324 O 451/13 - Karstadt vs. SPIEGEL
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Der Zensurguru Prof. Dr. Christian Schertz kam heute selbst nach Hamburg
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[bearbeiten] Was war heute los?
Nur ein Verfahren, vier Verkündungen.
Im Zentrum stand das Kaufhaus Karstadt. Nicht deren Mitarbeiter, sondern das Management, die Investoren.
Ist doch klar, wer obsiegen musste, damit Deutschland so funktioniert, wie es funktioniert.
20.02.2015
Bei Karstadt stimmt was nicht. Darüber berichtet Spiegel recht viel. Nicht nur Spiegel. Das Karstadtmanagement möchte dagegen vorgehen. Ist verständlich. Middelhoff, einer der Karstadt-Sanierer war mal Mandant vom heutigen Prof. Dr. Christian Schertz.
Das Kaufhaus Karstadt vertritt Prof. Dr. Christian Schertz wohl immer noch. Anmerkung: Dieses Photo von Till Brönner ist nicht auf dem Server des Buskeismus-Betreibers. Es ist auch nicht eigebettet. Es it nur ein Link, welcher auf Ihrem Browser als Photo von der Seite der Kanzlei Schertz-Bergmann aufgerufen wird. Wir finden die folgende Pressemitteilung vom 02.02.2015:
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Die heutige Sache war schon 2013 anhängig.
Die Methode ist immer die gleiche: Unwesentliches, Peanuts, etwas Falsches wird heausgesucht und dann geklagt.
An den Problemen von Karstadt ändert das nichts.
Alles nur Einschücherung der Medien, ein gutes Geschäft für Prof. Dr. Christian Schertz auf Kosten Anderer.
[bearbeiten] Die heutigen Termine
Auf den Terminrollen dieser Kammer wieder keine Angaben der Kanzleien, der Richterinnen und der Richter.
[bearbeiten] VerkündungEs gab sechs Verkündungen. Verkündet wurde in der Geschäftsstelle, zwar etwas verspätet aber durch die Vorsitzende. Wahrscheinlich war Richterin Barbara Mittler heute nicht im Hause. In der Sache 324 O 511/14 erging ein Aussetzungsbeschluss auf den 13.03.2015 In der Sache 324 O 398/14 erging ein Aussetzungsbeschluss auf den 06.03.2015 In der Sache 324 O 592/14 erging ein Urteil. Die Beklagte wurde nach dem Hamburger Brauch verurteilt allerhand Äußerungen nicht mehr zu verbreiten. Kostenentscheidung: Der Kläger trägt 2/5 der Kosten, die Beklagte 3/5. In der Sache 324 O 593/14 wurde der Klage stattgegeben. [bearbeiten] Vorsitzende Richterin Simone KäferDie Vorsitzende Richterin Simone Käfer kam heute in die Geschäftsstelle zur Verkündung in einem recht kurzen karierten Rock. In Gerichtssaal in der Richterinnenrobe sah sie wieder relativ seriös aus. Sie hatte es nicht eilig. War ja nur eine Sache angesetzt. Die Vorsitzende Richterin lachte nicht allzu oft, aber trotzdem, sie lachte. Gut gelaunt sah sie jedenfalls aus. Stach damit ab gegenüber ihrem grimmigen Kollegen, dem Richter Dr. Thomas Linke.
[bearbeiten] Heutige Richterinnensprüche
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10:30
[bearbeiten] Karstadt Warenhaus GmbH vs. SPIEGEL Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG 324 O 451/13
27.02.2015: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike
Die heutigen Zensoren Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin am Landgericht Dr. Kerstin Gronau, Richter am Landgericht Dr. Thomas Linke, Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz
[bearbeiten] Corpus Delicti
Gegenstand der Verhandung könnte dieser oder ein ähnlicher Artikel im Spiegel gewesen sein.
Die möglichen streitgegenständlichen Äußerungen sind rot markiert. 25.03.2013, Hochgradig gefährdet Von Amann, Susanne Karstadt geht es wieder schlecht: Von den Versprechen des schillernden Investors Nicolas Berggruen ist wenig geblieben. Im Konzern wird Geld verschoben, die erfolglose Führungsebene soll belohnt werden. Betriebsräte schlagen Alarm. Eines muss man Andrew Jennings lassen. Obwohl der Brite nach wie vor kaum Deutsch spricht, hat er Sinn für poetische Formulierungen. "Drachen steigen bei Gegenwind am höchsten", schrieb der Karstadt-Chef jüngst in einer seiner berüchtigten Hausmitteilungen. Die Erklärung lieferte er seinen Mitarbeitern gleich mit: "In anderen Worten: Sogar in schwierigen Zeiten können wir gewinnen." Der Satz ist an ein Zitat des ehemaligen britischen Premierministers Winston Churchill angelehnt. Trotzdem kam die kämpferische Verklärung der Realität bei den eigenen Leuten nicht gut an. "Was hat der denn geraucht?", soll noch einer der harmloseren Kommentare auf den Fluren der Essener Konzernzentrale gewesen sein, berichten Insider. Denn was für Jennings nur "erneut ein schwieriger Monat" war, halten andere Führungskräfte schlicht für "die Mega-Katastrophe". Tatsächlich sind die Umsatzzahlen des Warenhauskonzerns alles andere als erfreulich. Im Februar lagen die Verkäufe laut internen Papieren bei 133 Millionen Euro - fast 12 Prozent unter den Planungen und 15 Prozent unter den Umsätzen des Vorjahres. |
Seit 1. Oktober vergangenen Jahres, dem Beginn des Geschäftsjahres, hat der Konzern nur noch 1,3 Milliarden Euro Umsatz gemacht, fast zehn Prozent weniger als geplant, auch im Vergleich zum Vorjahr liegt man um 136 Millionen Euro zurück, ebenfalls fast zehn Prozent. Das ist umso dramatischer, als der Zeitraum die Monate November und Dezember umfasste, normalerweise wegen des Weihnachtsgeschäfts die umsatzstärksten Monate im Handel.
Das zeigt: Auch zweieinhalb Jahre nach der Übernahme durch den deutsch-amerikanischen Investor Nicolas Berggruen ist das Unternehmen weit davon entfernt, die eigenen Ziele zu erreichen. Bis übernächstes Jahr wollte Karstadt-Chef Jennings die Umsätze im Rahmen seiner "Karstadt 2015"-Strategie auf 3,5 Milliarden Euro steigern. Inzwischen, unken Branchenkenner, könne man bei Karstadt froh sein, wenn im laufenden Geschäftsjahr nicht die Drei-Milliarden-Marke nach unten durchbrochen werde.
Damit wäre aber genau das in Gefahr, was Karstadt wieder voranbringen soll: die dringend notwendige Modernisierung des Kaufhauskonzerns, die Berggruen einst vollmundig versprochen hat. Berggruen, der Jetsetter. Der Finanzjongleur. Der Weltenretter, der gern mit hochrangigen Politikern das große Ganze debattiert. Nur in Essen schaut er eher selten vorbei.
Branchenkenner schätzen, dass noch immer ein dreistelliger Millionenbetrag für die Sanierung gebraucht wird. Berggruen aber will dafür nach wie vor kein zusätzliches Geld bereitstellen, sondern das Projekt aus dem Cashflow des Unternehmens finanzieren.
Wie aber soll das funktionieren, wenn die Umsätze weiter dramatisch einbrechen, die Mietkosten für die insgesamt 117 Kaufhäuser hoch sind und sich die Personalkosten durch das Ende des Sanierungstarifvertrags um rund 50 Millionen Euro im Jahr erhöht haben?
Die Schuld für die Misere sucht die Geschäftsführung vorerst überall, nur nicht im eigenen Haus: Vorstandschef Jennings, der die Leitung vor mehr als zwei Jahren übernommen hat, machte kürzlich das heftige Winterwetter und die generell schlechte Lage des Handels für die desolaten Zahlen verantwortlich, was ihm aber selbst im eigenen Unternehmen kaum jemand zu glauben scheint.
Betriebsräte aus rund 40 Filialen teilten dem Briten jüngst immer wieder ihre Sorge über die Situation mit. Der Wirtschaftsausschuss des Gesamtbetriebsrats verfasste ein Schreiben an die Geschäftsführung, das an Deutlichkeit kaum zu übertreffen ist: Man sehe "mit großer Sorge die betriebswirtschaftlichen Entwicklungen", heißt es dort. Das Umsatzminus sei "alarmierend" und gehe "an die Substanz der Unternehmen".
Zudem befürchte man, dass "durch das Abschmelzen der Liquidität die Handlungsfähigkeiten der Unternehmen stark eingeengt werden könnten" und durch die "hohen Umsatzverluste" weitere Arbeitsplätze "hochgradig gefährdet" seien.
Die Reaktion kam prompt: Die Geschäftsführung zitierte Gesamtbetriebsratschef Hellmut Patzelt zum Gespräch - allerdings nicht nur, um die anstehenden Probleme zu debattieren. Vielmehr hagelte es auch Kritik am Vorgehen der Betriebsräte. Man habe Sorge, dass Informationen über die finanzielle Situation des Konzerns an die Öffentlichkeit gelangen und dann für Unruhe bei den Warenkreditversicherern sorgen könnten.
Dass der Geschäftsführer des Kreditversicherers Euro Delkredere im Aufsichtsrat sitzt und damit aus erster Hand über die Lage des Unternehmens informiert wird, schien die Argumentation nicht weiter zu stören.
"Es ist nicht unbedingt Jennings' Stärke, Widerspruch entgegenzunehmen", sagt einer, der ihn kennt. Er habe ein sehr "angelsächsisches Verständnis von Führung". Was nichts anderes heißt, als dass auf die langjährigen Karstadt-Mitarbeiter wenig gehört wird.
Und das, obwohl die sehr genau benennen können, wo Jennings' bisherige Strategie nicht funktioniert: dass neue Marken ohne das entsprechende Marketingbudget nicht laufen; dass die Qualität der Eigenmarken zu wünschen übriglässt; dass die Konzentration auf eher hochpreisige Markenkleidung die traditionellen Karstadt-Kunden verschreckt.
Die neuen, jungen Käufer, von denen Jennings träumt, ignorieren Karstadt nach wie vor. "Wir hören immer, dass wir uns jetzt hauptsächlich auf den Modebereich konzentrieren. Wenn wir dann aber sehen, dass wir an manchen Tagen in genau diesem Bereich fast 50 Prozent unter den Verkaufszahlen des Vorjahres liegen, macht uns das ziemlich nervös", sagt ein Filialleiter.
Karstadt selbst wollte sich weder zu den schlechten Zahlen noch zu möglichen Konsequenzen äußern. "Die Implementierung unserer Strategie 'Karstadt 2015' macht gute Fortschritte. Einige kurzfristige Negativeffekte waren zu erwarten, während wir auf unserem langfristigen Weg voranschreiten", ließ Jennings dem SPIEGEL auf Anfrage ausrichten.
Wie wenig Gespür man offenbar angesichts der schlechten Lage den eigenen Beschäftigten entgegenbringt, zeigt derweil eine andere Maßnahme, die so gar nicht zur finanziellen Lage des Unternehmens passen will: Ende vergangenen Jahres verabschiedete der Aufsichtsrat eine Bonusvereinbarung für die Geschäftsführung, die auf der Arbeitnehmerseite für Unverständnis sorgte.
Denn obwohl Jennings und sein Team es bislang nicht geschafft haben, die Lage des Konzerns spürbar zu verbessern und nach wie vor Arbeitsplätze abgebaut werden sollen, soll die Geschäftsführung schon für das laufende Geschäftsjahr Boni erhalten, selbst wenn nur minimale Verbesserungen erreicht werden.
Aufsichtsratschef Jared Bluestein begründete den Schritt laut einem Aufsichtsratsprotokoll damit, dass man der Geschäftsführung auch dann, wenn das Unternehmen rote Zahlen schreibe, einen Bonusplan anbieten müsse, um jede Verbesserung des Unternehmensergebnisses zu würdigen. Anders sei es nicht möglich, qualifizierte Kandidaten für Geschäftsführerpositionen zu gewinnen.
"Das ist den vielen Tausenden Karstadt-Mitarbeitern, die jahrelang über Lohnverzicht ihren Beitrag zur Sanierung geleistet haben und immer noch Angst vor weiterem Arbeitsplatzabbau haben müssen, doch nicht vermittelbar", ärgert sich ein Mitglied des Kontrollgremiums.
Die Freizügigkeit gegenüber den eigenen Vorständen erstaunt, hat doch der Aufsichtsrat auf seiner letzten Sitzung Ende Februar beschlossen, seine eigenen Mitbestimmungsrechte zu beschneiden. Künftig soll nur noch zustimmungspflichtig sein, was der Eigentümer - also Nicolas Berggruen - nicht per Gesellschafterbeschluss selbst entschieden hat. Die interessante Begründung: Alles andere würde zu viel Geld kosten, müsse doch der Großteil der Arbeitgebervertreter aus dem Ausland eingeflogen und extra Übersetzerhilfe hinzugebeten werden.
"Für uns deutet das ein weiteres Mal darauf hin, dass man bei Karstadt kein Interesse an Mitbestimmungsrechten hat und dass sie nicht ernst genommen werden", sagt ein Betriebsrat.
Dahinter scheint eine Strategie des Konzerns zu stehen, so wenig wie möglich preiszugeben - auch den eigenen Arbeitnehmervertretern gegenüber. Erst im Februar legte Karstadt die Bilanz für das Geschäftsjahr 2010/11 vor - 16 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres und erst, nachdem das Bundesamt für Justiz bereits ein Ordnungsgeld verhängt hatte.
"Jeder, der die aktuellen Zahlen kennt, fragt sich doch: Warum bleiben die angesichts dieser Lage so ruhig?", wundert sich ein Karstadt-Insider. Allen vehementen Dementis von Karstadt, Aufsichtsrat und Eigentümern zum Trotz, wird nach wie vor spekuliert, ob Investor Berggruen den lukrativeren Teil der Karstadt-Holding, nämlich die Sport- und Premiumhäuser, nicht doch verkaufen will.
Ein Indiz dafür könnte zumindest eine Transaktion aus dem Januar sein: Da wurden aus den Rücklagen der Karstadt Warenhaus GmbH - also dem Teil der Karstadt-Holding, in dem die normalen Warenhäuser gebündelt sind - per Gesellschafterbeschluss 31 Millionen Euro entnommen (siehe Grafik). Dieses Geld wurde tags darauf an die Karstadt Sports GmbH und die Karstadt Premium GmbH übertragen. Damit konnten die wiederum Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 36,8 Millionen Euro gegenüber der Karstadt Warenhaus GmbH bedienen. "Was erst mal aussieht wie rechte Tasche, linke Tasche, bedeutet de facto eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Warenhaus GmbH", sagt ein Karstadt-Insider.
Natürlich hat der SPIEGEL sowohl Berggruen als auch Aufsichtsratschef Bluestein um Stellungnahmen zu allen beschriebenen Vorgängen gebeten. Beide äußerten sich jedoch nicht.
Alles in allem bleibt der Eindruck, dass von Berggruens einstigen Versprechungen, die traditionelle Warenhausmarke zu altem Glanz zurückzuführen, wenig eingelöst wird. Statt der versprochenen Investitionen zieht Berggruen Medienberichten zufolge Kapital aus dem sowieso schon darbenden Unternehmen ab.
So kosteten ihn etwa die Markenrechte einmalig fünf Millionen Euro. Inzwischen jedoch lässt er sich die Namensnutzung teuer bezahlen. Allein im laufenden Geschäftsjahr soll er einen einstelligen Millionenbetrag erhalten, ab 2014 soll es ein fester Prozentsatz des Umsatzes sein.
Das Einzige, worauf sich die Karstadt-Belegschaft wahrscheinlich auch in Zukunft verlassen kann, sind die poetischen Briefe ihres Vorstandschefs. Prominente Zitate, die angeblich von Churchill stammen, gibt es für Jennings noch genug, zum Beispiel: "Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird."
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit Karstadt Warenhaus GmbH vs. SPIEGEL Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG
13.02.2015: Notizen von Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es geht um die Berichterstattung in Jahre 2013. Es werden Personen zitiert. Fünf Zitate werden angegriffen. Die Personen haben sich so nicht geäußert. … der Klägerin erkennbar. Zitiert wird eine Filialenleiter, Karstadt-Insider, Betriebsrat (?), Mitglied des Kontrollgremiums (?). Die Äußerungen sind Meinungsäußerungen, aber nicht … . Die Äußerungen verletzen das Unternehmens-Persönlichkeitsrecht, wenn es sich erweist, dass sich die Personen nicht so negativ geäußert haben. Die Frage der Beweislast liegt bei Beklagten, weil es sich um negative Äußerungen handelt. Die Beklagte muss sich substantiierter äußern, dass diese Äußerungen gefallen sind und von wem. Wir würden der Klage stattgeben. Haben den Vortrag der Beklagten, dass so gesagt wurde. Der Antrag zu "c" ist kein Zitat, dass Mitarbeiter von Karstadt nicht gehört werden. Im Kontext würden wird das aber als Zitat sehen.
Spiegel-Anwalt Dr. Lars Kröner: Sie haben nicht gesagt, dass es ein Gewerbebetrieb ist. Das Unternehmens-Persönlichkeitsrecht greift nur, wenn durch Äußerungen konkrete wirtschaftliche Nachteile entstehen. Das sagt der BGH hinsichtlich Unternehmen. Das sind Zitate, welche vor drei Jahren getätigt wurden von internen Kreisen. Kann mir nicht vorstellen, dass jemand entscheiden würde, deswegen bei Karstadt keine Milch zu kaufen.
Karstadt-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz kann sich nicht halten: Investoren.
Spiegel-Anwalt Dr. Lars Kröner: Den Investoren ist es Wurst. Schon auf der ersten Ebene des Persönlichkeitsrechts geht das vorbei. … Keine Nachteile. … Frage, in welchem Verhältnis stehen die Äußerungen zu den Nachteilen. Es waren erfolglose Sanierungsbemühungen, kann man heute sagen. Es ist eines der größten Kaufhäuser Europas. Es besitzt ein überragendes öffentliches Interesse. Wenn ich abwäge. Interesse, das überwiegende Interesse an … ist vorhanden. Gerade bei "a" bis "c" stellt sich die Frage, ob Karstadt betroffen ist.
Zur Beweislast von Zitaten. Es ist eine Bewertung. Wenn es keine Zitate wären, dann wären die Äußerungen nicht angreifbar. Weshalb sind dann die Zitate angreifbar? Das Landgericht Köln bezüglich des Vorvorgeschäftsführers … Ideen darf ich sagen. Herr Schertz oder Herr Gorski sagen, es ist ein Falschzitat. Das kann nur derjenige sagen, der als Zitierter sich geäußert hat.
Karstadt-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz funkt wieder dazwischen: Nein.
Die Vorsitzende: Das sehen wir anders.
Karstadt-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Ist nicht so. Ich habe schon in den 90er Jahren einen Prozess geführt gegen das Fernsehen. Das OLG hat genau das gesagt, wenn … Es ging um die Frage, wir tragen was vor und schützen den Informanten. Dann gilt das als wertende Information. Den Redaktionen liegt es frei die Quellen zu nennen oder das Risiko zur Unterlassung. Ist eben so. Was die wettbewerbliche Situation betrifft, so wird das Einkaufverhalten berücksichtigt. Es wird der Eindruck erweckt, die internen Mitarbeiter haben sich so geäußert.
Die Vorsitzende liefert ihren Senf: Es geht um die Verbreitung unwahrer Tatsachen.
Spiegel-Anwalt Dr. Lars Kröner: Es ist eine Meinungsäußerung.
Die Vorsitzende: Wir würden nicht unterlassen, wenn Spiegel das als seine Meinung geäußert hätte.
Spiegel-Anwalt Dr. Lars Kröner: Schertz beantragt das Verbot der Äußerungen per se.
Die Vorsitzende: Können wir ändern. Haben uns Gedanken gemacht. Könnern ändern in "Eindruck zu erwecken". Wir meinen aber, es ist hier nicht notwendig. Das Urteil ergibt sich nicht nur aus dem Tenor, sondern auch aus der Urteilsbegründung. Deswegen haben wir vorgeschlagen, "a" zu ändern.
Karstadt-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Beantrage ich so.
Spiegel-Anwalt Dr. Lars Kröner: Die Anträge gehen nicht so weit. … ist wiederholt.
Karstadt-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Stimmt nicht. Dazu habe wir schon in der Klage gesagt..
Spiegel-Anwalt Dr. Lars Kröner: Zeigen sie, wo.
Die Vorsitzende liest vor: Seite 4
Spiegel-Anwalt Dr. Lars Kröner: Das ist Wiederholung der Abmahnung..
Karstadt-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Damit begründen wir.
Spiegel-Anwalt Dr. Lars Kröner: Sie beantragen die Äußerung über sie. Machen sie mich nicht dümmer als ich bin . … .
Karstadt-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Sie haben nichts verstanden. Auf Seite 4 sagen wir, diese Äußerungen sind nicht gefallen. Dann begründen wir … Investitionen. Kann Anträge stellen.
Die Vorsitzende: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Der Klageantrag wird erörtert. Nach Ansicht des Gerichts ist der Klageantrag nicht zu beanstanden, wenn … wie in der Berichterstattung 2013 gefallen sind. …Mit der Maßgabe Ziff. 1.a hinter "Fluren" wird "der Essener Konzernzentrale" eingefügt. Beklagtenvertreter beantragt, die Klage abzuweisen. Streitwert 50.000 ist etwas zu hoch. Die Zitate …
Karstadt-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz protestiert.
Die Vorsitzende: Wir haben keine Rechtsprechung, dass jeder Äußerung 10.000 wert ist.
Karstadt-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Wie viel pro Äußerung. Bei Spiegel 5.000.
Die Vorsitzende erklärt ihre Willkür: Wir schauen uns den Streitgegenstand an.
Karstadt-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: … .
Die Vorsitzende: Wenn sehr ehrverletzend, dann können es auch 30.000 pro Äußerung werden.
Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 20.03.2015, 9:55, Saal B 335. Übernächste Woche bin ich nicht da.
24.04.2015,Vorsitzende Richterin Simone Käfer verkündet: Es ergeht ein Urteiel. Die Beklagte wird unter Androhung von Ordnungsmitteln nach dem Hamburger Brauch verurteilt, alle streitgegenständlichen Äußerungen nicht zu wiederholen. Außerdem 669,90 € nebst Zinsen zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.