324 O 210/11 - 26.08.2011 - Hamburger CDU-Politikerin klagt auf Geldentschaedigung
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Corpus Delicti
Über die Hamburger CDU-Frau Britta Siefken wurde in der Springerpresse etwas geschrieben, ohne dass ihr Name genannt wurde. Die CDU-Politikerin wurde erkannt. Wegen eines angeblich erweckten falschen Eindrucks will sie Geldentschädigung.
Aktivitäten und Interessen der Klägerin bei Facebook: Der nächste Stern für Deutschland, Heimspiel - Clubhaus Grün-Weiß Eimsbüttel, Franzbrötchen, CDU, Engagiert für Eimsbüttel, CDU Ortsverband Harvestehude/Rotherbaum
| BUSKEISMUS Bericht |
[bearbeiten] Siefken, Britta (Volljuristin)./. Axel Springer AG
26.08.11: LG Hamburg 324 O 210/11 Siefken, Britta (Volljuristin) ./. Axel Springer AG
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Andreas Buske
Richterin am Landgericht: Wiese
Richter am Landgericht: Dr. Maatsch
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwältin Tanja Irion
Klägerin persönlich
Beklagtenseite: Kanzlei Schulz-Süchting; Rechtsanwalt Dr. Lars Kröner
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
26.08.11: Berichterstatter Rolf Schälike
Der Vorsitzende: Was ist eigentlich mit de Passiv-Rubrum? Der Axel Springer Verlag sitzt in Berlin!
Klägerin-Vertreterin Irion: Aber es ist das Hamburger Abendblatt.
Der Vorsitzende: Uns ist es eigentlich egal.
Beklagten-Vertreter Dr. Kröner: Uns auch eigentlich. Handelsrechtliche Betriebsstätte.
Der Vorsitzende: Ich sage das nur sicherheitshalber. Sie akzeptieren das also ... Das Passiv-Rubrum wird dahingehend berichtigt, dass das Passiv-Rubrum wie folgt lautet:’’’Axel Springer Str. 65, 10888 Berlin. Wir wollen keine Geldentschädigung zusprechen. Auslegung halten wir für möglich, ganz sicher aber nicht für zwingend. Was uns die Beklagte mit dieser Passage sagen will, wissen wir auch nicht so ganz genau, auch aus Umfeld und Kontext werden wir nicht schlauer. Brauchen das im Sinne von Stolpe nicht zu entscheiden.
Klägerin-Vertreterin Irion: Darf ich? Icvh habe mit Schriftsatz de semantische Seite … . Ich versuche es noch mal. Man muss es so verstehen, die Klägerin hat es ganz massiv mitgekriegt, wie es verstanden wurde. Haben Anhaltspunkte, wie es verstanden worden ist. Spricht einiges dafür, dass das zwingend ist. Die Klägerin ist auch angesprochen worden.
Der Vorsitzende: Ein mögliches Verständnis mag dahingehen. Diese Passage ist auch nicht 1.000% schlüssig. Es kommt auf den Durchschnittsleser an. das sind immer wir.
Beklagten-Vertreter Dr. Kröner: Die Klägerin hat ihre prominente Position einzig und allein der Bekanntschaft mit Herrn ... zu verdanken. Wir haben mehrere Auslegungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die Schlussfolgerung ist nicht zwingend. Wir haben bestritten, aber es kommt darauf nicht an. Keine zwingende Aussage. Selbst dann wäre ein Geldentschädigungsanspruch immer noch nicht gegeben. Aussage als „kann“, nicht „muss“. Betrifft die Sozialsphäre der Klägerin. Sie wird nicht namentlich genannt, kein Bild, keine Namensnennung, nicht einmal Initialen. Auflage von 12.500 Stück. Man muss schon scharf gucken. Was Ihren, Frau Irion, Vortrag betrifft, die Mandantin wird angesprochen, bestreiten wir. Darauf kommt es auch nicht an. Auch wenn wahr, Geldentschädigung kommt nicht in Frage. Sie wird nur von denen erkannt, die es ohnehin wissen.
Der Vorsitzende: Gibt es eine Anerkennungsmöglichkeit?
Klägerin-Vertreterin Irion: Wir haben mehrfach die Beklagte angeschrieben. Wenn sie einen Brief bekommt, wo drinsteht „Wir haben es nicht so gemeint“, muss man dann die Klägerin zwingen, einen öffentlichen Widerruf zu machen? Muss nicht sein, wenn die Situation für die Klägerin belastend ist. Wir meinen, es ist zwingend, dass ein anderes Verständnis fernliegend ist. Ist schwerwiegend, muss ausreichen. Es bleibt eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung. Ich habe mit der Klägerin ein langes Gespräch geführt. Muss nicht jemand tot werden. Behauptung (Karriere) nur weil man Beziehung mit jemandem hat, ... .
Der Vorsitzende: Sollen wir entscheiden? Wir sind ziemlich entschieden. Wollen wir unterbrechen?
Unterbrechung. Die Klägern verlässt mit Ihrer Mandantin den Gerichtssaal.
Klägerin-Vertreterin Irion: Sie brauchen es nicht aufzuschreiben.
Der Vorsitzende diktiert: Die Kammer weist darauf hin, dass der Geldentschädigungsanspruch geringe Aussicht auf Erfolg hat. Der Kläger-Vertreter erklärt, mit Rücksicht auf diesen Hinweis nehme ich die Klage und auch den Klageantrag zu 2) zurück. Vorgelesen und genehmigt. Der Beklagten-Vertreter stellt Kostenantrag. Beschlossen und verkündet: Der Streitwert wird auf 10.000,- Euro festgesetzt. Die Kosten fallen der Klägerin zur Last. Vielen Dank
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.