324 O 80/12 - 09.03.2012 - Muss Claudia Schiffer klagen
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Corpus Delicti
Im russischen Google gibt es an die tausende Treffer mit einer Meldung, die Quatsch ist.
Hier der Quatsch mit dem Bild von Alexander Gawrilow auf Russisch, dem angeblichen Vater der Tochter von Claudia Schiffer. Im Internet findet man die dazu folgende dpa-Meldung [kann wörtlich etwas anders gewesen sein]:
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Claudia Schiffer, selbst als junge Frau an Jura interessiert, kann solche Meldungen nicht dulden. Getreu der Abmahnindustrie kann daran die Kanzlei, in der ihr Schwager arbeitet, Geld verdienen. Warum auch nicht?
Als Model muss man im Geschäft Disziplin üben, dass kann man dann auch von dpa erwarten.
| BUSKEISMUS BERICHT | |
[bearbeiten] Richter
Vorsitzende Richterin am Landgericht: Simone Käfer
Richterin am Landgericht: Barbara Mittler
Richter am Landgericht: Dr. Philip Link
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Nesselhauf; Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel
Beklagtenseite: Kanzlei Bird&Bird; Rechtsanwalt Dr. Stefan Engels
[bearbeiten] Claudia Schiffer vs. Dpa Deutschje Presse-Agentur GmbH 324 O 80/12
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
09.03.12: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Antragstellerin-Vertreter übergibt den Schriftsatz vom 08.03.12 für Gericht und Gegner. Die Präsenzen haben Sie schon? Da bleibt uns nicht viel übrig.
Es meldet sich der [angebliche] Vater der Tochter des Klägerin. In Russland ist die Vaterschaftsklage zugelassen worden. [Das meldet die Beklagte.] Der Beklagten-Vertreter sagt, die Klage sei unschlüssig, außerdem sei die Meldung wahr. Es betrifft die Sozialsphäre der Klägerin. Sie hat sich selbst geöffnet. Dem wollen wir nicht folgen. … Die Klage war schlüssig. Ein Unterlassungsanspruch wäre begründet. Es handelt sich um Spekulationen, Gerüchte. Gerüchte sind per se verboten, es sei denn, man schreibt, das es Gerüchte sind. Die Klägerin wird angeschrieben. Sie schriebt ja, es ist unwahr. Hat damit ihre Privatsphäre nicht geöffnet. Wir haben kurz überlegt. Das Gericht in Russland hat die Klage zugelassen. Insgesamt wollen wie, Dr. Engels, dem Antrag stattgeben. Sie haben das Hauptsacheverfahren. Deswegen wollte ich ragen, ob es Vergleichsmöglichkeiten gibt.
dpa-Anwalt Dr. Stefan Engels: Habe Folgendes: Es zeigt sich, dass öffentliches Interesse besteht. Meinen wir auch. Diese Berichterstattung berührt nicht die Privatsphäre. Ernst-August … Ist hier seinerzeit verboten worden. Es wird nichts über Details geschrieben. Nur, es hat sie jemand dort verklagt. Wer, wird gesagt. Auch der BGH hat gesagt, das öffentliche Interesse ist vorhanden. Es bedarf keiner … .
Die Vorsitzende: Es ist immer wieder die Abwägung erforderlich.
dpa-Anwalt Dr. Stefan Engels: Ja. Die Berichterstattung ist erlaubt.
Die Vorsitzende: Es wird uns immer wieder um die Ohren gehauen die Hanfentscheidung. Muss ins kollektiver Bewusstsein gegangen sein.
dpa-Anwalt Dr. Stefan Engels: BGH, BVerfG … Wir meinen, sie sollten sich von ihrer Rechtsprechung verabschieden. … Wir meinen, die Berichterstattung verletzt nicht die Privatsphäre. Damit ist eine Abwägung nicht erforderlich.
Die Vorsitzende: Können sie erklären, worin das öffentliche Interesse besteht?
dpa-Anwalt Dr. Stefan Engels zitiert aus der BGH-Entscheidung: …. Es kommt nicht darauf an, ob das Wert ist. Es ist europaweit, in den USA berichtet worden.
Schiffer-Anwalt Dr. Til Dunckel: In Folge der dpa-Meldung.
dpa-Anwalt Dr. Stefan Engels: Es werden Tausende dpa-Meldungen an Tage gesendet. Diese ist genommen worden. … Es gilt das öffentliche Interesse. Muss diurch die Instanzen durch.
Die Vorsitzende: Man kann streiten. Es gab eine Wandlung [in der Rechtsprechung]. Aber hier? Da sorge ich mich nicht um den BGH.
dpa-Anwalt Dr. Stefan Engels: Es gibt noch den EMGR mittlerweile. Es ist schwer. Haben Neuaufstellung.
Die Vorsitzende: Weil sie eine Seite vertreten.
dpa-Anwalt Dr. Stefan Engels: Nein. Aus innerer Überzeugung. Freiheit … . Nicht andere können entscheiden, was geschrieben werden darf.
RA Till Dunckel duzt Anwalt Dr. Stefan Engels.
Die Vorsitzende: Auf den Schriftsatz …. Rechtsausführungen können Sie immer noch machen.
dpa-Anwalt Dr. Stefan Engels: Habe den Schriftsatz erst gestern erhalten. Deswegen Schriftsatznachlass. Vielleicht wieder eröffnen.
Schiffer-Anwalt Till Dunckel: Brauchen auch Schriftsatzfrist.
Die Vorsitzende: Wenn beide beantragen, dann Übergang ins schriftliche Verfahren. Wir wollen die Klage bestätigen. Wiedereröffnung nur wenn der Schriftsatz des beklagten uns überzeugt.
dpa-Anwalt Dr. Stefan Engels: Klage …
Schiffer-Anwalt Till Dunckel: Wissen nicht , ob es die Klage überhaupt gibt. Diese ist nicht Mal zugestellt
dpa-Anwalt Dr. Stefan Engels: Das ist kein Sachvortrag. Sagen nur ist unwahr, existiert gar nicht. Das Gericht ist nicht die Instanz zu entscheiden ob wahr oder unwahr. Bei der Wettbewerbskammer war das Voraussetzung.
Schiffer-Anwalt Till Dunckel: Wir haben gedacht, ihr Mandant hat irgend etwas,. Aber so … .
Die Vorsitzende: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Das Gericht weist darauf hin, das es die Klage für berechtigt hält. Beschlossen und verkündet:
- 1. Beklagtenvertreter kann auf den Schriftsatz vom 08.03.12 sowie auf die heutigenb Erörterungen bis zum 30.03.12 Stellung nehmen.
- 2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, en 27.04,.2012, 9:55, Saal B335.
27.04.12, Richterin Simone Käfer: Es ergeht ein Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen zu behaupten, Alexander Gawrilow will Vater des Kindes der Klägerin sein ... in Moskau kennen gelernt ... . Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
[bearbeiten] Kommentar
Au! Au! Claudia !!!! Ist das tatsächlich nötig?
Am 23.07.2013 gab es die Berufungsverhandlung, 7 U 50/12. Die npseudoöffentlichketi erfuhr, dass Claudia Schiffer an die 50 Verlage kostenpflichtig abmahnte.
Ein ausgezeichnetes Geschäft für Ihren Schwager Dr. Till Dunckel.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.