Es geht um die Anwaltsgebühren

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Juhnke vs. BILD digital GmbH & Co. KG

22.01.09, 11:00 27 O 984/08 Juhnke vs. BILD digital GmbH & Co. KG

Es wurde in einer Berichterstattung behauptet, dass Juhnkes Villa für € 1,6 Mio. verkauft worden sei. Eine Abmahnung wurde eingeklagt und der Klage wurde stattgegeben.
Terminrolle Berlin, 22.01.2009

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richter am Landgericht Herr von Bresinsky
Richterin am Landgericht Frau Dr. Hinke

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei: Moser Bezzenberger; vertreten durch RAin Bezzenberger
Beklagtenseite: Kanzlei: Hogan und Kollegen; vertreten durch RA Prof. Dr. Hegemann, RA Schlüter und Justitiar Hr. Söring

[bearbeiten] Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander


Vorsitzender Richter Mauck ... fortgesetzt per online publiziert, der Verstoß steht fest, es kann nur noch um die Höhe der Abmahnung gehen. € 11.000,- sind eine Menge Geld.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: ... wirtschaftlicher Punkt ... € 11.000,- sind zuviel ... Man kann auch Fälle konstruieren, in denen der Aufwand größer wird.

Beklagtenseite, Justitiar Söring: ... unterschiedliche Einzelfälle ... Redaktionsgemeinschaft ... Kerngleichheit, aber es können doch unterschiedliche Angelegenheiten entstehen.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Es gibt Entscheidungen aus Hamburg, Frankfurt am Main und Berlin ... genauer die Einzelfälle anschauen ... Hier ein und dasselbe ... Es gibt unterschiedliche Verfahrensarten, Anspruchshaltungen, Beweislasten ... Hier besteht aber eine identische Unterlagenausgangslage. Sie können ja eine Fülle von Anspruchsgegnern produzieren ...

Klägeranwältin Bezzenberger: ... nicht willkürlich. Niemand zwingt Axel Springer dazu, eine eigene Online-Redaktion zu haben. MoPo und Welt ... viele kleine Etagen, alle via dpa ... bei Gesamtschuldnerschaft - wer soll das zahlen?

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Sie haben dabei doch kein Problem, suchen sich den Dicksten raus.

Klägeranwältin Bezzenberger: Es geht hier darum, dass wir gegen BILDdigital die Anwaltskosten geltend machen. Sie - jetzt ... da wussten wir noch nichts davon ... danach erst gesehen, dass auch bei BILD.de etwas drin ist ... kein Auftrag vorgelegen ... print ... online

Beklagtenseite, Justitiar Söring: ... Auftraggeber handelt evtl. nicht im Sinne der gesetzlichen Schadensminderungspflicht. Hier geht es um ein und denselben Artikel.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: ... hier nicht mögliche Alternativfälle vorstellen, bei denen vielleicht ihre Vorstellungen zutreffen, hier kommen wir damit aber nicht weiter ...

Beklagtenseite, Justitiar Söring: Mehrere Gegenstände sind zusammenzurechnen.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Sogar nicht mal kostenneutral, aber der Lebenssachverhalt ist ein und derselbe Artikel ...

Beklagtenseite, Justitiar Söring: ... nicht so drüber hinwegtexten ...

Klägeranwältin Bezzenberger: ... sie haben auch ... weggewischt ... der BGH macht klare Angaben, aber ich seh das nicht ...

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Wir werden hier aber nicht als Gesamtschuldner in Anspruch genommen. Die weiteren Gesamtschuldner werden wieder aus der vollen Gebühr in Anspruch genommen ... Sie hätten uns einmal alle drei ... stattdessen jeden Einzelnen mit Gebühr ... Glauben sie, dass sie ... Frage an Frau Bezzenberger zu richten: Ein Gesamtschuldner oder drei Einzelschuldner []

Beklagtenanwalt Schlüter: ...interner Ausgleich zugrundegelegt ...

Klägeranwältin Bezzenberger: Nehmen wir an, sie würden ... ändern und ... der Beklagten vertreten ...


Nach Beratung gab das Gericht der Klage statt.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Weiterführende Links

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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