27 O 87/11 - 14.04.2011 - Halbnacktphoto von Melani Marschke
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Corpus Delicti
Im vorliegenden Fall geht es um die Veröffentlichung eines Fotos. auf dem Frau Marschke (halb-)nackt zu sehen ist. Neben der Veröffentlichung in der B.Z. existiert dieses Playboy-Bild von 03/2009 wohl auch im Internet.
| BUSKEISMUS BERICHT | |
[bearbeiten] Melanie Marschke vs. B.Z. Ullstein GmbH
14.04.11: LG Berlin 27 O 87/11 Melaniie Marschke vs. B.Z. Ullstein GmbH
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Hagemeister
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Unverzagt, von Have; RA Dr. Eickmeier
Beklagtenseite: Kanzlei Raue LLP; RAin Dr. Müller und Herr Schapiro, noch nicht als Anwalt zugelassener Kollege
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
14.04.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Die Frau Marschke möchte nicht, dass ihr Playboy-Foto in der B.Z. veröffentlicht wird; anlässlich ihres Interviews dort, in dem sie freimütig erzählt. Der Fall liegt anders als der von Esther Schweins in Hamburg. [] Den sachlichen Bezug zum Wort kann man nicht verneinen. Playboy vs. B.Z. sind ein anderer Kontext. Andererseits … Bei Katharina Witt, das war diese Satire, da wurde anders entschieden.
Beklagtenanwältin Dr. Müller: Sie hat es hier ja auch im Interview als solches noch mal thematisiert.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Das ist nicht so ein kleines Bildchen, sondern blickfangmäßig …
Klägeranwalt Dr. Eickmeier: Wo ist da eigentlich die Grenze? Ich weiß alles, was sie gerade gesagt haben, aber …
Beklagtenanwältin Dr. Müller: Sie sagt ja auch, dass sie sich dessen nicht schämt. Ein zehnjähriges Jubiläum, es ging um ihr Privatleben. Sie gestattet, dass damit geworben wird oder wurde. Exakt dieses Foto ist auch im Internet.
Klägeranwalt Dr. Eickmeier: Warum machen die das? Dieses Bild so abzubilden. Die wollen nicht informieren. Das ist ein reißerischer Aufmacher.
Beklagtenanwältin Dr. Müller: [] Abgesehen davon, dass man auf dem Bild außer einer halben Brust gar nicht so viel sieht – es ist ästhetisch schön.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Der Fall liegt anders als bei Esther Schweins, aber auch anders als bei Alexandra Neldel. Wir werden sehen.
Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass eine Einstweilige Verfügung wieder aufgehoben wurde.
[bearbeiten] Kommentar
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.