324 O 213/10 - 11.02.2011 - Geldentschädigung für OBEN-OHNE trotz Playboy-Aufnahmen
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Corpus Delicti
Die Klägerin Shermine Shahrivar war bekannt, wollte aber keine Nacktphotos trotzt vieler Angebote. Dann wurde sie von den Paparazzis erwischt und flugs kannte die Welt sie auch nackt. Die Männer im Ruhrgebiet waren besonders begeistert.
Das kann Schmerzensgeld in Höhe von 15.000,00 EUR geben, sagte der schönen Klägerin ihr Anwalt und klagte. Die Richter in Hamburg verstanden die arme Frau, dass sie sich schämte, und waren nicht abgeneigt, Schmerzensgeld zusprechen.
Die Klägerin machte aus der Not eine Tugend. Wenn die Welt sie schon nackt kennt, dann soll auch ehrliches Geld fließen. Ein paar Monate nach der Juniverhandlung erschien der October-Playboy voller Nacktbilder dieser Klägerin.
Schwierig für die Richter nun auf Scham zu setzen.
| BUSKEISMUS BERICHT | |
[bearbeiten] Shermine Shahrivar vs. RP ONLINE GmbH
LG Hamburg 324 O 213/10 Shermine Shahrivar vs. RP ONLINE GmbH
[bearbeiten] Richter
Den Vorsitz führender Richter am Landgericht: Dr. Maatsch
Richterin am Landgericht: Dr. Wiese
Richter am Landgericht: Dr. Link
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Moser Bezzenberger; Rechtsanwalt Oliver Moser
Klägerin persönlich
Beklagtenseite: Kanzlei Damm & Mann; Rechtsanwalt Dr. Nieland
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
11.02.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Den Vorsitz führender Richter Dr. Maatsch: Wir hatten seinerzeit keine Anträge entgegengenommen- Stand ja ein Vergleich zur Sprache. Allein, weil die Besetzung der Kammer sich geändert hat seit der letzten Sitzung, haben wir uns eingehend zu beraten. Wir neigen wenig zur einer Geldentschädigung. Wir haben den Schriftsatz der beklagten vom Oktober 2010. Ich möchte nicht sagen, wir fühlen uns verschaukelt. Muss allerdings einfließen. Es ist eine staatliche Auflage. Abgeschiedenheit … Wir sind der Auffassung, was die Abgeschiedenheit betrifft, muss die Klägerin beweisen. Wir haben einen Beweis, haben aber kein Beweisangebot. Wir haben keinen Grund, die Partei zu vernehmen. ZPO … Wir haben den Schriftsatz von Rechtsanwältin Frauenschuh. … die selbe Badekleidung … Wir sehen keinen Anlass eines Anbeweises. Abseits heißt, die eine Seite hat schon mehr Rechte. Waffengleichheit. Immer hat eine Seite Zeugen, die andere auch. Die Zeugen müssen in der Lage sein … Streitverkündung. Ob es sich nicht einfach um neutrale Zeugen handelt. BGH … BVerfG … Dann stellt sich die Frage, kann Waffengleichheit entstehen, wenn die eine Seite einen Gegenbeweis hat. Wenn sie aber beweisen müssen … Es ist schwer, wenn man einen Zeugen hat, dieser aber nicht erreichbar, weil er viel im Ausland ist. Es gibt die Möglichkeit einer konsulatorischen Vernehmung. Das lässt die ZPO zu. Die Zustimmen zur Parteivernehmung ist nicht gegeben.
Klägerinanwalt Oliver Moser: Es geht um einen deutschen Schauspieler, der viel im Ausland ist.
Richter Dr. Link: das spielt keine Rolle
Richter Dr. Maatsch: Wir kriegen ihn hierher.
Richter Dr. Link: Wir holen auch Fussballer hierher. Wenn jemand prominent ist und keine Lust hat, so muss er trotzdem kommen.
Klägerinanwalt Oliver Moser kleinlaut: Keine Lust, kann man nicht sagen.
Richter Dr. Link: Uns ist es ziemlich egal. Es spielt keine Rolle, auch wenn es der Bundeskanzler war.
Richter Dr. Maatsch: Wir haben auch Freunde und Helfer. Die örtliche Abgeschiedenheit können wir nicht zu Grunde legen, weil sie Beweis belastet und keinen Beweis angetreten sind. Wenn es auch eine örtliche Abgeschiedenheit gab, dann ist es noch nicht … Paparazzi … Würden sagen, dem Grunde nach würden wir nicht zur Geldentschädigung neigen. Ans Sie, Dr. Nieland, gerichtet. Geldentschädigung Null. Es gibt aber ein Instanzenrisiko. Wir haben uns eine Akte aus 2003 geholt. 7 U .... , 324 O 593/03 … Schauspielerin in Bikini. Da ist es bemerkenswert – die Kammer war anders besetzt als heute - hat keine Geldentschädigung gegeben. Das OLG hat die Parteien zu einem Vergleich gebracht.
Richter Dr. Link: Die Besetzung des Senats hat sich auch geändert.
Richter Dr. Maatsch: Kann eine Geldentschädigung im Vergleichswege vereinbart werden? Es ist nicht ausgeurteilt worden.
Klägerinanwalt Oliver Moser: Beweiswürdigungsproblematik … nicht zu Playboy. Wann und weshalb es diese Playboy-Veröffentlichung gab. Drastisch formuliert: Diesen Playboy würde es nicht geben, wenn es diese streitgegenständlichen Photos nicht gebe. Es gab zig Anfragen zu Photos. Die Klägerin hatte immer abgelehnt. Hatte andere Gründe, familiäre. Dann kam es zu diesen Photos. Diese haben ihr beruflich geschadet. Es sind Paparazzi-Photos. Aus der Perspektive geschossen.
Richter Dr. Maatsch: Nicht unvorteilhaft.
Klägerinanwalt Oliver Moser: Vor diesem Hintergrund …
Klägerin: … Diese Bilder sind nicht gut. Ich brauche Bilder für mich, bis ich wieder in Form bin. Ich brauche ästhetische Bilder. Ich kann in den arabischen Ländern nicht mehr arbeiten. Familiär … Meine Eltern sind nicht
Richter Dr. Maatsch: … .
Klägerin: Nach dem Playboy kamen …
Richter Dr. Maatsch: … ganz nackt. Die anderen waren halbnackt. Wir haben nicht vorentschieden. Wir wollen nur sagen, wie schwer es uns fällt.
Klägerinanwalt Oliver Moser: Wenn die Playboy-Aufnahmen vor den Paparazzi-Aufnahmen wären und nicht umgekehrt, dann … Es käme nicht zu den Playboy-Aufnahmen, wenn es nicht vorher nicht die Paparazzi-Photos gebe.
Beklagtenanwalt Dr. Nieland: PR-Online …
Klägerinanwalt Oliver Moser: …. Bildzeitung … Gott sei Dank, brauche ich diese nicht zu lesen. PR Online ist immerhin im Bereich des Ruhrgebiets das Online-Portal. Es wird sehr ernst genommen.
Beklagtenanwalt Dr. Nieland: Playboy … Playboy hat ein ganz anderes persönliche Aussage als PR-Online.
Klägerin: PR-Onlinne-Photos sind sehr privat mit meinem Freund. Die Playboy-Photos sind eher beruflich.
Richter Dr. Maatsch: Vergleich kam nicht in Frage. Man wollte damals entscheiden. Ich war damals nicht dabei. Es gibt das Instanzenrisiko. Ein Vergleich halte ich für sachgerecht. Die Aufnahmen sind unstreitig rechtswidrig. Wir sprechen über die Schwere. Möchten nicht zur fiktiven Lizenzgebühr …
Klägerinanwalt Oliver Moser nimmt diesen Ball nicht auf: Das ist schwieriger. Man kommt mit rechtlicher Argumentation nicht voran. Ich würde raten, in Berufung zu gehen.
Richter Dr. Maatsch: Wir haben die Neigung abzuweisen. Wir haben zunächst trotzdem gescheut, aber als wir die Playboy-Bilder gesehen haben … Ist der Ruf erst ruiniert, möchte ich nicht sagen.
Beklagtenanwalt Dr. Nieland: Zunächst hieß es beschämt oben ohne. Dann bei Playboy völlig nackt.
Klägerin: Ganz Europa hat das gesehen. Da fragt man sich, ob nicht schöner … .
Richter Dr. Link: Playboy hatten wir nicht. Es sind Nacktphotos. Die Ästhetik bleibt außen vor. Da hat man … Unser Punkt ist … Man macht danach Nacktphotos. So beschämend ist es dann nicht gewesen.
Klägerinanwalt Oliver Moser: Dann kommt das Argument, Playboy ist noch witzig. … Meine Mandantin und ihr damaliger Freund fühlten sich verfolgt. Plyaboy ist mit beruflicher Distanz. Es gibt das Kammerurteil vom 29.05.09 - Nacktbaden, Dieter Bohlen öffentlich. Die besondere Schwere war der Strandbesuch, das besondere maß an Spannung. 40.000 EUR wurde zugesprochen.
Richter Dr. Link: Es waren Paparazzi-Photos mit Feigenblatt.
Richter Dr. Maatsch: Es gibt mehrere Aspekte. Mit dem Schamgefühl kriegen wir Schwierigkeiten nach den Playboy-Veröffentlichungen. Abgeschiedenheit … Könnte mir vorstellen 2.000 EUR.
Beklagtenanwalt Dr. Nieland: Kann nicht sagen. Aus Verlagssicht ist eine Geldentschädigung eine Ausnahme. Kann nur rauskommen: Null Euro. Auch wenn sie anders entscheiden. Sollen wir auch noch die Verfahrenskosten tragen, wenn man so überfahren wird ohne Substanz?
Richter Dr. Maatsch: Ich habe gerade versucht zum Ausdruck zu bringen, … Tendenz … . Man kann es auch anders sehen. … Dass Sie sagen, Geldentschädigung ist völlig aus der Welt … Ist auch bei der Kammer nicht völlig aus der Welt. Auch für die Kammer nicht.
Klägerinanwalt Oliver Moser: Ich nehme den Verzicht auf den Zeugen zurück.
Richter Dr. Maatsch: Verspätet.
Klägerinanwalt Oliver Moser: Soll ins Protokoll aufgenommen werden für das OLG. Bei allem Respekt. Ich sitze hier nicht das erste Mal. Man muss kein Hellseher sein, um zu wissen, wie entschieden wird. Bitte um Aufnahme ins Protokoll, dass es nicht zu den Playboy-Aufnahmen gekommen wäre ohne den hier streitigen Photos.
Richter Dr. Maatsch diktiert: Der Verzicht auf den Zeugen Thomas Kretschmann wird zurückgenommen. Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich erörtert. Anträge werden gestellt.
Richterin Dr. Wiese: Es hat sich gelohnt, hierher zu kommen.
Richter Dr. Maatsch: Antrag aus der Klage vom 24.04.10, Klageabweisung. Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 01.04.2011, 9:55 in diesem Saal.
Richter Dr. Link: Dann vergleichen Sie sich beim OLG.
01.04.2011: Auf der Terminrolle steht, dass die Verkündung im Raum B334 erfolgt. Verhandlugnen gab es an diesem 01. April 2011 keine. Die Paseudoöffentlichkeit wartet im Gerichtsflur. Richter Buske kommt robenfrei mit den Gerichtakten in der Hand. Rolf Schälike: "Guten Tag, Herr Buske." Richter Buske: "Tag, Kollege."
In der Geschäftsstelle verkündet Richter Buske: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen eine Sicherheitsleistung von jeweils 110 %.
[bearbeiten] Kommentar
Weshalb die renommierte Medienkanzlei Moser Bezzenberger nicht auf fiktive Lizenzgebühr setzte und den Klageantrag nicht nachträglich umpräzisierte erschließt sich dem Verstand der Pseudoöffentlichkeit nicht.
Anwaltshonorare wurden heute generiert und beim OLG geht es weiter.
[bearbeiten] Berufung 7 U 47/11
29.11.11: Der Berufung der Klägerin wurde stattgegeben.
Die Klägerin darf selbst bestimmen, wie sie nackt fotografiert wird.
[bearbeiten] Noch einige Videos
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.