324 O 47/17 - 29.04.2011 - Videoüberwachung von Mitarbeitern ist erlaubt

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

RTL und VOX berichteten über die Videoüberwachung von Mitarbeitern bei KRÜMET Handelsgesellschaft Metzger + Krüger mbH Co. KG

Dass es eine verdeckte Videoüberwachung gab, ist unbestritten.

Gestritten wird, ob anlasslos, ohne Verdacht überwacht wurde.

Diese Angelegenheit beschäftigt einige Gerichte.

Bezeichnend ist, dass die Zensurseite der NDR-Anwalt Michael Fricke vertrat.

Die Beklagten, RTL und VOX, wurden von einem weniger erfahrenen Anwalt vertreten.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] KRÜMET ./. RTL

LG Hamburg 324 O 47/11 KRÜMET Handelsgesellschaft Metzger + Krüger mbH + Co. KG ./. RTL Television

LG Hamburg 324 O 49/11 KRÜMET Handelsgesellschaft Metzger + Krüger mbH + Co. KG ./. RTL Nord GmbH

LG Hamburg 324 O 50/11 KRÜMET Handelsgesellschaft Metzger + Krüger mbH + Co. KG ./. VOX Television GmbH


[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richterin am Landgericht: Andreas Buske
Richterinam Landgericht: Dr. Wiese
Richter am Landgericht: Dr. Philip Link

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei CMS Hasche; Recnhtsanwalt Michael Fricke
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Bahnert

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 324 O 47/11

29.04.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Buske: Was haben wir dazu zu sagen? Finden den Eindruck zwingend. Video-Überwachung …. Darlegungs- und bewespflichtig ist die Beklagte. Die Beiziehung der Akten Schleswig ist Ausforschung.

Kommentar RS: Es geht wahrscheinlich um die Auseinadersetzungen zwischen Ronald-Manuel Medelnik, ein langjähriger Beziksleiter des hiesigen Klägers vor den Arbeitsgericht, sowie um diverse Strafanzeigen.

Beklagtenanwalt Bahnert: … .

Der Vorsitzende: Müssen Sie darlegen, wir …. Es geht darum, hat Metzger die Installation der Überwachungskamera der Firma R. beauftragt oder nicht. Die Installation ist unstreitig. Es geht nur um die Bestimmung. Filiale in Flensburg. Vortrag zum Online-Zugriff. Zwei Leute laufen in der Filiale. Das ist kein Vortrag, dass es verdeckte Kameras sind., Es wird behauptet, dass minutiöses Verhalten der Mitarbeiter aufgezeichnet wurde, … Frau Denik .. Frau Köln … Es geht nicht um den Zugriff auf die verdeckten Kameras. Im Erlassverfahren haben wir das ziemlich kritisch begleitet. Aber von der Klägerseite ist es gelungen, sämtliche Bedenken auszuräumen. Demke ist ein schlechter Zeuge,.

Zensuranwalt Michael Fricke: … Es gibt nur in ausgesuchten Filialen. … nur einen Fall …. Eigenmächtigkeit … regt sic auf übers Rauchen. Liegt aber kein Antrag … So weit aber aus dem Fenster gelegt, größter Skandal …

Richter Dr. Link: Legt sich nicht zu weit aus dem Fenster. Wenn das stimmt, dann ist es der größte Skandal.

Beklagtenanwalt Bahnert hat wenig Ahnung vom Presserecht: …. zwei mündliche Protokolle. Sollten mal die Rechnung vorlegen. Die Mitarbeiter wussten es nicht. Kamera … . Wenn es eine verdachtsabhängige Überwachung gab, dann müssten Rechnungen vorgelegt werden. Das sagen die Datenschutzvorschriften.

Richter Dr. Link zu den Protokollen und zur Überwachung: Hat im Beitrag nichts zur Beauftragung gesagt. … zu welchem Zweck die Kameras installiert wurden. Was hat Herr D. gemacht, selbst hingegangen. … Deswegen keine Beweisaufnahme. Die Akte beiziehen nur deswegen, weil dort etwas stehen könnte … Wir müssten genauer wissen. Wir können nicht alle 1000 Seiten lesen.

Beklagtenanwalt Bahnert wieder daneben: Bewegungsmelder wurden eingebaut.

Richter Dr. Link: Streitgegenständlich ist nicht, ob etwas eingebaut wurde. Gestritten wird, ob anlasslose Überwachung stattfand.

Beklagtenanwalt Bahner: Mit der Überwachung hat man 2004 angefangen. Auch, wenn man davon ausgeht, dass 2004 Kameras wegen verdachtsbezogener Überwachung eingebaut wurde, heißt es nicht verdachtslos überwacht wurde.

Richter Dr. Link: Behaupten wird, dass beim KRÜMERT Kameras eingebaut wurden, um verdachtslos aufzunehmen. Sie sollen überwacht haben, ob effektiv gearbeitet wird oder ob die Leute faulenzen., Wenn Sie gar nichts Verdachtsloses belegen können, dann werden wir die einstweilige Verfügung bestätigen. Fakt ist, die Kameras wurden heimlich eingebaut. … nur anlassbezogen.

Beklagtenanwalt Bahner: Frau Köln ist gezeigt in der Klage aus Seite 8. Das ist dem kläger bekannt geworden …. Machen wir weg … Schmeißt es wieder raus …

Zensuranwalt Michael Fricke: Der Verdacht hat sich nicht bestätigt. Von fünf Filialen hat sich der Verdacht in zwei bestätigt.

Richter Dr. Link: Da stehen lauter Dinge drin, die uns nicht interessieren.

Beklagtenanwalt Bahner: Beweisbeschluss. Gut. Macht die Kammer nicht mit. Bitte, nochmals Stellung nehmen zu können.

Der Vorsitzende: In alle drei Sachen wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und unfassend erörtert. Die Kammer weist darauf hin, dass zu nicht anlassbezogenen Überwachung nicht substantiiert vorgetragen wurde. Der Beklagten-Vertreter erklärt, mit Rücksicht auf die heute ergangenen Hinweise und den Schriftsatz des Klägervertreters vom 20.04.11 bitte ich um eine Schriftsatzfrist. Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet:

1. Der Beklagtenvertreter kann auf die heute erhaltenen Hinweise sowie den Schriftsatz vom 20.904.11 bis zum 27.05.11 Stellung nehmen.

2: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 17.06.11, 9:55, im Saal B335

Nach Verlassen des Gerichtssaals unterhalten sich der Kläger- und Beklagtenanwalt wir gute Freunde. Sind ja Kollegen.

01.07.11: Urteil. Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen durch zahlreiche Äußerungen den Eindruck zu erwecken, Mitarbeiter seit 2004 durch verdachtsunabhägigen Anlass beobachten und filmen zu lassen, sowie durch eine Detektei Videos auswerten zu lassen und die Pausen zu überwachen und zu kontrollieren.

Weiterhin hat die Beklagte verurteilt, an den Kläger 1.035,50 Euro plus Zinsen seit dem 21.10.2010 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte allen Schaden zu ersetzen hat, der durch die Veröffentlichung entstanden ist und entstehen wird.

Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

Streitwert 130.000 Euro

[bearbeiten] Kommentar

Auf wessen Rat haben RTL und VOX diesen Anwalt beauftragt?

Es dürfte den Fernsehanstalten nicht leicht fallen, die richtigen Anwälte zu finden.

Der NDR-Anwalt arbeitet auch auf der Klägerseite gegen das Fernsehen. Medienanwälte, wie die der Kanzlei Damm & Mann, verdienen ihr Geld inzwischen immer häufiger auf der Klägerseite gegen Medien.

Nicht selten stehen Anwälte auf der Gegenseite ihrer früheren Mandanten.

Juristen und Juristinnen aus den Rechtsabteilungen wechseln nicht selten in bekannte Zensurkanzleien oder beginnen gleich als Selbstständige Zensoren.

Auf der Strecke bleiben die nicht eingetackteten Journalisten und die Meinungsfreiheit.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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