324 O 438/11 - 30.03.2012 - Anhaenger von Adolf Hitler, kann Meinungsaeusserung sein
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Corpus Delicti
Gut dargelegt in:
Pressemitteilungen der Marseille-Kliniken 22.07.2011 Süddeutsche Zeitung: Kein Mut zum Widerruf! Hamburg - In der gestrigen Ausgabe der "Süddeutschen Zeitung" heißt es über den Vorstandsvorsitzenden Ulrich Marseille:
- Oder weil er so gerne provoziert: ... , als jahrelanger, bekennender Anhänger des Diktators Muammar al-Gaddafi.
Hierzu nehmen wir wie folgt Stellung:
Die von der SZ aufgestellte Tatsachenbehauptung ist falsch. Sie ist ohne tatsächliche Grundlage aufgestellt.
Tatsächlich hatte sich die Marseille-Kliniken AG für die Übernahme des Krankenhaus-Managements des größten Regierungskrankenhauses in Tripolis/Libyen im Jahre 2004 bemüht.
Im Rahmen dieser Bewerbung hat es eine ganze Reihe von Verhandlungen vor Ort unter Beteiligung von unterschiedlichsten Mitarbeitern des Konzerns gegeben. Herr Marseille war zudem Teil einer deutschen Delegation des Afrika-Vereins unter Leitung des Staatssekretärs Herr Dr. Ditmar Staffelt aus dem Bundeswirtschaftsministerium.
Herr Marseille hat mehrfach mit dem damaligen Ministerpräsidenten und der libyschen Administration über die Vertragsausgestaltung verhandelt. Zum Abschluss war von der libyschen Seite gefordert worden, dass es einen Besuch beim Revolutionsführer gibt. Dieser hat auch tatsächlich in einem Beduinenzelt in Sirte stattgefunden.
- Vor Veröffentlichung des Artikels hat die Korrespondentin Frau Kristina Läsker keinen Kontakt mit dem Unternehmen aufgenommen, geschweige denn, zu ihren beabsichtigten Darstellungen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Auch weitere Teile ihrer Berichterstattung sind falsch. Dazu zu einem späteren Zeitpunkt weitere Informationen.
Der SV Süddeutscher Verlag und die Korrespondentin sind gestern aufgefordert worden, die verbreitete Falschmeldung heute im Rahmen einer förmlichen Richtigstellung zu widerrufen. Tatsächlich hat sich die SZ in ihrer heutigen Ausgabe nicht davon distanziert, sondern lediglich das Dementi von Herrn Marseille abgedruckt.
Das reicht nicht aus, um den bösen Eindruck der behaupteten Anhängerschaft zu dem blutrünstigen Diktator Muammar al-Gaddafi "aus der Welt" zu schaffen. Auch die zwischenzeitlich eingegangene Unterlassungserklärung des SV Süddeutscher Verlag, Zentralbereich Recht, kann den Rechtsfrieden noch nicht wiederherstellen.
Verlangt wird eine förmliche und in der "Süddeutschen Zeitung" und deren Internetauftritt zu veröffentlichende Richtigstellung, damit diese ungeheuerliche Falschbehauptung nicht weiter öffentlich im Raume stehen bleibt.
Zudem hat der Vorstandsvorsitzende Herrn Rechtsanwalt Johann Schwenn beauftragt, das Verhalten der presserechtlich Verantwortlichen unter allen strafrechtlichen Gesichtspunkten zu untersuchen.
Marseille-Kliniken AG, Unternehmenskommunikation, Sportallee 1, 22335 Hamburg, Tel. 040 / 51459-0, Fax 040 / 51459-756, presse@marseille-kliniken.com
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[bearbeiten] Ulrich Marseille vs. Süddeutscher Verlag GmbH, Süddeutsche Zeitung Digital Medien GmbH, Kristina Läsker
LG Hamburg 324 O 438/11 Ulrich Marseille vs. Süddeutscher Verlag GmbH, Süddeutsche Zeitung Digital Medien GmbH, Kristina Läsker
[bearbeiten] Richter
Vorsitzende Richterin am Landgericht: Simone Käfer
Richterin am Landgericht: Gabriele Ellerbrock (Ritz)
Richter am Landgericht: Dr. Philip Link
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Schwenn & Krüger; Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Brehmenkamp
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 324 O 438/11
30.03.12: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es geht um die Berichterstattung in Print und Online. Die Beklagte zu 3 ist die Autorin. Verlangt werden ein Widerruf, Geldentschädigung und die Abmahnkosten. Es geht um die Äußerung, der Kläger sei „… bekennender Anhänger des Diktators Muammar al-Gaddafi.“ Die Beklagte meint, es sei eine Meinungsäußerung und es gebe zusätzlich genügend Anhaltspunkte. … sei prozessual alles unzulässig. Die Beklagte zu 2 hat umfirmiert. Meinen, das ist klar. Klägerin ist die Süddeutsche Zeitung GmbH, steht im Rubrum so. …. Dass es nicht nur Gesamtschuldner … .
Schwieriger ist das andere. Man hatte schon mal geschrieben, dementiert rundweg. Reicht nicht Aus; meint der Kläger. „… bekennender Anhänger des Diktators Muammar al-Gaddafi,“ ist wirklich nicht schön. War nur wenige Stunden im Netzt. Vielleicht in der Printausgabe schreiben, dass Ulrich Marseille nicht jahrelang bekennender Anhänger des Diktators Muammar al-Gaddafi war.
Beklagtenanwalt Brehmenkamp: Es geht um die Erstveröffentlichung. Schon am nächsten Tag hatte man ein bisschen anders geschrieben. Haben es schnell gemacht. Es gibt die Rubrik „Fehlerteufel“. Z.B. bei falscher Namensschreibung. Das wäre die Möglichkeit, es zu machen. Keine Richtigstellung, sondern nach dem Motto … .
Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Ein Skandal.
Beklagtenanwalt Brehmenkamp: Wir hatten geschrieben, es ist falsch. Es hatte sich herausgestellt, dass … . Das Problem sind die Kosten.
Die Vorsitzende: Das ist das geringere Problem. Herr Marseille hat Geld, er kommt entgegen.
Beklagtenanwalt Brehmenkamp: Was meinen Sie zu der Geldentschädigung?
Die Vorsitzende: Sieht für den Beklagten besser aus als für den Kläger. Deswegen mit den Kosten entgegenkommen.
Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Richtigstellung oder Widerruf. Wenn mit weniger Ehrverletzung für den Verlag veröffentlicht wird, ist erreichbar. Die Emotionen sind höher geschlagen. Als langjähriger Anhänger des vielleicht größten Topterroristen. Das ist ehrverletzend und geschäftsschädigend. Wenn er dann noch Kosten für die Gegenseite übernehmen soll. Freiwillig wird er es nicht tun. Wir haben das nicht vorberaten. Es ist kein Spielchen. Es ist bitterernst. Wir werden sehen, was Frau Läsker an Anknüpfungspunkten bringt für langjähriger, bekennender … .
Die Vorsitzende: Nicht im Schriftsatz geschrieben. Wir haben es auch nicht geschafft.
Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Langjährig … heißt er hat Sympathie.
Richter Dr. Philip Link: Es ist eine Meinungsäußerung.
Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Es gibt Null Tatsachenkerne.
Richter Dr. Philip Link: Wir kriegen, wenn es eine Meinungsäußerung ist, keine Richtigstellung, keinen Widerruf. Hat sehr, sehr lange Zeit … ist sehr schwer.
Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Es heißt „bekennender Anhänger“ Das heißt öffentlich. Da muss es erst recht Geldentschädigung geben. Einer, der öffentlich fertig gemacht wird.
Beklagtenanwalt Brehmenkamp: Kommt drauf an.
Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wollen wir sehen. Frau Läsker war nicht im Büro. Da hing kein Bild im Büro. Sie hat dieses Foto gar nicht gesehen. Es war ein Geschäftsbereich. Eingeladen vom Botschafter in Berlin. Deiner von der Botschaft ist mitgefahren. Es ist sein Büro. Kommt niemand rein. Es gibt keinen Vortrag, dass ein externer Besucher dort im Büro war.
Die Vorsitzende: In Ihrem Vortrag heißt es, der Kläger empfängt regelmäßig Besucher, Marseille-Klinik Besucher.
Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Weil er auf einer Geschäftsreise mit Genscher dort ein Bild gekriegt hat. Muss … nicht … .
Die Vorsitzende: Wir haben die unbestrittene Tatsache, dass das Bild dort hing über ein Jahr lang.
Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wie sicher das jetzt dem Kläger zu sagen, wo dieser Ex-Vorstand-Mitglied ist.
Richterin Gabriele Ellebrock: Bin auch nicht sicher, ob es entscheidend ist, dass es Menschen gesehen haben.
Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Bekennender Anhänger.
Richterin Gabriele Ellebrock: Haben das beraten. Ist Meinungsäußerung.
Richter Dr. Philip Link: Das Bild ist das Problem.
Die Vorsitzende: Hing in seinem Büro an der Wand.
Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Hing vielleicht. Aber nicht ein Jahr lang.
Die Vorsitzende: Jahrelang ist falsch. Deshalb haben wir lange überlegt.
Richter Dr. Philip Link: Wenn die Anknüpfungstatsachen … Angela Merkel war lange Zeit Anhängerin von Gregor Gysi … Absurder Beweis. Ist Meinungsäußerung.
Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Durch nichts ist etwas …, so zusammengeklaubt … .
Beklagtenanwalt Brehmenkamp: Das ist das, was wir nicht wissen, nicht wissen brauchen. Wie lange hing das Bild. Dann das lange Gespräch, welche Frau Läsker im Januar 2010 mit dem Kläger führte. Wie ich das aus dem Schriftsatz sehe, hat Marseille Gaddafi verteidigt. Er sei gut für sein Land. Wie kann man Geschäfte machen mit solch einem Diktator?
Richter Dr. Philip Link: … Der Weg ist trotzdem steinig und lang. … müssen nur aufteilen … wenn wir es anders sehen. Ich habe lieber einen Spatzen in der Hand als eine Taube auf dem Dach.
Beklagtenanwalt Brehmenkamp: Ist schon ein Unterschied.
Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger schreit: Der Artikel erscheint zum Zeitpunkt des Bürgerkrieges.
Beklagtenanwalt Brehmenkamp: War 2007, 2009. Gaddafi wird hofiert.
Richter Dr. Philip Link: Es war der Moment, wo er als Verbrecher gegen die Menschlichkeit gesucht wurde.
Die Vorsitzende: Frau Läsker hat geschrieben. Es war eine reine Gemeinheit. Das ist der Grund, weshalb hier ein Klageverfahren geführt wird. ... sagen, weshalb nicht Bin Laden. Für uns wäre das leichter.
Beklagtenanwalt Brehmenkamp: Frau Läsker hat eine Meinung. … Redaktion … .
Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Kosten .. Er muss sich gegen diese Gemeinheit wehren. Er hat sich über Gaddafi lustig gemacht, weil er die Adjutanten abgeschafft hat. Hat schlecht über ihn gesprochen, nicht gut. Er hat dieses Geschäft, was ein Gutes geworden wäre, hat er wegen dieser Person abgelehnt. Und nun muss er hinterher sich das anhören.
Beklagtenanwalt Brehmenkamp: Man sollte Geschäftliches und Ideologísches trennen. Kostenaufhebung: Die Strafanzeige beim LG München zurücknehmen.
Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Das er einen Teil der Kosten der Beklagen übernimmt, geht nicht. Dass Strafanzeige zurückgenommen wird, können wir signalisieren.
Die Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage … Sie wissen, wie wir entscheiden werden.
Beklagtenanwalt Brehmenkamp: Vielleicht zur Vermeidung einer Beweisaufnahme …
Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: umfangreichen Beweisaufnahme
Die Vorsitzende: Anträge … es ist eine klare Meinungsäußerung.
Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Dann kann jemand behaupten, er sei Anhänger von Adolf Hitler. Persönlich oder ideologisch.
Die Vorsitzende: Kann ja die Charaktereigenschaft sein.
Richterin Gabriele Ellebrock: Wir haben überlegt „bekennender“. Könnte uns am meisten helfen. Reicht aber nicht für einen Widerruf.
Die Vorsitzende: Es bleibt eine Gemeinheit.
Mit den Parteivertretern wurde die Sach- und Rechtslage erörtert. Das Gericht empfiehlt zur Vermeidung einer möglichen umfangreichen Beweisaufnahme einen Vergleich dahingehend abzuschließen, dass die Beklagte zu 1 unter dem Rubrum „Fehlerteufel“ klarstellt, dass die streitgegenständliche Äußerung unrichtig sei. Die Kosten des Rechtsstreits sollte auf Vergleichswege gegeneinander aufgehoben werden.
Beschlossen und verkündet: Im Einverständnis mit den Parteivertretern wird das Passivrubrum der Beklagten zu 2 geändert, dass es dahingehend lautet: „Süddeutsche Zeitung Digital Medien GmbH, vertreten vom Geschäftsführer Johannes Vogel, Hultschiner Str. 8. 81677 München.
Klägervertreter stellt die Anträge aus dem Schriftsatz vom 20.03.2012, Blatt 72-75 der Akte. Beklagtenvertreter beantragt, die Klage abzuweisen. Die Parteien teilen bis zum 30.04.2012 schriftlich mit, ob es zu einer Einigung gekommen ist.,
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 11.05.2012, 9:55, Saal B335.
Ich weiß es nicht
Richter Dr. Philip Link: Wir müssen von der Meinungsäußerung runterkommen. Beweisbeschluss, Nichtzulassungsbeschwerde. Hier kann es zur Klageabweisung kommen. OLG weist zurück.
Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Darauf freut er sich gerade,
Die Vorsitzende: Kenne die Journalistin nicht. Kenne Marseille nicht.
Es wird noch diskutiert und gelacht.
06.07.12, Richterin Simone Käfer: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
[bearbeiten] Kommentar
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.