324 O 175/11 - 26.08.2011 - Die Anwaeltin des Klaegers ist keine Presserechtlerin
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Corpus Delicti
Eine Rotlicht-Story wurde mit einem Foto aus dem Archiv illustriert. Der Kläger erschien als Freier.
| BUSKEISMUS Bericht |
[bearbeiten] A.I. ./. Axel Springer AG
26.08.11: LG Hamburg 324 O 175/11 A.I. ./. Axel Springer AG
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Andreas Buske
Richterin am Landgericht: Wiese
Richter am Landgericht: Dr. Maatsch
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwältin Nakibe Ademi
Beklagtenseite: Kanzlei Damm & Mann; Rechtsanwalt Dr. Holger Nielang
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
26.08.11: Berichterstatter Rolf Schälike
Der Vorsitzende schaut auf RA Dr. Nieland: Wie ist das mit dem Passiv-Rubrum? Mir ist es egal. Möchte den Spannungsbogen nicht überspannen. Sie sitzen nicht mehr in Hamburg, sondern in Berlin. Die Antragstellerin ist doch in Berlin. Hatten wir heute doch schon mal? Steht allerdings immer noch so im Impressum, Der. Nieland, wohl weil der Hamburger die Krise kriegt. Wenn sich die Parteien schon gerichtlich einigen wollen, kommen 2.000 dabei raus. Könnte nicht die Aussage enthalten sein, der Kläger gehöre zu diesen Freiern?
Beklagten-Vertreter Dr. Nieland: Möglich aber nicht zwingend.
Der Vorsitzende: Leser …
Beklagten-Vertreter Dr. Nieland: Mö … Emanzipation …
Richterin Dr. Wiese: Ist das das Original? Wir haben uns gefragt, ob das farbig ist.
Kläger-Vertreterin Ademi: Ja, ist in rot gehalten.
Der Vorsitzende: Der gestreifte? Passt ja! Wir glauben nicht, dass man eine Lizenz erlangen kann. Selbst wenn die Berichterstattung rechtswidrig wäre. Lizenzen gibt es nur bei Werbung oder vielleicht bei einer vermeintlichen Homestory, wir sind weit entfernt von einer Lizenz. Auch Geldentschädigung wollen wir nicht zusprechen. Keine zwingende Deutungsmöglichkeit, dass der Kläger zu den Freiern gerechnet werden muss. Wir würden dazu neigen, die Beklagte zur Löschung zu verurteilen, was sie schon getan hat, und für erledigt zu erklären.
Richterin Dr. Wiese: Kommt das aus dem Archiv?
Beklagten-Vertreter Dr. Nieland: Ja. Ist im Ausland veröffentlicht. Ist dort nach wie vor zu haben.
Kläger-Vertreter Ademi: Die Gegner haben sich verpflichtet zu entfernen. Wenn schon … Einigungsgebunden .. Ist nur gesperrt im Archiv, nicht gelöscht. Wir wollen Unterlassungsanspruch.
Richterin Dr. Wiese: Wenn das bei einem unabhängigen Anbieter liegt, es war doch eingekauft, es bleibt bei der Agentur. Dann können Sie das so ja gar nicht löschen, nur in den eigenen Medien.
Beklagten-Vertreter Dr. Nieland: Sperrung. Zusage, dass das nicht mehr genutzt wird. Es wird eingekauft.
Richterin Dr. Wiese: Also können sie die gar nicht löschen
Kläger-Vertreterin Ademi: Wird nicht gelöscht, sondern nur gesperrt.
Beklagten-Vertreter Dr. Nieland: Wird nur gesperrt.
Kläger-Vertreterin Ademi: Es gibt die Vereinbarung, wird aus dem Archiv genommen. Wie wir sehen, ist doch noch im Archiv.
Der Vorsitzende: Wir haben das nicht als Vertrag gesehen. Haben nur damals gesagt, wenn ich mich richtig erinnere … Ist austauschbar, Charakter des Bildes .... nur wegen des Textes. Deswegwen Löschung nicht nötig. Nur im Zusammenhang mit der Bildunterschrift.
Kläger-Vertreterin Ademi: Der Erklärung sollte rechtsverbindlicher Charakter zukommen, das Bild sollte aus den Archiven genommen werden.
Beklagten-Vertreter Dr. Nieland: Es ist ein Entgegenkommen ohne Haftung. Keine schuldrechtliche Verpflichtung, keine Haftung. Wie Verlobung, keine Bringschuld, keine einklagbare Pflicht.
Der Vorsitzende: Hätten Sie nicht mal Lust, sich strafbewehrt zu verpflichten, das Foto nicht mehr zu veröffentlichen?
Richterin Dr. Wiese lacht. Richter Dr. Maatsch lächelt
Beklagten-Vertreter Dr. Nieland: Sagen klar, nein! Wir könnten, wie das letzte Mal.
Der Vorsitzende lacht: Anträge stellen und dann entscheiden. Sie haben viele solch schöne Fälle, da können sie doch mal auf eins verzichten! Menschlicher Aspekt!
Beklagten-Vertreter Dr. Nieland: Es können Fehler passieren. Bin gespannt auf das Urteil.
Richter Dr. Maatsch: Unterlassungserklärung „So, wie geschehen …“. Wollen sie nicht doch? Problematisch ist die Gesamtaussage. Soll das denn so in dieser Kombination noch einmal auftauchen?
Beklagten-Vertreter Dr. Nieland: Wieso ohne Not Vertragsstrafe? Einfache Unterlassungserklärung.
Der Vorsitzende: Was ist schon dabei? Mit den Partei-Vertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert.
Richter Dr. Maatsch: Unterlassungsverpflichtungserklärung so wie geschehen. Vielleicht. Nicht das Bild als solches. § 23, Abs. 2. Bild mit dieser Unterschrift.
Beklagten-Vertreter Dr. Nieland: Eindruck.
Richterin Dr. Wiese: Viel besser. Wirklich die Kombination mit diesen Photo. … könnte problematisch sein … relativ einfach Erklärung abgeben.
Beklagten-Vertreter Dr. Nieland: Tendenz, es eher abzulehnen. Fehlerchen kann passieren. Würden zum Oberlandesgericht gehen.
Richterin Dr. Wiese: Wir finden die Kombination schon ein bisschen unglücklich.
Richter Maatsch: Vor dem Hintergrund des früheren Verfahrens ausgerechnet so eine Bildunterschrift noch einmal zu bringen ... Archivproblematik doch eher im Online-Bereich.
Es wird gelacht, diskutiert..
Richter Dr. Maatsch: Die Archiv-Problematik, die wir ansprechen, gilt für Online, nicht für das Archiv bei Bildern.
Der Vorsitzende: Mit den Partei-Vertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Kläger-Vertreterin stellt die Anträge vom 09.03.2011. Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 21.10.2011, 9:55, in diesem Saal.
Kläger-Vertreterin Nakibe Ademi: Brauche Schriftsatzfrist.
Der Vorsitzende: Wozu? Die Kläger-Vertreterin kann mit Rücksicht auf die heute erteilten Hinweise Stellung nehmen bis zum 23.09.2011. Vielen Dank.
20.10.11, der Vorsitzende: Es ergeht ein Urteil.. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. EWs ergeht eine Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert wird festgelegt auf 20.760 €.
[bearbeiten] Kommentar
Wir sind gespannt, wie die Kammer entscheidet.
Es wundert uns immer, dass Allround-Anhwälte/Innen es immer wieder versuchen, in das komplizierte Gebiet der Zensur zu springen.
Wir hoffen nur für den Kläger, dass er gegen die Springer-Presse gewinnt.
Die Klägeranwältin Nakibe Ademi nennt auf Ihrer web-Site ihre folgenden Beratungsschwerpunkte
- Handels- und Gesellschaftsrecht (Fachanwaltslehrgang nach FAO besucht!)
- Arbeitsrecht (Fachanwaltslehrgang nach FAO besucht!)
- Verwaltungsrecht
- Straf- und Strafverfahrensrecht
- Zivilrecht
Medien-, Presse-, Äußerungsrecht sind bei dieser Anwältin nicht als Schwerpunjkte ihrer Tätigkeit aufgeführt.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.