28 O 585/10 - 01.12.2010 - Kanzlei Rasch und Universal Musik bei Reske

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Die Kinder haben Musik runtergeladen. Den Eltern kommt es teuer.

Die Kanzlei Rasch ist bekannt für Abmahnungen für die Musikindustrie.

Der Klägerin Universal Music GmbH ist ebenfalls nicht unbekannt und verursacht viele Ärger inm Deutschland.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


[bearbeiten] Universal Music GmbH vs. Blum

Landgericht Köln Az. 28 O 585/10Universal Music GmbH vs. Rechtsanwalt Blum

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht: Reske
Richterin am Landgericht: Dr. Najork Richter: Müller

[bearbeiten] Parteien

Klägerseite: Kanzlei Rasch
Beklagtenseite: Kanzlei Blum und Partner

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

01.12.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit H.M. und Rolf Schälike

Der Termin war angesetzt für 11:50 Uhr. Das Gericht erschien gegen 11:57 Uhr.

Der Beklagte (RA Blum) war persönlich erschienen.

Richterin Reske: ... nicht zuständig ... entsprechend überall verbreitet ... Abmahnkosten ... Rechtsverletzung ... Abmahnung wäre begründet gewesen ... streitgegenständlich ... angeboten ... nur Ihnen zugeordnet ... nach dem letzten ... Ihre Kinder ... Computer ... Passwort ... Unterlassungsverpflichtung zu begründen ... Nebenkosten ... für die Eltern sortiert ... inwieweit zugeordneten Anschrift ... den Internetzugang ... Software ... ja, da meinen wir ... jetzt dargelegt worden ... gar keinen Einfluss ... im Parallelfall ... 90.000 € ... Abmahnkosten ... Schadenersatzanspruch auch begründet ... 5.1 ... € einigen ... angeboten worden ... für alles ... 2006 ... im Moment nicht bewusst ... auf einen etwas höheren Betrag ... einigen könnte ...

Klägeranwalt: ... für uns natürlich auch schön klarer Fall ... Streitwert 5.1 ... € ob Anerkenntnisurteil kommt ... vertan worden ...

Richterin Reske: ... inwieweit muss man strategisch vorgehen ... ? (zum Beklagten gewandt) ... sagen Sie uns was dazu. Wollen Sie kämpfen? ... beide auf die Rechnung der Kinder ... diese Fälle schon entschieden ... es wäre einfach eine Frage ... vielleicht muss es ja nicht dieser Fall sein ... überlegen, was in ... (diktiert) 5.155,.. € ... begründet ... download ... Streitwert ... 30.000 € ... Rücksicht ... OLG Köln ... 2000 € ... dürfte das ... Ermittlungsverfahren ... Computer der Kinder ... passwortgeschützt ... illegal heruntergeladen ... Kostenübernahme ... ... soweit bin ich. Dazu habe ich nicht mehr zu sagen. ... Zwangsvollstreckung ... Musik ... im Regen standen ... Rechtsprechung ... natürlich alles ... Kinder verständigen ... bisschen unglücklich ... Sollen wir mal unterbrechen?

Klägeranwalt: ... Unterschied ... was machen wir ... grundsätzlich entgegen kommen ...

Beklagter an die Klägerseite gewandt: Ich nehme an, dass Sie nicht entscheiden können ...

Richterin Reske: ... eine Woche von heute ... überlegen sich ...

Klägeranwalt: ... Entscheidung wäre in meinem Interesse ... wie man im Einzelfall ...

Richterin Reske: ... Sie wollen eine Entscheidung produzieren? ...

Beklagter: ... ich würde vorschlagen ... 2.500 ...

Klägeranwalt: Es tut mir leid ...

Richterin Reske diktiert: ... Einigung nicht möglich ist ... Der Prozessbevollmächtigte des Klägers stellt nunmehr den Antrag ... er erklärt ... Klage wird teilweise zurückgenommen ... vorgelesen und genehmigt

… die Anwälte besprechen sich kurz.

„Beklagter: ...

Richterin Reske: ... schwierig ...

Richter Müller spricht kaum hörbar: ...

Beklagter: ... ist natürlich ein Problem ... knapp ...

Richterin Reske: ... 22.12.2010, 15.00 Uhr, Zimmer ...

Beklagter: ... ach so, ja richtig.

Ende des Verfahrens gegen 12:20 Uhr

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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