324 O 292/11 - 23.09.2011 - RTL und Rechtsanwalt Posch werden entlarvt

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Die Hundezüchterin Peggy Eren (rechts im Bild stehend) klagt gegen RTL! Das RTL-Kamerateam betrat das Grundstück von Frau Eren und machte mit viel gestellten, willkürlich und z.T. absolut falsch kommentierten Bildern und Provokationen – z.B., angebliche Hundetransporte aus Polen – einen Sendebericht, der bestimmt die folgenden Prozesskosten gut gedeckt hat. Von RTL-Seite wurden Eidesstattliche Versicherungen abgegeben, dass Frau Eren das Fernsehteam "eingeladen" habe.

Die Richter fanden das ganze lustig. Beim Richter Andreas Buske können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, dass er klagenden Frauen zugeneigt ist.

Also… .

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Ri Dr. Philipp Link (li), VorsRi Andresa Buske (m), Ri Dr. Asmus Maatsch (re) Photos: Holger Kreymeier
Vergrößern
Richter Andreas Buske (l.) und Dr. Maatsch (r.) lachend
Richter Dr. Link (l.) ernst blickend und Richter Andreas Buske (r. verdeckt)

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


[bearbeiten] Peggy Eren vs. RTL Television GmbH

26.08.11: LG Hamburg 324 O 292/11 Peggy Eren vs. RTL Television GmbH

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Andreas Buske
Richterin am Landgericht: Dr. Wiese
Richter am Landgericht: Dr. Link

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Torsten Füllwock (Hamburg)
Klägerin persönlich
Beklagtenseite: Kanzlei Damm&Mann; Rechtsanwalt Dr. Roger Mann Hamburg
Ulrich Klugius, Produktionsleiter der Sendung "Christopher Posch"

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

23.09.11: Berichterstatter Rolf Schälike

Der Gerichtssaal war bis zum letzen Platz besetzt mit angehenden Juristen und RTL-Kritikern. Die Pseudoöffentlichkeit musste in der zweiten Reihe Platz nehmen, den Stuhl verrücken, um den Richtern auf den Mund schauen zu können.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Wenn wir uns jetzt die eingereichte DVD anschauen, könnte es sein, dass es zwei rechtswidrige Handlungen gibt. .. eine nicht öffentlich geäußerte Wertung … . Versteckte Kamera. Da greift § 201 des StGB. Möglicherweise auch im Haus dokumentiert in der 59:17 Minute. Er betritt das Grundstück. . Frau Eren bittet Herrn Posch, das Grundstück zu verlassen. Es ist aber so, dass rechtswidrig beschaffte Informationen verbreitet werden dürfen. Es stellt sich die Frage, hat die Beklagte genug intensiv … Dann die Behauptung, der Hund ist kurz nach dem Kauf krank geworden. Von Hundemafia ist nicht mehr die Rede. Es sind eidesstattliche Versicherungen Ihrerseits (Kläger) angekündigt. … das ist nicht die Frage … . … rechtswidrig erlangt … gleichwohl erlaubt, Aufnahmen zu zeigen. Wer möchte anfangen?

Es wird diskutiert, wer anfängt.

RTL-Anwalt Dr. Roger Mann: Sie haben den Termin vorverlegt.

Klägerin-Anwalt Torsten Füllwock: Mein Mandant ist am Sievekingplatz. Er kann jederzeit die eidesstattliche Versicherung unterzeichnen.

RTL-Anwalt Dr. Roger Mann: … kann nur vorläufig … Möglicher Hausfriedensbruch, eidesstattliche Versicherung, Bildmaterial… . Bezüglich des ersten Besuchs haben Sie keine eidesstattliche Versichrungen vorgelegt. … Es gab die Zuwilligung. Befand sich erkennbar auf dem Grundstück. … Ein Tor war nicht vorhanden. Mann konnte nicht anklopfen. Wenn, dann war es kein schwerer Hausfriedensbruch. … Haben beim Tierhalterverband … ist gerechtfertigt. .. zu Lasten der bezichtigten Medien. Was wir in die Waage werfen müssen, ist die Entscheidung der Kammer. Es gab Ernmittlungen gegen Frau Wewn von der Staatsanwaltschaft in Meinigen wegen Verdachts des gewerblichen Betruges. Das ist der Kern der Berichterstattung. … nicht, dass sie Opfer einer Sensationsberichterstattung eines Einzelfalls gewesen ist. Berichtet wurden, Hunde sind nach ein-zwei Tagen krank geworden, sogar an Krankheiten gestorben. In Unkenntnis dieser Krankheit werden die Hunde verkauft. Es gibt gefälschte Dokumente über die Hunde. Das ist Betrug. Man kann nachrechnen, Betrug in Höhe von 36.000 €. Das ist was anderes, dass jemand das Thema mit Frau Eren darstellt. Hartz IV … , versucht … . Zumindest bis Mai 2011. Da gab es eine Strafanzeige gegen ihren Lebenspartner. … Wie aus dem Protokoll des Tierarztes ersichlic, … Sie hat neun verschiedene Rassen. Kleine Hunde lassen sich schnell verkaufen. Das ist ein Indiz. Das geht über den Einzelfall hinaus. ... Wir brauchen Hinweise des Gerichts, wo wir noch vortragen müssen. … Ich glaube, es reicht jedoch schon das, was wir schon vorgelegt haben. … ist glaubhaft gemacht. Es war ausreichend als Veranlassung für die Staatsanwaltschaft mit 25 Beamten eine Hausdurchsuchung durchzuführen.

Der Vorsitzende: Weshalb Herr Posch?

RTL-Anwalt Dr. Roger Mann: Es hatte mit dem Team vereinbart, ... . Nur die Geschichte wurde, … dass das Fahrzeug da steht. Ob das mit der ersten Zutrittserlaubnis gedeckt ist, kann man streiten. … Haben relativ zügig das Haus verlassen. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt nach 153a.

Richter Dr. Maatsch: Man kann vielleicht auch aufhören mit den Aufnahmen, wennman dazu aufgefordert wird. Was uns stört, dass nicht nach der ersten Aufforderung das Grundstück verlassen wurde. Man bleibt, lässt die Kamera weiter laufen. … Es wird gezeigt, wie sieht das Grundstück aus, nicht der innere Bereich, aber vom Parkplatz aus. Wir haben noch die Tonaufnahmen. … Wir fragen uns, ob das reicht. Wir müssen uns nicht über die Sendung unterhalten. Es geht um das rechtswidrige Verhalten durch das Betretetn und Filmen.

RTL-Anwalt Dr. Roger Mann: Es ist eine Frage der Begehungsgefahr. Das material ist nicht verwendet worden, das mit der versteckten Kamera aufgenommen wurde.

Richter Dr. Maatsch: Ich spreche von den Innenräumen, wie die RTL-Leute sich als Käufer vorstellten.

Ulrich Klugius: … Das Vorstellen der RTL-Leute als Käufer war im Nachbargrundstück. Es ist nicht Frau Eren.

Der Vorsitzende: … nur auf dem Grundstück links?

Richter Dr. Link: … .

RTL-Anwalt Dr. Roger Mann: Das Verbot ist relativ eng. Ich bitte, mich zu verstehen. Wir haben sehr intensiv recherchiert. Die Kammer weiß, dass ich nicht so oft 18 Seiten vortrage. Die Beklagte möchte das nicht auf sich sitzen lassen. … Jeden Tag was Neues.

Richter Dr. Maatsch: …. Das mit dem LKW ist vom Tisch … nach Polen . Dieses wird man so und so nicht wiederholen. Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung (UVE) ist abgegeben worden,.

Klägerin-Anwalt Torsten Füllwock: Sie haben auch eine Unterlassungsverpflichtungserklärung wegen falscher Ahnentafel abgegeben.

RTL-Anwalt Dr. Roger Mann: … .

Klägerin-Anwalt Torsten Füllwock: Wie kann der Verband eine Ahnentafel fälschen?

RTL-Anwalt Dr. Roger Mann: Dieser Verband ist massiv in Kritik. Wir können nachweisen, dass gefälscht wurde.

Klägerin-Anwalt Torsten Füllwock: Dieser RTL-Bericht ist gespickt mit Rechtsverletzungen. Sie haben viele Unterlassungsverpflichtungserklärungen abgegeben. Herr Posch hat sich auf dem Grundstück aufgehalten, er hat es nicht verlassen. Er hat beim Landgericht Kassel eine UVE abgegeben. Hat die Kosten tragen müssen.

RTL-Anwalt Dr. Roger Mann: Finde das recht müßig wegen dem Grundstück … . Das Tor war offen, sie gehen zur Klingel. Das ist keine Hausfriedensbruch.

Klägerin-Anwalt Torsten Füllwock: Letztlich gibt es keine Missstände. Es bleibt, Frau Eren verkauft Hunde, die anschließend gestorben sind. Die Hundehaltung an sich ist vorbildlich.

Der Vorsitzende: Im Schlafzimmer.

Alle lachen.

RTL-Anwalt Dr. Roger Mann: Weiß nicht. … elf eidesstattliche Versicherungen … kommen gar nicht mit … verseucht sein.

Klägerin-Anwalt Torsten Füllwock: Das Grundstück ist nicht verseucht. Einzelne Tiere vielleicht.

RTL-Anwalt Dr. Roger Mann: Wir ist der Vertrieb aufgebaut?

Streiten.

RTL-Anwalt Dr. Roger Mann: Wir haben glaubhaft gemacht. Wir haben Internetausdrucke vorgelegt. Seit 2009 ist die Klägerin gewerblich tätig. Wenn mehr als zwei Rassen verkauft werden, ist das verdächtig. Hier sind es sechs Rassen, hundert Hunde. Diese werden für 550 bis 600 € verkauft. Da zu sagen, habe es nicht mit gewerblichen Hundeverkauf zu tun, ist … .

Klägerin-Anwalt Torsten Füllwock: Zeigten Sie ein einzige eidesstattliche Versicherung, in der steht, Frau Eren hat einen kranken Hund verkauft.

RTL-Anwalt Dr. Roger Mann: Die eidesstattliche Versicherung von …, die eidesstattliche Versicherung von …, die eidesstattliche Versicherung von …, die eidesstattliche Versicherung von …, die eidesstattliche Versicherung von …, die eidesstattliche Versicherung von …, …

Klägerin-Anwalt Torsten Füllwock: Sie schreiben alle in ihren eidesstattlichen Versicherungen, der Hund ist krank geworden. Es steht nicht, wurde krank gekauft. Ich bin kein Hundefreund. Es werden Schoßhündchen verkauft ... Diese werde gewaschen, gekämmt, gebürstet, massiert, gepflegt, gestreichelt, umarmt, verwöhnt. Sandkissen müssen her. Dann stellt man aber fest, der Hund hat Öffnungen, er kann nicht mit Messer und Gabel essen. Dann freut man sich, dass man einen Herrn Posch trifft, den Rächer ... .

Richter Dr. Link. Wenn man Wallraff nimmt, … Ist hier nicht der Fall. Man fragt sich, ob der Wallraff-Maßstab reinpasst.

RTL-Anwalt Dr. Roger Mann: … Wie man das bebildert, das gehört zur Pressefreiheit. In den Keller, in die Küche können wir nicht gehen. Es muss gezeigt werden, welche Personen … .

Richter Dr. Link. Es gibt die BGH-Rechtsprechung zum Betreten eines Grundstücks.

RTL-Anwalt Dr. Roger Mann: Das ist klar. … wurde während der Therapie ... . Der Hund hatte nichts Besonderes, war nicht ansteckend. Es ist klar, dass kranke Hunde verkauft wurden.

Klägerin-Anwalt Torsten Füllwock: Nein, danachm, nach dem Verkauf, sind die Hunde krank geworden.

Ulrich Klugius: Bei uns stellen sich Menschen mit Einzelfällen vor. Es muss die Substanz dargestellt werden. Wir haben recherchiert im Internet, in den Foren. Es traten immer mehr Fälle auf, recht viele. Es stellte sich die Frage, jagen wir einem Einzelfall hinterher? Dazu kam die Vertriebsstruktur. … Kontakte zu den einzelnen Käufern. Da haben wir uns gesagt, wir gehen ran an dieses Thema. Es steht nicht die Frage, ob das ein Einzelfall ist oder nicht. Es geht um die Bebilderung. Das eine Bild mit den 120 Hunden ... .

Klägerin-Anwalt Torsten Füllwock: Dramaturgisch nicht nachvollziehbar. … Die Ernährung klappt gut. … Dann aus Osteuropa stimmt nicht. Sie haben die Szene nachgestellt. Sie sind nach Polen gefahren. Es hat sich herausgestellt, dass Null wahr ist, nichts ist dran. Hatten nur den einen kleinen Hund. Ja, kleine Hunde müssen gepflegt werden, mehr als ein kleines Kind. Zur Ahnenkarten-Fälschung haben Sie eine UVE abgegeben. Damit haben Sie die Unwahrheit anerkannt.

Der Vorsitzende: Wie wäre es mit einer einfachen UVE und danach mit einer 91a-Entscheidung?

Klägerin-Anwalt Torsten Füllwock: Fragen Sie … . Bringt mir das einen Schutz?

RTL-Anwalt Dr. Roger Mann: Das ist klar. Es geht um die Kosten.

Der Vorsitzende: Sie geben eine einfache UVE ab. Beim Streitwert kann man runtergehen wegen den paar Schnipsel.

RTL-Anwalt Dr. Roger Mann: Wir können auf die Hauptsache verzichten. Dauert so und so 11 Jahre.

Klägerin-Anwalt Torsten Füllwock: Wir akzeptieren, dass sie am längeren Hebel sitzen. Das ist klar.

Der Vorsitzende: … vor Gericht und auf hoher See … . Es werden die eidesstattlichen Versicherungen von E. vom 23.09.11 und W. vom 24.08.11 übergeben.

RTL-Anwalt Dr. Roger Mann: Wir müssen das auch lesen.

Der Vorsitzende: Wir auch. Eidesstattliche Versicherung von E. vom 22.09.11, von M. vom 22.09.11 … die Parteien tauschen eidesstattliche Versicherungen aus … von E. vom 22.09.11, von F. vom 22.09.11. Wie lange sollen wir unterbrechen?

Klägerin-Anwalt Torsten Füllwock: Eine dreiviertel Stunde.

Der Vorsitzende: Eine dreiviertel Stunde? Wir verhandeln die Sache dann erst nach der Verhandlung der nächsten Sache.

13:35 Der Vorsitzende nach Wiedereintritt der Parteien: Nun?

RTL-Anwalt Dr. Roger Mann: .. kurz zu den eidesstattlichen Versicherungen …

Klägerin-Anwalt Torsten Füllwock: Wir sind bereit.

RTL-Anwalt Dr. Roger Mann: Wir sind grundsätzlich auch bereit.

Der Vorsitzende: Generalquittung?

Klägerin-Anwalt Torsten Füllwock: Wir würden für erledigt erklären. Dann nach 91a entscheiden.

Der Vorsitzende: Wir halten Kostenaufhebung für richtig. Können nach 91a aktenkundig Kostenaufhebung entscheiden. Die Parteien verzichten aber auf die Rechtsmittel.

RTL-Anwalt Dr. Roger Mann: …. .

Der Vorsitzende: Streitwert runter.

RTL-Anwalt Dr. Roger Mann: Damit haben wir kein Problem.

Klägerin-Anwalt Torsten Füllwock: … .

Der Vorsitzende erscheint glücklich zu sein: Die Idee: einfache UVE, Kostenaufhebung. Steitwert auf 20.000 €. Sind ja nur noch ein paar Schnipsel. Was haben wir im Protokoll? Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert. Nach Wiedereintritt in die mündliche Verhandlung erklärt der Antragsgegner-Vertreter,

1. Die Antragsgegnerin verpflichtet sich, es zu unterlassen, die Bildtonaufnahmen, die auf dem Grundstück (Adresse)am 07.04.2011 und am 24.06.2011 gefertigt wurden, erneut zu veröffentlichen. Die Antragstellerin nimmt diese Erklärung an.

Klägerin-Anwalt Torsten Füllwock:

Der Vorsitzende: Im Falle eines Verstoßes bekommt man sofort eine einstweilige Verfügung.

2. Die Parteien sind sich darüber einig, dass damit alle gegenseitigen Ansprüche wegen der Veröffentlichung der in Rede stehenden Bild- und Tonaufnahmen erledigt sind.

Daraufhin erklären die Parteien den Rechtsstreit für erledigt und bitten die Kammer um Kostenentscheidung nach 91a, wobei auf eine Begründung und Rechtsmittel verzichtet wird. Vorgelesen und genehmigt. Mit den Parteivertretern wird der Streitwert angesprochen. Beide Parteivertreter halten einen Streitwert von 20.000 € für nicht unangemessen.

Beschlossen und verkündet:

1. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
2. Der Streitwert wird in Abänderung vom Beschluss vom 26.05.2011 auf 20.000 € festgelegt.

Ein gesegnetes Wochenende.

Alle Besucher der absurden RTL-Veranstaltung verlassen den Saal. Die zukünftigen Juristen verbleiben im Saal und verfolgen das allfreitägliche Theater weiter.

[bearbeiten] Videos



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Postecke 70 bei YouTube mit Kommentaren … und ….Postecke 75 bei YouTube mit Kommentaren


….

[bearbeiten] Diskussion im Internet

[bearbeiten] Kommentar

Wer sich für Details interessiert, sollte sich die Muße geben und die Videos ansehen. Es macht Spaß.

Die Manipulationen im Fernsehen erfolgen leider nicht nur beim privaten Boulevard. Auch die rechtlich öffentlichen Sender berieseln uns mit Schwachsinn, Lügen. Sie manipulieren unsere Hirne.

[bearbeiten] Zu den Kosten und einiges Juristisches

Qualifizierte Meinung eines angesehen Medienanwalts:

Sehr geehrter Herr Schälike,
zu Ihrem letzten RTL-Bericht Folgendes:
Man unterscheidet zwischen einer Entscheidung, nach der die Kosten gegeneinander aufgehoben werden und eine Entscheidung, nach der die Kosten geteilt werden.
Im ersten Fall trägt jede Partei ihre Kosten selbst einschließlich Reisekosten, Verdienstausfall, etc. und unabhängig davon, wie hoch sie sind.
Nur im zweiten Fall werden sämtliche Kosten in einen Topf geworfen und sodann halbiert, so dass dann noch über Reisekosten, etc. ein Ausgleichsanspruch entstehen könnte.
Zur Vergleichsgebühr Folgendes:
Der Sache nach handelt es sich bei den abgegebenen Erklärungen um einen Vergleich. Theoretisch kann der Anwalt also wegen dieser Tätigkeit mit seinem Mandanten eine Vergleichsgebühr abrechnen. Andererseits wird diese Art der Formulierung oft gewählt, damit formal die Sache nicht als Vergleich bezeichnet wird. In den meisten Fällen wird von den Anwälten dann auch keine Vergleichsgebühr abgerechnet.
Richtig ist, dass durch den allgemeinen Verzicht auf gegenseitige Ansprüche auch evtl. Ansprüche auf Geldentschädigung wegen Eindringens in die Privatsphäre abgegolten sind. Ob die Klägerin hier allerdings eine Chance gehabt hätte, weiß ich nicht, es ist Aufgabe des Anwaltes, dieses vor Abschluss eines solchen Vergleiches zu klären und ggf. den Abgeltungsbereich der Vereinbarung einzuschränken.
Mit freundlichen Grüßen

Allen im Allen bleibt es eine etwas unglücklich formulierte Vereinbarung.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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