324 O 16/13 - 01.03.2013 - folgenloser Hagel voller falscher eidesstattlichen Versicherungen
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Corpus Delicti
Über Pflegen und Wohnen findet man im Internetz allerhand. So z.B. das Forum pflegenetz.
Es wird kontrovers diskutiert.
Eine Journalistin schreibt unter „Elbtraum“:
- Ich bin Journalistin und arbeite seit längerem an einer Reportage zum Thema Altenpflege. Hierzu bin ich auf der Suche nach Altenpflegern, die in einem Heim von "Pflegen und Wohnen" in Hamburg gearbeitet haben oder es noch immer tun. Mir geht es insbesondere darum Missstände aufzudecken und diese zu bekämpfen. Ich bin hier unter einem Pseudonym angemeldet, weil ich meine bisherige Recherche nicht gefährden möchte. Für mich steht Diskretion und Vertrauen an oberster Stelle und würde mich freuen, wenn einer von Ihnen sich bei mir meldet, damit wir gemeinsam die Missstände "bekämpfen" können.
Und bekommt postwendend die Antwort:
- Hallo Elbtraum,
- wie die "Bekämpfung" von Mißständen durch die Presse funktioniert, weiß ich bestens.............
- Wenn Sie tatsächlich etwas bekämpfen wollen, dann prangern Sie diejenigen an, die für die Rahmenbedingungen in der Pflege verantwortlich sind - nämlich die Politik!
Um was es heute ging, können wir nur raten. Der NDR-Rechtsanwalt, Michael Fricke informiert die Saalöffentlichkeit nicht darüber, über welche Sendung verhandelt wird und was alles mit der einstweiligen Verfügung verboten wurde. Die Öffentlichkeit interessiert ihn offensichtlich nicht. Sie stört eher in seinem Zensurgeschäft bei der Vertretung der NDR-Rechte. Von Politik überhaupt keine Rede.
Es war ein Erlassverfahren mit der Befragung einer präsenten Zeugin und allerhand falschen eidesstattlichen Versicherungen.
| BUSKEISMUS FREITAGSBERICHT |
[bearbeiten] Pflegen & Wohnen Hamburg GmbH vs. NDR Norddeutscher Rundfunk 364 O 16/13
[bearbeiten] Richter
Vorsitzende Richterin am Landgericht: Simone Käfer
Richterin am Landesgericht: Barbara Mittler
Richter am Landgericht: Dr. Philipp Link
[bearbeiten] Die Parteien
Antragstrellerseite: Kanzlei Bird & Bird; Rechtsanwältin Verena Haisch
Antragsgegnerseite: Kanzlei CMS Hasche; Rechtsanwalt Michael Fricke
NDR-Justiziar Kai Sieckmann
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 324 O 16/13
01.03.13: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike.
12:40, Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Antragsgegner-Vertreter überreicht die Schriftsätze vom 28.02.13 und vom 01.03.13 für Gericht und Gegner. Unser Faxgerät ist kaputt. Wir haben deswegen die Schriftsätze auch erst heute gesehen. Um 14:00 haben wir eine Zeugenvernehmung (in einer anderen Sache). Hat es deswegen Sinn, auf den heutigen Termin zu verzichten?
Rechtsanwältin Verena Haisch: Für mich unvernünftig. Habe die eidesstattlichen Versicherungen nicht gelesen.
Vorsitzende: Wir haben widersprüchliche eidesstattliche Versicherungen. Wollen wird das nicht nächste Woche machen? Es ist aussichtslos, dass wir das bis 14:00 schaffen. Wir haben dort vier Zeugen geladnen von der Gewerkschaft mit Strafverteidigern. Sie Frau Haisch kommen um dien Zeugen nicht herum.
Rechtsanwältin Verena Haisch: Sehe nicht ... .,
Es wird diskutiert.
Rechtsanwältin Verena Haisch: Das Datum können wir klären; wenn das der Punkt wäre.
Vorsitzende: .... .
Rechtsanwältin Verena Haisch: Ich habe den Pflegedienst mitgebracht.
Vorsitzende: Sie wollen keinen neuen Termin?
Rechtsanwältin Verena Haisch: Ich möchte einen neuen Termin.
Vorsitzende: Das OLG hatte Ihnen nicht verwehrt, dien Zeugen zu hören. Aber jetzt, wo die Zeugen schon da sind.
NDR-Anwalt Michael Fricke: Frau Lochmann könnten Sie bitte rausgehen.
Vorsitzende: Punkt 1. Der Stuhl im Badezimmer. Wir haben die eidesstattliche Versicherung und das Protokoll. 12:00. Frage, woher weiß er das genau? Zu 2a brauchen wir keinen Zeugen. War allein.
Rechtsanwältin Verena Haisch: Ich habe die eidesstattliche Versicherung nicht mal gelesen. Weiß nicht, ob sie dieser widerspricht. Es ist eine Frage des rechtlichen Gehörs.
Vorsitzende: Müssten Beweis erheben.
Die Vorsitzende verlässt den Gerichtssaal, um zu telefonieren. Richter Link und Richterin Mittler lesen die Unterlagen
Vorsitzende nach Wiedereintritt: Wir treffen uns um 14:00, besser um 14:15 wieder. Den anderen habe ich abgesagt.
13:15 – 14:20 Pause:
Vorsitzende nach Wiedereröffnung der Verhandlung: Wir haben uns das angeschaut. Zu 1a haben wir eidesstattliche Versicherungen: Frau H selber und .... . Hat nicht nur auf die Uhr geschaut, sondern .. . Müssen wir würdigen.
Rechtsanwältin Verena Haisch: ... Zeugin .... mehrmals ....
Vorsitzende: Unter welcher Äußerung?
Rechtsanwältin Verena Haisch: .Wir benennen noch Schulz-Bertel.
Vorsitzende: Frau Karsten ... Raucherraum, dass der Raucherraum bekannt war.. bei 1b Äußerung gegenüber Frau Karsten:24.10 ... 25.10:: Wir halten die Tatsachen fest. Beklagtenvertreter bestreiten die Vorgänge, die in der eidesstattlichen Versicherung stehen.
Rechtsanwältin Verena Haisch: .Mein Problem ist Frau K. Kann den Vortrag nur mit Nichtwissen bestreiten.
Vorsitzende: 1d der einstweiligen Verfügung kann ich ausführlich ... Ablage AG4 .präsentieren ... eidesstattliche Versicherung. Kann von der Zeuigin Krack bestätoigt werden,. Die dien fragliche Mitarbeiterin befragt hat. Der in der Anlage AG4 nicht nöäher bezeichnete Pfleger ist Thomas Weiß. Antragsgegner erläutwert, dass der Name nicht aufgenommen wurde, weil diesen Frau L. nicht kennt.
Ziffer a werden wir beraten., werden wir bestätigen. Halten das nicht für ausgeschlossen. 13:00. Wir haben das Pflegeprotokoll.
Rechtsanwältin Verena Haisch: .96 .... schon schwierig.
Richterin Barbara Mittler: Wir gehen davon aus, dass das Protokoll ... dass es nicht im nachhinein erstellt wurde.
Rechtsanwalt Michael Fricke: Es gibt keine Zeugen.
Vorsitzende: Wir glauben schon. Wenn sie die Uhr nicht erwähnt hätte, würden wir es nicht glauben. Sie haben auf die Uhr geschaut. Das spricht für sie.
Rechtsanwalt Michael Fricke: Ist Demenz ... gravierend .... nicht nachvollziehbar. Dann gibt es noch das Raucherzi8mmer..
Rechtsanwältin Verena Haisch: .Hier draußen sitzt .... -... sie gestürzt ist.
NDR-Justiziar Kai Sieckmann: ... vor dem Sturz hat sie den bekannten Räumlichkeiten gesucht. Erst aus sie aus dem Krankenhaus kam, erfuhr sie, dass es ein Raucxherzi8mmer gibt. Die Pfleger haben Er9innerng, was danach war, nicht davor.
Rechtsanwältin Verena Haisch: Habe Zeugen hier.
NDR-Justiziar Kai Sieckmann: Dann müssen wir sie hören.
Rechtsanwalt Michael Fricke: ... ausgeschlossen, dass Frau Kartsen am Tag ihres Sturzes den Raucherraum kannte.
Vorsitzende: .... dass Johanna Karsten den Raucherraum nicht kannte .... Zeugin Lochmann. Kann sich auch vor ihrem Sturz dort nicht aufgehalten haben.
Richter ziehen sich zur Beratung zurück.
Vorsitzende nach zwei Minuten: Gehen doch noch die Beweisaufnahme durch. Zeugin Frau Inge Ruta-Lochmann, .... zahnmedizinische Fachangestellte. Beweis darüber, dass ihre Tante, Johanna Karsten, das Raucherzimmer nicht kannte.
Zeugin: Kannte ihn nicht. Heute kennt sie ihn.
Vorsitzende: Woher wissen Sie das?
Zeugin: Ich habe sie in der ersten Septemberwoche drei Mal besucht. Sie sagte, wenn ihr rauchen wollt; müsst ihr draußen rauchen: Ich wusste auch nicht, dass es im zweiten Stock einen Raucherraum gibt. Haben sie dort nicht angetroffen. Sie hat gern geraucht. Es war schönes Wetter.
Vorsitzende: .... .
Zeugin: draußen oder unten im Kaffee. In diesen Raucherraum habe ich sie niemals angetroffen. Habe bei8n der Verwandtschaft nachgefragt. Habe mit der Urenkelin gesprochen. Wusste auch nicht, dass ein Raucherraum existiert. Meine Tante rauchte damals wegen ihrer schweren Krankheit nur eine Zigarette am Tag. Dien Zigaretten schmeckten ihr nicht. Sie lag im Sterben. Dann ist sie nach Hause gekommen und fing wieder an.
Vorsitzende: Haben Sie sonst was zu sagen?
Zeugin: Am 16.10. kam sie zurück ins Pflegeheim. Konnte sich nicht ... mit Rollstuhl. Konnte sich eigenständig nicht bewegen. Im Kaffee mit Besucher gesprochen Im Gespräch sagte dieser, im zweiten Stock gibt es einen Raucherraum.
Vorsitzende: Wie kam es zum Gespräch um den Raucherraum?
Zeugin: Wir haben uns über das Rauchen unterhalten ... Dann sagte die Besucherin, ... Dann haben wir diesen Raum gemeinsam gesucht. Dann sagte meine Tante – sie ist sehr rücksichtsvoll – hier wohne ich gar nicht. Hätte gemerkt, dass sie ihn kannte. Es gab keine Merkmale. An ihrer Reaktion sah ich, dass sie diesen nicht kannte. Hatte sich gefreut.
NDR-Anwalt Michael Fricke: Gab es Tageszeiten, wenn sie rauchen wollte?
Zeugin: Ja. In ihrer Wohnung hatte sie früher nicht geraucht. Wenn ich noch was sagen darf. Heute hat sie ihre Handtasche bei sich mit ihren Zigaretten und dem Feuerzeug. Im Krankenhaus St. Georg kann sie nicht geraucht haben, weil sie im Bett lag. Sie hätte, wenn sie vorher im Raucherraum war, die Zigaretten in der Handtasche gehabt. Sie war ca. eine Woche in St. Georg und dann in Wandsbeck.
NDR-Anwalt Michael Fricke: ... .
Zeugin: Meine Tante ging keinen Schritt ohne .... . Sie hat mit siebzig Jahren ihren sechs Jahre alten Urenkel aufgenommen und erzogen. Sie hat kindliche Freude. Ich unterhalte mich mit ihr über ...
NDR-Anwalt Michael Fricke: .Kann Sie ihnen heute noch folgen?
Zeugin: Ja. Es geht ihr erstaunlich gut mit ihren sechsundneunzig. Sie hat Medikamente erhalten ... Schmerzmittel.
NDR-Anwalt Michael Fricke: Ist sie vergeßlich?
Zeugin: Ich kann mit ihr sehr gut reden. Sie erinnert sich gut. Es ist unterschiedlich. Sie hat gute Tage, auch schlechtere. Ist sechsundneunzig Jahre alt. Sie erinnert sich auch an den Sturz. Unzerschenkelbruch.
Rechtsanwältin Verena Haisch: Kurzzeit- und Langzeitgedächtnis?
Zeugin: Es ist unterschiedlich. Müsste mir Gedanken machen, ob es da einen Unterschied gibt. Hat immer ihre Uhr um. Sagt immer genau die Zeit. Hat immer die Zeit im Kopf. Es war das Schlimmste für sie, dass sie so lange gelegen hat. Ob diese Äußerung in meinem Beisein gefallen ist, weiß ich nicht genau. Kann mich nicht erinnern.
Rechtsanwältin Verena Haisch: Hat sie ihnen alles erzählt? Den ganzen Tagesablauf?
Zeugin: Nein. Ich wusste die Malzeiten, dass sie dann zurückkommt. Den Tagesablauf hat sie mir natürlich nicht erzählt.
Vorsitzende: NACH Diktat genehmigt, 15:45. Wir haben die Zeugin gehört. Wir haben die eidesstattliche Versicherung. Müssen würdigen.
Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück.
Die Vorsitzende nach Wiedereintritt: Haben uns beraten. 1b, 1c und 1d würden wir aufheben. Beschlossen und verkündet. Im Einverständnis mit den Partei-Vertretern wird die Verkündung einer Entscheidung anberaumt auf Dienstag, den 05.03.13, 12:00, Raum, B334.
NDR-Anwalt Michael Fricke: Vielen Dank
Vorsitzende: Vor Beschlossen und verkündet ins Protokoll aufnehmen, die Anträge werden gestellt.
15.03.13, Verkündung, Richterin Frau Simone Käfer: Die einstweilige Verfügung vom 16.01.2013 wird in den Ziffern 1.b, 1.c, 1.d aufgehoben. Die diesen Ziffern zu Grunde liegenden Anträge werden zurückgewiesen. Ziffer 1.a wird bestätigt. Von den Kosten des Verfahrens hat die Klägerin 3/4, die Beklagte 1/4 zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
[bearbeiten] Kommentar
Werden die vielen abgegebenen falschen eidesstattlichen Versicherungen zu strafrechtlichen Folgen führen?
Man darf getrost supersicher wetten, dass die Richter keine strafrechtliche Relevanz erkennen werden.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.