27 O 940/08 - 20.01.2009 - Dönerimbiss-Besitzer dürfen nicht unbegründet Vermutungen ausgesetzt werden, Gammelfleisch zu verkaufen
Aus Buskeismus
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[bearbeiten] Sarioglu vs. B.Z. Ullstein GmbH
20.01.09, 11:00 27 O 940/08 Sarioglu vs. B.Z. Ullstein GmbH
Im vorliegenden Fall wurde in einem Zeitungsartikel berichtet, dass ca. 20 Dönerimbisse in Berlin zu beanstandendes Fleisch an den Endverbraucher verkauft hätten. Dabei wurde auch der Kläger erwähnt, jedoch als ein Imbiss, der nicht in diesen Skandal verwickelt sei. Trotzdem verwahrte sich der Kläger generell gegen seine Erwähnung in besagtem Zeitungsartikel. Der Artikel selbst geht auf einen Bericht des Stern zurück.
Terminrolle Berlin, 20.01.2009
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richter am Landgericht Herr von Bresinsky
Richterin am Landgericht Frau Becker
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei: Blim; vertreten durch RA Blim
Beklagtenseite: Kanzlei: Hogan & Hartson Raue L.L.P.; vertreten durch RA NN
[bearbeiten] Bericht der Pseudoöffentlichkeit
Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander
Beklagtenanwalt: Ein klares Dementi ist im Artikel selbst enthalten. Eine Quelle wird im Artikel genannt, eine Verdachtsdistanzierung wird deutlich. Eine Prüfung [des Artikels durch das Gericht] können sie nicht beenden bei der Überschrift und Unterüberschrift. Der Leser der dahinkommt [beim Lesen], der nimmt die Vorbehalte wahr.
Klägeranwalt Blim: Nein. Man muss sich klar sein, wie das auf den durchschnittlichen Leser wirkt. Nirgendwo wird für den durchschnittlichen Konsumentendeutlich, dass ...
Beklagtenanwalt: Unser Mandant gibt an, von einer andern Firma beliefert worden zu sein ... der Leser erkennt, dass die Stern-Berichterstattung nicht ohne Weiteres zu übernehmen ist. der Leser der BZ wird wirklich darauf gestoßen, dass ... unterschiedliche Sachlage ...
Klägeranwalt Blim: [Der Artikel] lässt die Angaben der Händler eher als Schutzbehauptungen erscheinen.
Beklagtenanwalt: ... sind differenziert - keine Schutzbehauptungen ...
Das Gericht zog sich zur Beratung zurück. Im Anschluss wurde der Unterlassungsklage stattgegeben.
[bearbeiten] Kommentar
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[bearbeiten] Weiterführende Links
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.