27 O 959/09 - 21.06.2011 - Der Staat pfaendet Geldentschaedigung und muss dafuer Geldenschaedigung zahlen

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um eine Mitteilung an die Presse seitens der Finanzbehörden, wann und wo Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden. In dieser Angelegenheit gab es schon ein Urteil, bei dem die heutige Klägerseite ein Schmerzensgeld zugesprochen bekam. Es war wohl die Sache 27 O 230/08 El-Assal vs. VOX FILM-UND FERNSEH-GMBH & Co. KG u.a., bei der am 14.10.08 eine Geldentschädigung in Höhe von 10.000,00 EUR zugesprochen, aber gepfändet wurde.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] El-Assal vs. Bundesrepublik Deutschland

21.06.11: LG Berlin 27 O 959/09

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Hagemeister


[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Eisenebrg, König & Schork; RA Eisenberg
Beklagtenseite: Kanzlei Paschke & Partner; RA Paschke und als Sachbearbeiterin der Bundesfinanzdirektion Frau Franz


[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

21.06.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike


Vorsitzender Richter Mauck: Der Kläger möchte eine Geldentschädigung von der Beklagten, weil die es zugelassen hat, dass Pressevertreter bei einer Durchsuchung anwesend waren.

Klägeranwalt Eisenberg: Ich finde, es ist ein dreistes Bubenstück, dass ich mich von so einem Lümmel beschimpfen lassen muss. Sehen sie mich ruhig an, wenn ich rede. Ich beiße nicht. Wenn sie glauben, dass sie das machen dürfen, dann mach´ ich Strafanzeige. Plappern sie nicht dazwischen, wenn ich rede. Das ist hier eine Rechtsverletzung seitens der Steuerbehörde. Das ist strafbewehrt. Beim zehnten Senat … Natürlich bin ich vergleichsbereit. Sie dürfen einfach nicht Journalisten informieren. Die sind mit den Vollstreckern eingedrungen, mit laufender Kamera.

Beklagtenanwalt Paschke: []

Klägeranwalt Eisenberg: Sie vertreten hier, es sei rechtsirrtümlich vom Senat gesagt worden. Sie vertreten hier die Bundesrepublik Deutschland. Dann muss eben mal ein Staatsanwalt ihnen das beistoßen. Dass sie sich hinstellen und sagen, wir dürfen das machen. Also muss man erwaten, dass sie so was in Zukunft auch machen würden.

Vorsitzender Richter Mauck: Gut. Also bei Zahlung von € 5.000,- ist die Sache erledigt?

Beklagtenanwalt Paschke: Einige Punkte können so nicht Bestand haben. Die Verletzung, für die Schmerzensgeld begehrt wird, ist die Ausstrahlung – nicht die Verletzung des Steuergeheimnisses. Darüber wurde aber noch gar nicht befunden.

Richter Dr. Hagemeister: Warum hatten sie sich auf € 5.000,- verglichen?

Klägeranwalt Eisenberg: Och, ich glaube, da hätte man noch die Ehefrau hören müssen. Es ging darum, ob die ohne seine Zustimmung reingingen. Man hätte wohl die Ehefrau noch hören müssen.

Beklagtenanwalt Paschke: Na ja, dann ist das ja doch gar nicht klar. Der Mandant war ganz entspannt, gar nicht naiv. Der wusste genau, was passiert. Er war nicht überrumpelt.

Klägeranwalt Eisenberg: Das sind doch Typen, die sind autoritär.

Beklagtenanwalt Paschke: So war das auf den Aufnahmen gar nicht.

Klägeranwalt Eisenberg: Er kommt rein. Die Frau verlässt das Wohnzimmer, das Kind fängt an zu quengeln. Eine total verlegene und peinliche Situation. Und dabei kommuniziert er mit denen. [] Beim Kammergericht hat er gesagt, er vergleicht sich. Sie haben das Geld erbeutet.

Beklagtenanwalt Paschke: Nana!

Klägeranwalt Eisenberg: Doch.

Richter Dr. Himmer: Das Problem der Beklagtenseite ist … nicht die ganze Emotion … Herr Eisenberg wird das durchfechten, den kennen wir. Herr Eisenberg macht ein Angebot. Er würde bei Zahlung von € 5.000,- abrücken, angesichts des Spruchs des Kammergerichts … Steilvorlage BGH …

Klägeranwalt Eisenberg: … und da haben der neunte und zehnte Senat gesprochen …

Beklagtenanwalt Paschke: Das Kammergericht kann auch abrücken.

Richter Dr. Himmer: Bei neuen, vielen Tatsachen, so dass das Kammergericht wirklich erschüttert wird.

Beklagtenanwalt Paschke: Schmerzensgeld, das gar nicht beantragt wurde.

Richter Dr. Himmer: Er sagt aber, sein Steuergeheimnis ist verletzt worden. []

Klägeranwalt Eisenberg: Sie sagen, das Kammergericht irrt.

Richter Dr. Himmer: Nee. Mehrere Pflichtverletzungen hier. Eindringen, Preisgabe des Steuergeheimnisses [] Für das Kammergericht hat es ein Geschmäckle gehabt.

Klägeranwalt Eisenberg: Das wurde da ja gepfändet. [] Wir wären nicht gegen die Beklagte vorgegangen, wenn die nicht das Schmerzensgeld gepfändet hätten. Ich habe versucht, diese Pfändung zu verhindern. Mit mir wurde so umgegangen wie mit Herrn El-Assal. Meine Briefe werden doch sonst immer wenigstens beantwortet. [] Vorher darf den Leuten von der Vollstreckung nichts gesagt werden. Aber auch keine Journalisten informieren, mitbringen.

Richter Dr. Himmer: Kann das Ministerium damit leben, das Geld freizugeben?

Beklagtenanwalt Paschke: Bitte, was ist die Position des Gerichts? – Schmerzensgeld … von wieviel Euro spricht man?

Vorsitzender Richter Mauck: Gesamtschuldnerische Regelung.

Beklagtenanwalt Paschke: Müsste man auch nicht.

Vorsitzender Richter Mauck: Nur, wen die das so wollten.

Klägeranwalt Eisenberg: Wir wollten das ja so nicht. Noch etwas, und zwar die Frage nach dem Rechte- und Pflichtenkreis. Sie sind nicht Gesamtschuldner. Wenn dieses Steuergeheimnis verletzt wird und dann der Richtige davon erfährt – ob schon es eine rechtswidrige Handlung der Behörden ist, die Presse muss es dann nicht achten! Das ist eine Folge der Verletzung – nicht der Berichterstattung. Es hätte anonymisiert werden müssen, wäre aber immer noch schmerzensgeldfähig.

Richter Dr. Hagemeister: Der Beitrag zur Verletzung seitens des Staates ist geringer als seitens der Presse. Sie haben es in gutem Glauben getan – öffentlicher Informationsanspruch. Das muss sich in der Summe widerspiegeln.

Klägeranwalt Eisenberg: … Justizgrundrecht der Anonymisierung … das muss die [Frau Franz] beachten, nicht die Presse. Es wäre doch denkbar, dass sich die Presse konform verhalten hätte- dann wäre doch noch immer ´ne Verletzung da. Im Fall Förster: Der wurde verletzt in seinen Rechten – hat e zwar nicht gemerkt, aber ihm wurde [] zugesprochen. Wenn sie mir die € 5.000,- nicht geben wollen, dann will ich keinen Vergleich. Im Gegensatz zu ihnen kenne ich die Richter.

Richter Dr. Himmer: Und ihre Leitungsebene sagt: durchfechten?

Beklagtenanwalt Paschke: Ja.

Klägeranwalt Eisenberg: Wir wollen die gepfändeten € 5.000,- freigegeben haben und die Kosten des Verfahrens.

Richter Dr. Himmer: Dass sie da Probleme mit der Leitungsebene haben, kann ich nachvollziehen.

Klägeranwalt Eisenberg: Das kann ja mit Widerrufsfrist sein und allem.

Die Verhandlung wird kurz unterbrochen.

Beklagtenanwalt Paschke: Wir möchten es entschieden haben. Bei einem Vergleich ist es uns ein bisschen zu wenig, was das Gericht bisher dazu gesagt hat.

Vorsitzender Richter Mauck: Also eine Einwilligung haben wir schon vorher nicht gesehen. Woher sollte er wissen, dass das ins Fernsehen kommt und dann auch noch ungepixelt?

Klägeranwalt Eisenberg: Die beiden Fotografen haben den Schadenersatz ja dann auch schon gezahlt.

Vorsitzender Richter Mauck: Die € 5.000,- waren nicht so ungünstig.

Beklagtenanwalt Paschke: Vielleicht mit einem Verkündungstermin, dann können wir angemessen intern beraten.

Ein Verkündungstermin wurde für den 26.07.2011 angesetzt.

26.07.2011: Es wurde eine Geldentschädigung i.H.v. € 5.000,- zugesprochen.

[bearbeiten] Kommentar

Eine lebendige Verhandlung, mit einer furiosen Eisenbergschen Eröffnung, bei der RA Eisenberg dem Publikum eine mittelschwere zotige Bemerkung auf Kosten einer gerichtsunerfahrenen Verfahrensbeteiligten nicht vorenthalten konnte. („Dann muss eben mal ein Staatsanwalt ihnen das beistoßen“.) – Solche Worte zu einer Sachbearbeiterin – ein Tag des Degens oder der groben Kelle, nicht des Floretts. Die Kammer beteiligte sich in ganzer Personalstärke lebhaft durch eigene geäußerte (!) Gedankengänge, was das Verfahren ins rechte Lot brachte. Ungeübte Gerichtsbesucher hätten von den akustischen Anteilen einen haushohen Sieg der Klägerseite vermutet, aber ein Vergleich schien am Ende der mündlichen Verhandlung nicht aus der Welt. Noch ist den Parteien eine Frist hierfür möglich.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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