28 O 556/10 - 22.09.2010 - Zwei Rechtsanwaltskazleien fetzen sich
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Corpus Delicti
Es klagt eine Rechtsanwaltskanzlei wegen den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Um was es konkret ging, blieb der Pseudoöffentlichkeit verborgen.
| BUSKEISMUS Bericht |
[bearbeiten] Rechtsanwaltsanzlei Kurtenacker & Kollegen vs. Busch
Landgericht Köln Az. 28 O 556/10 Rechtsanwaltsanzlei Kurtenacker & Kollegen vs. Busch
[bearbeiten] Richter
Den Vorsitz führende Richter am Landgericht Büch
Richterin am Landgericht Dr. Najork
Richterin Göbel
[bearbeiten] Parteien
Klägerseite: Kanzlei Kurtenacker & Kollegen; Rechstanwältin Simone Nickel
Beklagtenseite: Kanzlei Peter-Werner, Stüldt-Borsetzky u. Benning
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
22.09.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: H.M. und Rolf Schälike
Richter Büch: In der Sache … erschienen für … Rechtsanwälte...
Beklagtenanwältin: Aufruf der Sache
Klägeranwältin: ....Nickel
Beklagtenanwältin: Rechtsanwalt in (Störgeräusche, Klappschloss an Aktentasche)...
Richter Büch: ...allgemeine Geschäftsbedingungen... geschützte Werke... wir sind davon ausgegangen... auch vor dem Hintergrund... jeweils... die Entscheidung... als geschützte Werke ansehen... wir meinen... die Schöpfungshöhe... nächste Frage... ergibt sich daraus... Unterlassungsanspruch... dürfte... im Vordergrund stehen... eine Abmahnung muss nicht entstehen... die Kostenfrage hängen bleiben könnte... für die Frage der Eilbedürftigkeit... Wiederholungsfall... nach der Vorberatung keine ...
Beklagtenanwältin: ... dermaßen ein Antrag umformuliert wurde ... erstaunt ... inwieweit die Dringlichkeit ...
Richter Büch: ... das ist ganz, ganz häufig... ist... erneuter Verkauf ist nicht beabsichtigt ... die Wiederholung...
Beklagtenanwältin:... auch eine Verletzung ... überhaupt ... Einzelfalle so etwas von umformuliert...
Klägeranwältin: .... Ihr Mandant hätte es erkennen können ...
Richter Büch: ... hätten Sie sofort ...
Beklagtenanwältin: ...
Richter Büch: ... letzten Endes ... die Frage, ob man ... völlig abwegig ... meinen wir klarstellen zu können ... deswegen haben wir es herausgenommen ... den Kern um den es geht ... hat sich nicht geändert...
Beklagtenanwältin:... muss ich respektieren ... ich habe das umgekehrt auch mal erlebt.
Richter Büch: ... ein oder andere Mal die nächste Instanz ... wollen wir hier kurz unterbrechen. Hat das Sinn? Ihr Mandant kann in die Berufung gehen ... Kosten können nicht ganz unerheblich werden...
Richter Büch diktiert: ... weist darauf hin... Schöpfungshöhe... Wiederholungsfall ...
Beklagtenanwältin: ... eindeutig ...
Unterbrechnung 10:49 – 11.01 h Beklagtenanwältin und Mandant verlassen den Raum. Klägeranwältin bleibt im Raum.
Beklagtenanwältin: ... stellt Antrag ...
Richter Büch diktiert:... stellt die Prozessbevollmächtigte der Klägerin stellt den Antrag, die einstweilige Verfügung vom 19.08.10. zu bestätigen. Die Prozessbevollmächigte der bejkalgten stellt den Antrag aus ... Verkündung (mit Hinweis auf Urlaubssituation am LG) ..am Mittwoch 20.10.2010
Kläger- und Beklagtenanwältinnen tauschen sich über den Fall noch aus.
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.