324 O 177/11 - 10.06.2011 - Hamburger CDU-Politiker und Jurist unterwirft sich freiwillig
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Corpus Delicti
Zwei CDU-Funktionäre streiten bei Buske. Der Beklagte ist Jurist, der Kläger Betriebswirt. Der Beklagte, der CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Jörg Hamann, ist nicht gut zu sprechen auf den Kläger David Erkalp, den Kreisvorsitzender der CDU Hamburg-Mitte.
Es geht zu, wie in einer Schlammschlacht, um ein Gerücht, das der Beklagte in die Welt setzte. Der Kläger wehrt sich mit juristischen Mitteln der Zensur.
Jörg Hamann hatte auf einer CDU-Sitzung am 16. März 2011 erzählt, ihm sei "über Dritte" mitgeteilt worden, dass David Erkalp eine Provision von 600 Euro verlangt und erhalten habe und zwar für die Vermittlung von Tronc-Mitteln an das aramäische Gemeindezentrum in Billstedt. Tronc-Mittel sind Abgaben der Spielbank, von denen gemeinnützige Vereine profitieren können, sofern sich ein Bürgerschaftsabgeordneter als Pate dafür stark macht. Nur saß Erkalp zum Zeitpunkt der angeblichen Vorteilsnahme im Jahr 2007 noch gar nicht in der Bürgerschaft.
Erkalp klagte.
| BUSKEISMUS BERICHT | |
[bearbeiten] David Erkalp ./. Jörg Hamann
LG Hamburg 324 O 177/11 David Erkalp ./. Jörg Hamann
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richterin am Landgericht: Andreas Buske
Richter am Landgericht: Dr. Link
Richter am Landgericht: Dr. Maatsch
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei
Kläger persönlich
Beklagtenseite: Kanzlei
Beklagter persönlich
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 324 O 84/11
10.06.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Der Vorsitzende Andreas Buske: Es geh um die einstweilige Verfügung der Kammer. Wir meinen, dass die Eilbedürftigkeit gewahrt ist. Die e-Mal war an den Antragsteller gerichtet. Die Antworten sind am 17.03.11 wiederholt worden. Das zu Grunde gelegt, wahrt die Eilbedürftigkeit. Dass möglicherweise die Partei genervt ist, dass sie damit befasst wurde, können wir nicht beurteilen. … BGH …. Wir meinen, es kommt nicht darauf an, dass es jemanden gibt, der die Äußerung getan hat. Die Grundsätze der Verbreiterhaftung und Arrests würden wir bejahen. Es sind Äußerungen eines dritten, kann man sich nicht zu eigen machen, es sein öffentliches Interesse. Es geht darum, dass Provision verlangt und erhalten wurde in diesem Zusammenhang. Es geht um den Strafbestand. Es ist ehrenrührig. Deshalb liegt die Glaubhaftmachungslast bei dem Antragsgegner. Wollen Sie sich nicht vergleichen?
Der Antragsgegner Jörg Hamann agiert als Anwalt: Ich habe Zeugen, die anwesend sind, und die bezeugen können, dass Provision verlangt wurde.
Der Vorsitzende: W ir brauchen einen substantiierten Beweisantrag.
Der Antragsgegner Jörg Hamann sicher: Ich biete zum Beweis dafür, dass es einen Termin gab, bei dem mit von einer anderen Person berichtet wurde, der Antragsteller habe Provision für die Vermittlung von Tronc-Mitteln an das aramäische Gemeindezentrum verlangt und erhalten. Es sind die Zeugen Christoph de Vries von dem aramäischen Gemeindezentrum … .
Der Vorsitzende: Mit wem wurde bei den Gesprächen gesprochen? Wer war noch anwesend? … .
Der Antragsgegner Jörg Hamann tappt in die Falle: Herr Assad und Herr … . und die Person, die uns das mitgeteilt hat. Hat aber um Vertraulichkeit gebeten.
Der Vorsitzende: Gut. Wir werden ns zur Beratung zurückziehen.
Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück.
Der Vorsitzende nach Wiedereintritt: Wir wollen die Zeugen nicht befragen. Es geht darum, ob es wahr ist oder unwahr. Die Zeugen können dazu nichts beitragen.
Der Antragsgegner Jörg Hamann, ein CDU-Politiker und Jusrist kennt die Zensurregeln nicht: … Mir ist verboten worden zu äußern, dass mit das mitgeteilt wurde. … Vertraulichkeit … .
Richter Dr. Maatsch erläutert die Zensur: … eine wahre Tatsache … Sozialsphäre. Wir können es nicht so trennen, wie Sie es tun. Das ist der Knackpunkt.
Der Vorsitzende möchte ergänzend erläutern: Erst die e-Mail. Sie haben um eine Stellungnahme gebeten. Sie haben nicht gesagt, dass es wahr ist. Sie baten um eine Stellungnahme. Kam Monate lang nichts. Ihnen wird nicht vorgeworfen, dass es unwahr ist.
Richter Dr. Maatsch ergänzt: Es geht um die Verdachtsberichterstattung, wie bei einem Ermittlungsverfahren, dass ermittelt wird, aber wegen was wird ermittelt.
Der Antragsgegner Jörg Hamann begreift es nicht: Ich habe es gar nicht verbreitet.
Richter Dr. Link: Sie haben mündlich verbreitet in einer Sitzung gegenüber ca. zwanzig Leuten.
Kommentar RS: Seit wann ist die Pressekammern für diese Form der Verbreitung zuständig?
Richter Dr. Link: Sie haben verbreitet, dass Ihnen gesagt wurde, dass der Antragsteller Provision haben wollte für die Vermittlung. Wenn Sie das selber nicht gesagt haben … .
Der Antragsgegner Jörg Hamann ungläubig: Auch das kann von den zeugen bestätigt werden. Es gab die Bild-Zeitung. Ich wurde konfrontiert. Wurde gefragt. Ich habe gesagt, es ist eine Thema, muss geklärt werden.
Richter Dr. Link: Nicht desto trotz, was Sie in der Sitzung gesagt haben … Sie haben es Dritten gesagt. Die Bild-Zeitung ist hier nicht das Thema. Auch wenn die Bild-Zeitung sich … .
Der Antragsgegner Jörg Hamann: Bin angesprochen worden vom Antragsteller.
Der Vorsitzende: Müssen wir den Streit fortsetzen?
Klägeranwalt: Man sieht die Haltung des Antragsgegners. Habe von dritten gehört. …. Ehrabschneidende Charakteristik ist das. Basis ist die einstweilige Verfügung. Der Antragsteller möchte es nicht dulden, dass solche Gerüchte verbreitet werden. Der Antragsteller ist Kaufmann und möchte nicht, dass ihm Korruption vorgeworfen wird.
Der Antragsgegner Jörg Hamann: Habe eine eidesstattliche Versicherung.
Der Vorsitzende: Sie geben eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung ab und Kostenteilung.
Der Antragsteller Davon Erkalp: Geht nicht. Der Antragsteller vertritt sich selbts. Für uns zu viel Kosten.
Der Vorsitzende: Es ist doch nur … Partei … .
Richter Dr. Maatsch: … .
Klägeranwalt: Das müsste ich ganz umfassend erläutern. Aus dem bauch heraus.
Der Vorsitzende: … Kann auch das OLG … Mit einer Unterlassungsverpflichtungserklärung ist er wirklich geschützt. Das sind die 280 EUR wert.
Klägeranwalt: Das die nächste Instanz das teilt … Weiß nicht, wo es wackelt.
Der Antragsgegner Jörg Hamann: Wackeln wird es, wenn die Zeugen, die hier nicht anwesend sind, aussagen.
Klägeranwalt: Sie drohen, auch die außergerichtlichen Kosten. Sie eiern rum.
Der Antragsgegner Jörg Hamann: Ich eiere nicht rum. Der Zeuge und auch die zweite Person hat um Vertraulichkeit gebeten. Die Vertraulichkeit endet auch Mal.
Richter Dr. Link: Wenn Sie so sicher sind, dann … .
Der Antragsgegner Jörg Hamann: Habe mich auch vorbereiten müssen. Konnte mich nicht an all die Details gleich erinnern.
Der Vorsitzende: ¼ - ¾. Für Sie denkbar?
Der Antragsgegner Jörg Hamann: Wenn die Kosten des Vergleichs aufgehoben werden,.
Der Vorsitzende: Es ist einfach. Kostenvergleich ¼ - ¾. Maschen Sie mit?
Der Antragsgegner Jörg Hamann: Muss auch überlegen.
Die Parteien ziehen sich zur Beratung zurück.
Der Klägeranwalt nach Wiedereintritt: Wir würden das schweren Herzens mitmachen.
Der Antragsgegner Jörg Hamann nach Wiedereintritt: Gegenseite?
Der Vorsitzende: Würde mitmachen.
Der Antragsgegner Jörg Hamann: O.k.
Der Vorsitzende diktiert: Sodann gibt der Antragsgegner ohne Präjudiz für die Asach- und Rechtslage die folgende Erklärung ab:
- Der Antragsgegner verpflichtet sich es bei Meidung einer von der Antragstellerin für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung nach billigem Ermessen festzusetzenden, gegebenenfalls vom zuständigen Gericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen zuverbreien, er habe von Dritten gehört, dass der Antragsteller im Jahre 2007 für das aramäische Gemeindezentrum in Hamburg-Bildstedt eine Priovision von 600,00 EUR verlangt und erhalten.
Der Antragsteller nimmt diese Erklärung an. Daraufhin erklären die Parteien das Verfügungsverfahren für erledigt und schließen den folgenden Kostenvergleich: Dem Antragsteller fallen von dem Rchtsstreuit ¼ der Kosten, dem Antragsgegner ¾ der Kosten zur Last. Vorgelesen und genehmigt. Wir bedanken uns. Ein schönes Wochenende.
[bearbeiten] Kommentar
Die interne CDU-Schlammschlacht ist nicht Neues, uninteressant.
David Erkalp geht vor das Zensurgericht und obsiegt. Damit hat er sich als Politiker disqualifiziert. Von Jörg Hamann ist im Internet nicht nur Schmeichelhaftes zu lesen. Auch nichts Neues. Politike sollten dait leben könnne.
Dass aber ein CDU-Politiker, noch dazu ein Jurist, sich durch eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung wie ein Hund unterwirft, macht uns skeptisch. Dritte haben ihm etwas erzählt. Nun schweigt er darüber freiwillig, ohne Wenn nd Aber.
Es ist der zweite CDU-Politiker der als Jurist keine Ahnung hat, was bei Buske vor sich geht. Dr. Roger Kusche, Hamburger Justizsenator a.D. von der CDU war der erste. Er musste eine Vertragsstrafe zahlen, weil er sich an seine Unterwerfungserklärung nicht hielt.
Wenn Jörg Hamann etwas von Dritten gehört hat, dann darf er doch nicht versprechen, das anderen nicht mehr zu erzählen. Er kann sich verpflichten, das nicht unrelativiert zu erzählen. Das hätte genügt.
Man darf z.B. immer noch doch die Meinung vertreten, dass Stolpe und Gysi IMs der DDR-Staatsasicherheit waren, dies jedoch relativieren, dass das nicht bewiesen ist, und deswegen diese Meinung nicht ohne weiteres öffentlich gemacht werden darf. Das zu schreiben erlauben sogar Buskes Zensurregeln.
Was haben wir in Hamburg an CDU-Juristen als Plitiker? Schrecklich.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[Kategorie:Bericht Datum|11.06.10]