27 O 935/10 - 28.06.2011 - Erledigungserklareung; fehlender Nachweis seitens RA Johannes Eisenberg

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es ein weiteres Mal um den Fall Rainer Speer. Es geht um die Kosten einer in den Akten fehlenden Erledigungserklärung.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Axel Springer AG u.a. vs. Rainer Speer

28.06.11: LG Berlin 27 O 935/10

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Hagemeister

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Raue LLP u.a.; RA Prof. Dr. Hegemann
Beklagtenseite: Kanzlei Eisenberg, König & Schork; RA Eisenberg


[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

28.06.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Mauck: … Der Beklagtenvertreter erklärt, dass er mit Schriftsatz vom 08.03.2011 der Erledigungserklärung widersprochen habe und versichert anwaltlich, dass dieser Schriftsatz, der nicht zu den Akten gelangt ist, abgesandt wurde.

Klägeranwalt Prof. Dr. Hegemann: Sind sie sicher, dass sie abgeschickt haben? Haben sie den ins Faxgerät gestopft? Haben sie selbst abgeschickt oder eine ihrer Mitarbeiterinnen? Vielleicht sollten sie vorsichtig sein? Sie versichern ja was sie wollen.

Am Ende des Verhandlungstages wurde die Hauptsache für erledigt erklärt. Dem Beklagten wurden die Kosten auferlegt.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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