324 O 320/10 - 25.02.2011 - Kanzlei Schwenn möchte keine Berichte über Razzien

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Wie finden im Internet unter den Namen des Klägers das türkische Auto Etox Zafer. Ob das ein Namensvetter oder der Kläger ist, wissen wir nicht. Sein Anwalt wird es uns nicht sagen.

Der heutige Kläger hat wohl ein Restaurant „Charmant“, in dem eine Razzia stattfand. Gefunden haben die Fahnder nichts.

Umk welches Restaurant es sich handelte, bleibt ebenfalls ein Rätsel, denn fast alle Restazurants sind charmant. Die Polizisten dürften fast überall willkommen sen, unbewaffnet, versteht sich.

Es ist doch einen Bericht wert, wenn 50 Polizisten was suchen und nichts finden. Man sollte jubeln angesichts eines solchen Beweises der eigenen Unschuld, froh sein, dass einem nichts untergejubelt wurde. Wie sind doch nicht in einem Mafialand.

Der Kläger sieht es anders. Sein Anwalt, Dr. Sven Krüger, anwaltlicher Vertreter vermeintlicher Stasimitarbeiter möchte ebenfalls nicht, dass über erfolglose Razzien berichtet wird.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Serkan Malkoc vs. Bild digital

LG Hamburg 324 O 32/10 Serkan Malkoc vs. Bild digital

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Andreas Buske
Richterin am Landgericht: Dr. Wiese
Richter am Landgericht: Dr. Maatsch

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schwenn pp.; Rechtsanwältin Vogtland
Beklagtenseite: Kanzlei Damm & Mann; Rechtsanwalt Dr. Roger Mann

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

11.02.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Richter Dr. Maatsch: Wir snd der Meinung, es gehört zur Sozialsphäre … Lojkal „.... bgh BIS ZUR Grenze ---- Pranger … Man tut sich schwer, es ist nicht ausgeschlossen.

Klägeranwältin Vogtland: Darf ich telefonieren? Wir meinen, er ist im recht.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske übernimmt das Wort: …. Gehalten werden

Alle Richter lachen.

Klägeranwältin Vogtland: Wenn ein Vergleich, … .

Der Vorsitzende: Man könnte den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklären und sich bei den Kosten vergleichen. Bei Ihnen (Dr. Mann) geht es ums Prinzip … Kläger übernimmt die Kosten.

Bildanwalt Dr. Roger Mann: Ja. … bestimmte Razzia am 26.03.2010. Es geht in der Tat darum, ob bei einer solchen Razzia, auch wenn nicht zwanzig Täter abgeführt werden, erkennbar mit dem Ort, berichtet werden darf.

Der Vorsitzende: Kostenregelung. Wie weit wären Sie, Dr. Mann, bereit, auf sich zu nehmen?

Bildanwalt Dr. Roger Mann: Ist nicht mein Geld.

Der Vorsitzende: Ist ja viel besser.

Bildanwalt Dr. Roger Mann: Eins steht fest. Der Antrag kann so nicht gestellt werden.

Der Vorsitzende: Der Antrag kann anders gestellt werden, dann sind Sie im Minus.

Bildanwalt Dr. Roger Mann: Es stellt sich die Frage, ob in identifizierender Weise berichtet werden darf.

Der Vorsitzende: Wie viel Kosten würde Sie (Frau Vogtsland) übernehmen?

Klägeranwältin Vogtland: …. Würde schon sagen, dass der große Packen auf der Beklagtenseite liegt.

Bildanwalt Dr. Roger Mann: Da kommen wir nicht zusammen. Das können wir nicht verkraften.

Der Vorsitzende: Was können Sie verkraften?

Bildanwalt Dr. Roger Mann: Muss telefonieren. … aus ganz pragmatischen Gesichtspunkten … .

Der Vorsitzende: Was haben wir für eine Streitwert? 30.000 sind gefordert. Die Sach- und Rechtslage wird erörtert. Da nehmen wir 30.000. Beschlossen und verkündet: Der Streitwert wird auf 30.000 € festgesetzt. Gut. Es ist eine Grundsatzfrage.

Klägeranwältin Vogtland: Ich würde gerne telefonieren.

Der Vorsitzende: Jedenfalls, übereinstimmend für erledigt erklären.

Bildanwalt Dr. Roger Mann: Was ist mit den einstweiligen Verfügungen?

Der Vorsitzende: Kosten aufheben.

Bildanwalt Dr. Roger Mann: Ich habe zwei einstweilige Verfügungen.

Der Vorsitzende: Sie haben eine Unterlassungsverpflichtungserklärung (UVE) für Bild digital abgegeben. …. Ziemlich wurscht für Sie (Frau Vogtland).

Bildanwalt Dr. Roger Mann: … pragmatisch.. Hat aber seine Grenzen. … Es gibt noch das Risiko der zwei ... .

Der Vorsitzende: Weiß nicht. Wir haben nicht abschließend beraten. Weiß doch niemand, wie viel Prozent von der UVE einfließen. Da müssen wir einen solchen Vergleich .. . Habe die Akte nicht. Sonst nach § 72, Abs. 6.

Die Anwälte verlassen den Gerichtssaal. Dr. Roger Mann kehrt als erster zurück in den Gerichtssaal, unterhält sich mit den Richtern.

Klägeranwältin Vogtland nach Wiedereintritt: Er ist endlich bereit, sich zu vergleichen.

Der Vorsitzende: Wir sind nicht bereit.

Klägeranwältin Vogtland: Habe mir das schon gedacht.

Der Vorsitzende: Wollen Sie (Dr. Mann) sich zum Schriftsatz erklären?

Bildanwalt Dr. Roger Mann: Sie müssen in der Sache bis zum Hauptsachantrag entscheiden.

Der Vorsitzende: Ich selber weiß nicht, wie es geht.

Richter Dr. Maatsch: Statt Erledigungserklärung Rücknahme.

Klägeranwältin Vogtland: Erledigung wegen abgegebener UVE. …. Wir sind, ganz ehrlich, sicher gewesen.

Bildanwalt Dr. Roger Mann: … Hilfsantrag … .

Der Vorsitzende: Wir werden den Streitwert erhöhen.

Bildanwalt Dr. Roger Mann: Wenn der Hilfsantrag heute nicht ins Protokoll geht, verhandeln wir mit den Anträgen.

Der Vorsitzende: Wenn klageerweitender Antrag, dann erhöhen wir den Streitwert um 5.000 EUR. Hier Hilfsantrag.

Richter Dr. Maatsch: … ..

Klägeranwältin Vogtland: … nehme auch zurück.

Richter Dr. Maatsch: .. ohne Gewähr … .

Der Vorsitzende: Wir sehen den Antrag eher als Minus an.

Klägeranwältin Vogtland: Würde Antrag stellen … wenn Minus … hilfsweise.

Das Kostenschema wird diskutiert.

Der Vorsitzende: Wir haben einen solchen schönen griffigen Fall. Der hat so viel Facetten.

Bildanwalt Dr. Roger Mann: Dafür kann ich aber nichts.

Der Vorsitzende: Wir müssen uns kurz beraten.

Richterin Dr. Wiese: Oder auch länger.

Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück.

Der Vorsitzende nach Wiedereintritt: Jetzt wissen wir, wie es geht bis sie sagen, so geht es nicht.. Die Hauptsache im Umfang der UVE für erledigt erklären.

Klägeranwältin Vogtland: Anders. Hauptsacheklage stellen, auf Grund der UVE für erledigt erklären.

Richter Dr. Maatsch: Wir versuchen, die Kosten zu Ihrem (Frau Vogtland) Gunsten zu gestalten.

Der Vorsitzende: Sie klagen 5.000. Es gibt 3.000.

Richter Dr. Maatsch: Es ist auch hilfsweise nicht 2.000.

Der Vorsitzende: Schönes Beispiel.

Richterin Dr. Wiese: Großartig.

Alle lachen.

Bildanwalt Dr. Roger Mann: Feststellung ..

Der Vorsitzende:

Klägeranwältin Vogtland: Machen wir so.

Bildanwalt Dr. Roger Mann: Lese im Urlaub.

Richterin Dr. Wiese: Da lastet eine Last auf mir.

Der Vorsitzende:

Richterin Dr. Wiese: Wie gut, dass die Beweisaufnahme ausgefallen ist.

Bildanwalt Dr. Roger Mann: Muss mir Optionen offen halten.

Der Vorsitzende: Neuer Termin. Machen wir. An Maatsch gewandt: Wie ist es mit der Schriftsatzfrist, weil erst heute überreicht?

Richter Dr. Maatsch: Können wir machen. Schriftsatzfrist. Sie haben Zeit, sich zu überlegen, ob Sie sich anschließen oder nicht.

Richterin Dr. Wiese: Ich finde, wir sollten noch mehr verhandeln. Vielleicht erhöht das das Tempo der Vergleichsbereitschaft.

Der Vorsitzende: Die Klägervertreterin erklärt den Rechtsstreit im Umfang der vom Beklagten abgegebenen UVE für erledigt und stellt mit dieser Maßgabe den Antrag vom 08.05.11. Die Klägervertreterin nimmt den Hilfsantrag zurück. Der Beklagtenvertreter stimmt dem zu. Der Beklagtenvertreter beantragt, die Klage abzuweisen und erklärt, ich werde schriftlich mitteilen, ob ich mich der Erledigungserklärung anschließen und beantrage Schriftsatzfrist.

Beschlossen und verkündet:

1. Der Beklagtenvertreter kann auf den am 25.02.11 überreichten Schriftsatz bis zum 25.03.11 erwidern.
2. Der Termin zur Verkündung eine Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 08.04.11, 9:55 in diesem Saal.

08.04.11: Es ergeht ein Urteil.

Die Hauptsache wird im Umfang der Unterlassungsverpflichtungserklärung für erledigt erklärt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 1/4, die Beklagte 3/4 zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

[bearbeiten] Kommentar

Es war ein Kostenstreit-Verfahren


[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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