27 S 19/10 - 12.04.2011 - Kai Dieckmann gegen RA Johannes Eisenberg

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um die Frage, welche Anwaltsgebühren in Rechnung gestellt werden dürfen.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Kai Diekmann vs. Rechtsanwalt Johannes Eisenberg

12.04.11: LG Berlin 27 S 19/10 Kai Diekmann vs. Rechtsanwalt Johannes Eisenberg

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Hagemeister
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer

[bearbeiten] Die Parteien

Beklagten-, Widerkläger-, Berufungskklägerseite Kanzlei Raue LLP; RAin Dr. Müller
Kläger-, Berufungswiderkläger-, Berufungsbeklagtenseite: Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork; RA Eisenberg

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

12.04.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike


Berufungsbeklagtenanwalt Eisenberg: Ich möchte wissen, warum da eine [weitere Person auf der Klägerseite] steht. Der Diekmann ist dicker und hässlicher. Das ist nicht Herr Diekmann.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Herr Diekmann kann auch einen Vertreter schicken.

Berufungsklägeranwältin Dr. Müller: []

Berufungsbeklagtenanwalt Eisenberg: Da gibt´s ´ne Vorschrift. Ich will ´ne Vollmacht sehen. Anwalt ist er nicht. Rechtsfremde Rechtsgeschäfte darf er nicht ….

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Frau Dr. Müler hat ihn als Beistand mitgebracht.

Berufungsbeklagtenanwalt Eisenberg: Das ist ein Berufsrechtsverstoß.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Ok. Dann nehmen wir ihn aus dem Protokoll raus.

Berufungsbeklagtenanwalt Eisenberg: Na gut.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir haben hier das Problem, dass gegen den Blog von Herrn Diekmann vorgegangen wurde. Dann hat er Herrn Diekmann durch seine Kanzlei auf Unterlassung in Anspruch genommen. Kann man nicht verlangen, dass … gleich gegen alle vorgeht. [] Das sind hier zwei ganz unterschiedliche Angelegenheiten. Man kann nicht verpflichtet sein, gleich beide anzugehen.

Berufungsbeklagtenanwalt Eisenberg: Ich wusste damals auch gar nicht gleich die Anschrift. Das Einwohnermeldeamt teilte mir auch nichts mit.

Berufungsklägeranwältin Dr. Müller: Die Frage ist doch, ob es überhaupt erforderlich war, einen Anwalt zu nehmen. Für die zweite Sache brauchte man doch eigentlich nur noch die Copy- und Paste-Taste, zumal man selbst versierter Anwalt ist.

Berufungsbeklagtenanwalt Eisenberg: []

Berufungsklägeranwältin Dr. Müller: Also wir sind da sehr flexibel.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: In solchen Fällen ist man dringend gut beraten, wenn eine andere Person das macht. Es kann dort doch auch große Emotionen geben.

Berufungsbeklagtenanwalt Eisenberg: [] Ich konnte mich dem doch aber gar nicht entziehen, die haben ja gar nicht mehr aufgehört. … Vermeiden von Gefahrneigung …

Berufungsklägeranwältin Dr. Müller: Gegen Axel Springer hat es ja aber schon ein Anwalt gemacht, man hätte wirklich nur übernehmen brauchen. Wenn man es doch tut, dann ist aber ein Anwalt nicht nötig gewesen.

Berufungsbeklagtenanwalt Eisenberg: [] Der Diekmann hat in seinem Blog gehöhnt, dass der Blog anwalts- und justitiarfrei erscheint. Die erste Hälfte des Blogs ging auf meine Kosten. [] Es gelang dem Gerichtsvollzieher über 14 Tage nicht, zuzustellen. Ich habe eine Vollstreckungsvereitelungsanzeige angedroht. Die Zustellung der Einstweiligen Verfügung führte nicht zur Herausnahme aus dem Netz. Erst danach wurde offenbar, dass er fünf vollbezahlte Kräfte für den Blog einsetzte. Er hatte sich aber gebrüstet, er hätte es allein geschafft. [] So schlau wie sie bin ich ja nicht. Sie finden ja immer Widerworte.

Klägeranwältin Dr. Müller: Ja, aber für die Abmahnung …

Berufungsbeklagtenanwalt Eisenberg: Sie haben zwölf hochbezahlte Anwälte, und ich soll das alles alleine machen.

Klägeranwältin Dr. Müller: Selbst wenn es eine schwierige Rechtslage ist, dann aber nur einen erst. []

Beklagtenanwalt Eisenberg: … Gnädigste, warum? … stimmt ja nicht … Ich nehme ja an, dass er Hauptschulabschluss hat, der is´ ja nich´ ganz verblödet.

Begleiter der Berufungsklägeranwältin: Das ist rausgenommen worden.

Berufungsbeklagtenanwalt Eisenberg: Ja wann denn?! Was hat der denn überhaupt zu sagen!?

Begleiter der Klägeranwältin: … im Cache …

Berufungsbeklagtenanwalt Eisenberg: Sie haben hier nichts verloren!

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Herr Eisenberg, es ist doch eh wurscht.

Berufungsbeklagtenanwalt Eisenberg: Hier wird doch immer die selbe Lüge verbreitet, dass sofort rausgenommen wurde. Warum wurde das denn …

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Weil´s wohl Spaß machte.

Berufungsbeklagtenanwalt Eisenberg: Das ist pervers. []

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es ist das gute Recht, sich der Hilfe eines Dritten zu versichern. Selbst wenn das Gericht so was schon mal durchgewunken hat. Da hätte er alles stehen- und liegenlassen müssen.

Berufungsklägeranwältin Dr. Müller: Es hat zehn solcher Fälle gegeben. Das ist ein Fall für „Copy und Paste“.

Berufungsbeklagtenanwalt Eisenberg: Gegen Diekmann gibt´s keine Verfügung. Gegen Springer gibt´s keine Abmahnung. – Also wo ist der Zusammenhang?

Berufungsklägeranwältin Dr. Müller: Also erst mal zum Punkt davor: Wenn die Sache schon mal geklärt wurde, kann man dann noch mal … ? Wenn eins außergerichtlich … der andere Fall gerichtlich – da hätte man durchaus beides außergerichtlich …

Berufungsbeklagtenanwalt Eisenberg: Das ging nicht, weil die Verfügungen teilweise innerhalb weniger halber Stunden erwirkt wurden. Mit vorgerichtlicher Abmahnung wäre da kein Rechtsfriede herstellbar gewesen. Die haben das aus Daffke gemacht. Gegen Diekmann hatte ich ja gar keine Chance auf schnelle Zustellung. Jetzt weiß ich, wo der in Potsdam wohnt. Der kriegt auch noch einen Biergarten vor die Nase gesetzt. Abgemahnt wird gegenüber demjenigen, dem ich auch zustellen kann. Wenn Diekmann Mastermind ist, dann wird gegen ihn auch gerichtlich vorgegangen.

Berufungsklägeranwältin Dr. Müller: Sie haben aber …

Berufungsbeklagtenanwalt Eisenberg: Ja, aber ich muss nicht. Da wird auch Verspätungseinwand hinsichtlich der Abtretung erhoben.

Berufungsklägeranwältin Dr. Müller: Die Axel Springer AG hat für Diekmann gezahlt.

Beklagtenanwalt Eisenberg: Verspätungseinwand! Ich bezweifle die Echtheit der Unterschriften. Diese Figuren dürfen für Axel Springer gar nicht handeln.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Gut. Nicht das wir uns verzetteln. Ich nehme die Anträge auf. Wir werden beraten.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass die Berufung weitestgehend zurückgewiesen wurde.

[bearbeiten] Urteil 27 S 19/10

Urteil 27 S 19/10 vom 12.04.2011

Tenor:

1. Die Klage wird abgewiesen, soweit der Beklagte mit dem Urteilstenor zu 2. zur Zahlung von mehr als 80,97 € verurteilt worden ist.
2. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
3. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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