28 0 708/10 - 02.02.2011 - Geldentschädigung für Verdachtsberichterstattung

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Es geht um einen Verdachtsberichtersattung im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Meßler ./. Focus Magazin Verlag GmbH

LG Köln 28 0 708/10 Meßler ./. Focus Magazin Verlag GmbH



[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht Reske
Richter am Landgericht Büch
Richter Dr. Strunk

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Pauka und v. Dreder
Beklagtenseite: Kanzlei Prof. Dr. Schweizer und Partner

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

02.02.2011 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit H.M. und Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Reske Also, ich will mal so sagen. Wir meinen, keiner hat so ganz recht... Organisation... wir meinen... Verdachtsberichterstattung... zusätzlich... sein dürfte... Ermittlungsverfahren... Saarland... ebenfalls als Beschuldigte geführt... grundsätzlich... Vorverurteilung... im Textcdeutlich... nur ein... was wir für unzulässig halten, ist die Berichterstattung... auf privatem Grundstück... kurze Hose, Freizeitkleidung... Persönlichkeitsrechtverletzung... Unterlassungsantrag... Antrag zu 2 sehen wir als problematisch an... zu 3... unbegründet... haben wir schon gewisse Zweifel... nur Bildveröffentlichung im... häuslichen Bereich... herausgehobene Stellung bei Ford... Entschädigung... Antrag zu 5 auch... wir würden Ihnen Vergleichsvorschlag machen wollen... 2000 €... bezahlt werden... so wäre unser Vorschlag.

Beklagtenseite Geldentschädigung... kann ich nicht teilen... automatisch... ja, nur... in einer... privaten Betätigung... Gefahr... Verletzungen... nur darum... Personen zu zeigen... geht nur darum... seine handwerkliche...

Vorsitzende Richterin Reske ...wir hatten gesagt „ja“...

Beklagtenseite ...Geldentschädigungsanspruch... Freizeitsituation... Mülltonne...

Klägerseite Nein!...

Vorsitzende Richterin Reske Wir sind ja auch sehr moderat.

Beklagtenseite Meinen Mandanten...

Vorsitzende Richterin Reske ...würden heute Hinweise erteilen. So sind wir. ...auch nicht irgendeinen Betrag...

Beklagtenseite ...sehen das zwar nicht ein...

Klägerseite ...gar keinen Vergleich!

Richter Büch ...könnte man widerrufen...

Beklagtenseite Von mir aus...

Vorsitzende Richterin Reske ...ich bin jetzt da, wo wir... können Sie jetzt Herrn P... anrufen... (diktiert) ...Rechtslage erörtert... Wortbeitrag rechtswidrig ist. ...in welchem Rahmen sie sich bewegen dürfen... Hinblick auf die Veröffentlichung des Bildes... auf privatem Grund... gefertigt worden ist... zumal auch der Kläger keinen Beweisantrag... Schaden... Mindestbetrag nicht genannt... Bild... kann zu erwägen sein... offensichtlichen Aufnahmen... Kammer schlägt vor... gütlichen Einigung... 2000 € zu zahlen...

Beklagtenseite ...Text... Vergleich...

Vorsitzende Richterin Reske ...auch die einstweilige Verfügung weitgehend... Prozessbevollmächtigt... bittet um Unterbrechung...

Klägerseite ...wir können... teilnehmen, bitten aber...

Beklagtenseite ...

Richter Büch ...hat einiges für sich...

Vorsitzende Richterin Reske ...zumal...(diktiert) (spricht sehr leise) ...nach Unterbrechung... Antrag... Prozessbevollmächtig... stellt die Anträge... verhandeln... 1. Die... der Beklagten verpflichtet sich... Focus, Ausgabe 28/2010 abgedruckte Foto... der Kläger... nimmt an... zum Ausgleich... an den Kläger 2000 €... Ja – das machen wir insoweit...

Beklagtenseite ...Antragsrücknahme...

Klägerseite Ja!

Vorsitzende Richterin Reske ...brauchen wir nicht rein zu nehmen... innerhalb von 2 Wochen...

Beklagtenseite ...da ich nicht aus dem Rheinland... erstaunt mich immer wieder...

Vorsitzende Richterin (humorig)...Rosenmontag... (diktiert)... der Beklagte verpflichtet sich... innerhalb von 2 Wochen... zurück zu nehmen... Beklagte an den Kläger 2000 €... Beschlossen und verkündet...

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[Kategorie:Bericht Datum|11.02.02]

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