxen?

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek: Ja, wenn Sie mir die Faxnr. sagen...ich muß gleich zum Dienst

Zeuge geht zum Richtertisch...

Richter Ulf Thiele: Hier ist ein Zettel. da ist die Faxnummer.....04102 - 519 - 199. In Zimmer 107 können Sie sich Ihre Ausfallkosten abholen. Auf Wiedersehen.

Zeuge Anästhesist Dr. Thomas Rejzek (freundlich): Auf Wiedersehen!

Entlassung: Zeuge 4 - Dr. Thomas Rejzek

V E R H A N D L U N G S - P A U S E

Fortsetzung um 15:35 Uhr: Es nimmt der Zeuge 5, Dr. Arndt-Armin Runge (33) auf dem Zeugenstuhl platz:

Richter Ulf Thiele (nach der Zeugenbelehrung): Herr Dr. Runge, es geht um den Tod von Frau Katja F.....Sie waren an der Asklepius Bad Oldesloe seinerzeit und bis zum 30.09.2009 tätig. Welchen Status hatten Sie zur Zeit des Vorfalls in Bad Oldesloe in der Asklepius-Klinik?

Zeuge Dr. Arndt-Armin Runge: Ich war dort Assistenzarzt.

Richter Ulf Thiele: Waren Sie und wenn ja wann, mit der Behandlung von Frau Katja F. befasst?

Zeuge Dr. Arndt-Armin Runge: Ja...irgendwann im Januar 2008.....ein Samstag war es...so um 09:30 Uhr am Vormittag.

Richter Ulf Thiele: Wer war daran beteiligt?

Zeuge Dr. Arndt-Armin Runge: Ich hatte nach Dienstantritt im Konferenzraum mit Frau Dr. med M. W.-R. gesprochen. Es gab keine nennenswerten Ereignisse. Ich kontrolierte den Kreißsaal, solange die Kollegin noch im Hause war. Dort traf ich auf die Patientin, dabei die Mutter und die Hebamme, welche Probleme hatte den Blutdruck zu messen. Die Hebamme sagte mir: "Die Patientin ist nicht mehr ansprechbar!". Daraufhin habe ich intuitiv mit Reanimation begonnen...mit Herzdruckmassage und das Notfallteam gerufen...

Richter Ulf Thiele: Und dann?

Zeuge Dr. Arndt-Armin Runge: Das Notfallteam traf ein. Dr. Rejzek. Später habe ich Herrn Dr. Höhn bei der Gebärmutterentfernung assistiert.

Richter Ulf Thiele: Was wußten Sie über die Ereignisse vor Dienstantritt?

Zeuge Dr. Arndt-Armin Runge: Dass die Patientin primär spontan entbinden wollte. Es kam deshalb zum Kaiserschnitt. Danach kam Patientin auf Station...dann zurück in den Kreißsdaal wegen Blutungen....wann nachts weiß ich nicht....

Richter Ulf Thiele: Was ist der Grund für die Rückkehr in den Kreißsaal?

Zeuge Dr. Arndt-Armin Runge: Weil dort die Patientin besser überwacht werden kann...Monitore...Blutdruckdauerkontrolle...

Richter Ulf Thiele: Was wissen Sie über "unkooperatives Verhalten" der Patientin im Kreißsaal?

Zeuge Dr. Arndt-Armin Runge: Verzögerung, wahrscheinlich wegen Schmerzen und/oder Lagewechsel

Richter Ulf Thiele: Warum erfolgte ein Kaiserschnitt?....wegen Notlage?, lag Kind ungünstig?..Sonstiges?

Zeuge Dr. Arndt-Armin Runge: Nein...nicht dass ich wüßte.

Richter Ulf Thiele: Wurde das Thema "Blutkontrolle" erörtert?

Zeuge Dr. Arndt-Armin Runge: Daran habe ich keine Erinnerung.

Richter Ulf Thiele: Ist Ihnen bekannt, wie Blutverluste kontrolliert werden?

Zeuge Dr. Arndt-Armin Runge: Ja....die Vorlagen....

Richter Ulf Thiele: Kannten Sie den Stand der Anzahl der durchgebluteten Vorlagen?

Zeuge Dr. Arndt-Armin Runge: Nein

Richter Ulf Thiele: Wieviel Blut geht in die Vorlage rein?

Zeuge Dr. Arndt-Armin Runge: Es gibt 2 Sorten von Vorlagen: flächige und kleinere. Wieviel Blut die aufsaugen kann ich nicht sagen...

Richter Ulf Thiele: Gibt es oder gab es zu der Zeit spezielle Anweisungen, wie bei höheren Blutverlusten zu verfahren ist?

Zeuge Dr. Arndt-Armin Runge: Spezielle Anweisungen?.......(Der Mediziner überlegt 10 Sekunden).......Können Sie die Frage anders stellen?

Richter Ulf Thiele: 200ml oder 300 ml?

Zeuge Dr. Arndt-Armin Runge: Bei den großen 200 bis 250 ml....müßte ich aber einmal in der Literatur nachlesen.....

Richter Ulf Thiele: Was machen Sie denn, wenn viel Blut kommt?

Zeuge Dr. Arndt-Armin Runge: Monitoring....zwischen die Beine gucken: läuft Blut raus?...ab 2 durchgeblutete Vorlagen genauer gucken...

Richter Ulf Thiele: Kennen Sie die Methode "Binden auswiegen" und wird das gemacht?

Zeuge Dr. Arndt-Armin Runge: Ja, kenne ich. Ist aber in Bad Oldesloer Asklepius - auch in Hamburg - unüblich.

Richter Ulf Thiele: Anleitungen von Dr.Höhn oder Dr.Zeiser?

Zeuge Dr. Arndt-Armin Runge: Es gibt Protokoll -freier Text einzutragen-nicht exakt definiert.

Richter Ulf Thiele: Ist Ihnen die Ursache für den Herz-Stillstand bekannt?

Zeuge Dr. Arndt-Armin Runge: Ich war 5 Minuten da...bin da gerade rein...habe nicht über Ursachen nachgedacht...mußte sofort handeln....

Richter Ulf Thiele: Wurde Ihnen später die Ursache bekannt?

Zeuge Dr. Arndt-Armin Runge: Nein

Richter Ulf Thiele: Wurden Sie beteiligt an der Fertigung des nachträglich erstellten Ablaufprotokolls? Sie sind dabei mit aufgeführt.....

Zeuge Dr. Arndt-Armin Runge: Stehe mit drauf. Habe es selbst wegen Umzug nicht mehr. War nicht direkt daran beteiligt. Habe das Protokoll aber gelesen.

Richter Ulf Thiele: Haben Sie es zur Kontrolle erhalten oder nur zur Kenntnis erhalten?

Zeuge Dr. Arndt-Armin Runge: Habe es nicht speziell bestätigt...jedoch die Werte stimmten, die ich um 09:30 Uhr feststellte.

Richter Ulf Thiele: Welche anderen Mitarbeiter haben an dem Protokoll mitgewirkt?

Zeuge Dr. Arndt-Armin Runge: ....weiß nicht....

Richter Ulf Thiele: Gab es dafür eine extra Sitzung?

Zeuge Dr. Arndt-Armin Runge: ....weiß nicht....

Richter Ulf Thiele: Wurde üüber den Blutschock diskutiuert?

Zeuge Dr. Arndt-Armin Runge: Ja, natürlich!

Richter Ulf Thiele: Gab es dabei andere Einschätzungen von Kollegen?

Zeuge Dr. Arndt-Armin Runge: Nein

Staatsanwältin Sabine Schuchard: Hatten Sie Kontakte zu den Angehörigen?

Zeuge Dr. Arndt-Armin Runge: Nein.

Beklagtenvertreter von Chefarzt Dr. Wulfram Höhn, RA Otmar Kury: ....unwichtige Frage....

Beklagtenvertreter von Frau Dr. W.-R., RA Johann Schwenn: keine Fragen!

Nebenklägervertreterin Stefanie Martens: Wurden Sie zu einem besonderen Bericht aufgefordert..von der Klinikleitung?

Zeuge Dr. Arndt-Armin Runge: Nein

Richter Ulf Thiele: Bei der Uterus-Entfernungs-Operation: Gab es Aiffälligkeiten am Uterus?

Zeuge Dr. Arndt-Armin Runge: Nein ....völlig unauffällig!

Nebenkläger: Warum wurde dann der Uterus entfernt?

Zeuge Dr. Arndt-Armin Runge: ...........man kann ja nicht in den Bauch gucken!

ENTLASSUNG: Dr. Runge als Zeuge.

Richter Ulf Thiele: Ich werde wohl Herrn Dr. Prill wegen Blatt 81, Punkt 9 des Protokolls laden. Es geht um Gehirnödem....

Beklagtenvertreter Otmar Kury: Ich bin kein Mediziner. Fragen wir die Gutachter...

Richter Ulf Thiele.....(an die Gutachter gewandt): Macht es Sinn, auf Herrn Prill zu verzichten?

Gutachter 1: ....Meine: Ja.

Gutachter 2: keine nennenswerten Erkenntnisse erkennbar...

Gutachterin Frau Ivana Gerling ( mit stark russischem Akzent sprechend): ...keine Hinweise nach Obduktion...

Beklagtenvertreter Johann Schwenn: ....Assistenzarzt Prill hat die Vorgänge im Protokoll vom 29.01.2008 festgehalten. Davon können Sie ausgehen.

Gutachterin Dr. Ivana Gerling: .........medizinische Ausführungen zum Thema Gehirnödem oder Obduktion der Patientin Katja F. (kann ich nicht wiedergeben)

Richter Ulf Thiele: Ich werde Dr. Prill laden. er ist geschwächt und muss fliegen. Er ist in Dresden.....(Richter Thiele zu Terminänderungen des 2.ten Verhandlungstages am 13.12.2011). ....(an die Anwesenden Beteiligten mit fragendem Blick gewandt)....Gibt es noch Erklärungen?

Beklagtenvertreter des Chefarztes Dr. Höhn und Präsident der Hamburger Rechtsanwaltskammer Otmar Kury: Heute haben wir erstmals 5 Zeugen gehört zu einem Vorfall, der 5 Jahre [ es sind tatsächlich knapp 4 Jahre - der Berichterstatter ] zurückliegt. Die Klageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Lübeck ist sehr spät erfolgt. Ich merke dies hier deutlich an.

Richter Ulf Thiele: Die Verhandlung ist beendet. Fortsetzung am Dienstag, den 13.12.2011, ab 09:00 Uhr in diesem Saal. Auf Wiedersehen.

[bearbeiten] 02.02.2012, Verkündung einer Entscheidung

02.02.2012: RiStvDir AG Ahrensburg Ulf Thiele verkündete im 8.ten Termin des "Ärzteprozesses" wegen des Todes einer Frau vor 4 Jahren in der Geburtsabteilung der Asklepius-Klinik Bad Oldesloe einen BESCHLUSS (kein URTEIL), dem vorab sowohl die Lübecker Staatsanwältin Sabine Schuchardt, wie die Hamburger Rechtsanwälte Johann Schwenn und Otmar Kury zustimmten (die Nebenkläger hatten nur das Recht zu einem Kommentar) und der bereits vor diesem Verhandlungstag durch außergerichtliche Kontakte vorbereitet war:

BESCHLUSS (kein URTEIL):

Quelle: http://klaus-schaedel.de/blog/node/1531

Das Verfahren wird nach § 153 a eingestellt.

Der angeklagte Arzt zahlt 20.000 EUR wie folgt:

  • 5.000 EUR an den Sohn der Verstorbenen Mutter (erhält dieser in 14 Jahren im Alter von 18 Jahren)
  • 5.000 EUR an die Muschel Kinderhospiz
  • 5.000 EUR an die Lebenshilfe Stormarn
  • 5.000 EUR an Terre des Hommes

Die angeklagte Ärztin zahlt 10.000 EUR wie folgt:

  • 5.000 EUR an den Sohn der verstorbenen Mutter (erhält dieser in 14 Jahren im Alter von 18 Jahren)
  • 5.000 EUR an Terre des Hommes

Die Zahlungen sind nicht auf Schadens-oder Schmerzensgeldforderungen anzurechnen.

Aus Sicht des Gerichts ist damit ein sachgerechts Ende erreicht. Das Gericht hat den Anklagevorwurf umfassend geklärt. Die Sachverständigen haben die Todesursache aufgeklärt.

[bearbeiten] Stellungnahmen der Parteien vor der Verkündung des BESCHLUSSES

Staatsanwältin Sabine Schuchardt aus Lübeck: Hohes Gericht ! Vorab an die Familie der Verstorbenen: Sehr geehrte Familie, Leid ist nicht gerichtlich beurteilbar ! Welche Konsequenz hat das für die Bevölkerung? Die gerichtliche Einstellung ermöglichst den Beklagten kein Freikaufen. Ihr Leid wird nicht verkannt. Ich bitte für Verständnis für die Auflagen... dies ist kein Angebot für Freikauf.

  • Ob die Verstorbene drogenabhängig gewesen sei, war nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
  • Die Schuld der Angeklagten ist als gering anzusehen, denn die Schuld bemisst sich danach, was festzustellen ist.
  • Das Berufsbild der Angeklagten hat eine Risikoaffinität - wie der Sachverständige Prof. Carstensen erklärte. Zwar ist ein Kunstfehler nach § 222 StGB erfüllt ... jedoch sind Anknüpfungspunkte für ein Verschulden an der unteren Grenze.
  • Die angeklagte Ärztin war 24 Stunden im Dienst, mit hoher Behandlungsdichte, einem Transport nach Lübeck und schwieriger Kommunikationslage
  • Auch der angeklagte Arzt unterlag einem Informationsdefizit. Dies will er verbessern.
  • Beide Angeklagten sind strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getreten
  • Beide Angeklagten haben Konsequenzen gezogen für ihr berufliches Tun
  • Beide Angeklagten haben mit berufsrechtlichen Entscheidungen zu rechnen
  • Das öffentliche Interesse ist durch Auflagen zu beseitigen
  • Generalpräventive Erwägungen werden durch berufsrechtliche Verfahren hinsichtlich des öffentlichen Interesses befriedigt
  • Die Rüge der Beklagtenvertreter wegen später Anklage ist den Beklagten nicht vorzuhalten

Ich stimme von Seiten der Staatsanwaltschaft dem Beschlussvorschlag zu !

Strafverteidiger des angeklagten Arztes, RA Otmar Kury: Dem Beschlussentwuf einer Erledigung nach § 153 a StPO stimmt meine Partei zu. Nach gültiger Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes trifft einen Angeklagten bei einer solchen Verfahrenseinstellung keine Schuld. Ich rufe in Erinnerung: Tragisches Bild ist die Tatsache, dass ohne das Wissen der Ärzte 5 Vorlagen gewechselt wurden. 1 Liter Blutverlust war den Ärzten nicht bekannt. Mein Mandant ist kein schlechter Arzt. Die HG-Werte wurden ihm erst um 07:50 Uhr bekannt. Diese hatte er abzuwarten. Das ist die Situation !

Der Nebenklägervertreter RA Jochen Vornhusen (vertritt den 4-jährigen Sohn der Verstorbenen) erklärte in seiner Stellungnahme: "Eine Zustimmung der Nebenklage ist im Gesetz nicht vorgesehen. Wäre dies der Fall, würde die Nebenklage nicht zustimmen. Der § 153a StPO ist anzuwenden bei geringer Schwere der Schuld. DIES ist hier nicht der Fall ! Wir haben stundenlang ..... Dr. H. und dort Tätige wissen heute noch nicht, wo Handlungsanweisungen stehen. Ich sehe nicht, dass das öffentliche Interesse beseitigt werden kann. Denn, jeder, der in den letzten 4 Jahren in gleicher Situation in die Asklepius Bad Oldesloe gekommen wäre, hätte das gleiche Risiko gehabt. Die Staatsanwältin sagt: Es war ein einmaliger Fall. Das wissen wir garnicht ! Stattdessen muss jeder mit Verleumdungen rechnen ... hier wurde die Verstorbene mit Drogenkonsum-Vorwürfen konfrontiert ..... auch der damalige Lebensgefährte. Die Rechtsprechung ist: Die Einstellung nach §153 a StPO ist nur in besonders gelagerten Fällen möglich: Bei kurzen Versagenzeiten. Hier liegt eine lange Versagenszeit vor. So ist die Anwendung von § 153 a StPO nicht zulässig ! Vielen Dank !"

Strafverteidiger der angeklagten Ärztin, RA Johann Schwenn: Zwei Dinge sind hier vorliegend:

1. Das Schicksal der Angehörigen...
2. Die Schuld der Angeklagten.

Im Gesetz steht: "Schuld gibt es nur mit einem Urteil". Rechtsanwalt Vornhusen liegt falsch. Im Gesetz steht: "....wenn die Schwere der Schuld der Einstellung nicht entgegen steht." Wenn hier die Staatsanwaltschaft - wie auch wir zustimmt, gibt es dagegen auch keine Rechtsmittel, denn es gibt keine Rechtsmittel gegen eine vereinbarte "Zustimmung". Die vorliegende Zustimmung bedeutet nach Bundesverfassungsgericht-Rechtsprechung kein Schuldeingeständnis. Für meine Mandantin gilt dies erst recht, da sie untergeordnet tätig war. Wir wissen: ein Freispruch wäre von der Nebenklägerseite nicht hingenommen worden - im Falle eines Urteils. Zudem hat ein Hamburger Massenblatt die Angeklagte an den Pranger gestellt. Auch das ist mit die Basis für unsere Zustimmung zum Beschlussvorschlag - um auch dies zu beeenden."

Nebenklägervertreterin RA'in Stefanie Martens: Die angeklagten Ärzte haben versagt .... sind schuld am Tod. Worte wie "Es tut mir leid" ... diese Grösse das zu sagen, hätte den Eltern etwas bedeutet. Stattdessen wurden immer andere Schuldige gesucht ... beim Lebensgefährten ... bei den Hebammen ... es wurde sich darauf verlassen, dass andere sich kümmern .... die Verstorbene sei unkooperativ gewesen ... dabei hatte sie Schmerzen ... wollte Hilfe ... und ist stattdessen gestorben! Den Eltern geht es nicht um Strafe ... wohl aber darum, Fehler einzusehen .... ."

RiStvDir Ulf Thiele zur angeklagten Ärztin: Möchten Sie dazu noch etwas sagen?

Die angeklagte Ärztin: .........

RiStvDir Ulf Thiele zum angeklagten Arzt: Möchten Sie dazu noch etwas sagen?

Der angeklagte Arzt:..............

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

Persönliche Werkzeuge