27 O 832/10 - 22.03.2011 - Opfertausch im KZ Buchenwald
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Corpus Delicti
Im vorliegenden Fall geht es um den Begriff „Opfertausch“, der dem Kläger – bekannt als das Kind im Buch „Nackt unter Wölfen“ – stark missfällt.
Siehe auch Es gab einen Opfertausch
Zum Beklagten finden wir im Internet:
Prof. Dr. Volkhard Knigge, Direktor der Gedenkstätte Buchenwald
- Als einen "Antisemiten" und "Säufer jüdischen Bluts" bezeichnet Stefan Jerzy Zweig den Direktor der "Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora", Prof. Dr. Volkhard Knigge. Für Zweig war es ein ungeheuerlicher Affront, dass 1999 die Gedenktafel an der Effektenkammer des KZ Buchenwald abmontiert wurde, auf der die Rettungstat der Häftlinge in heroischem Tonfall beschrieben war. Volkhard Knigge verweist auf die Anbringung einer neuen und in sachlichem Ton gehaltenen Tafel, auf der von der Rettung von mehr als 900 Kindern und Jugendlichen im KZ Buchenwald die Rede ist. Stefan Jerzy Zweig genügt diese Tafel aber keineswegs. Er kann nicht verwinden, dass sein Name getilgt worden ist. "Wenn man einem Juden seinen Namen nimmt, löscht man ihn ein zweites Mal aus", schreibt die Literaturnobelpreisträgerin Elfriede Jelinek im Nachwort von Zweigs Autobiografie "Tränen allein genügen nicht". Volkhard Knigge sieht sich dennoch im Recht ...
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| BUSKEISMUS BERICHT | “Nackt unter Wölfen” |
[bearbeiten] Stefan Jerzy Zweig vs. Prof. Dr. Volkhard Knigge
22.03.11: LG Berlin 27 O 832/10
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Landgericht: Herr Dr. Hagemeister
Richterin am Landgericht: Frau Maus
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Prengel, Hieronimi & Coll.; RA Hieronimi, RA Homann und der Kläger in Person
Beklagtenseite: Kanzlei Senfft, Kersten, Nabert & Maier; RA van Eendenburg und der Beklagte in Person
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
22.03.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Die Sache ist nicht leicht, aber unangenehm und nun vor Gericht zu behandeln. Vielleicht lässt sich ja eine Gütliche Vereinbarung treffen. Der Kläger fühlt sich massiv ins falsche Licht gesetzt. Er habe angeblich durch „Opfertausch“ das KZ überlebt. [Zur Beklagtenseite:] Sie kennen den Kläger und seine Probleme damit. Es ist unbenommen, dies weiter wissenschaftlich zu bearbeiten, aber seine Person nicht weiter mit diesem Begriff in Verbindung zu bringen. Er ist ein damals dreijähriges Kind gewesen.
Beklagtenanwalt van Eendenburg: Wir haben uns ja auch überlegt, wie man vorankommen kann. Die Grundproblematik des Beklagten ist: er kann nicht einfach unterdrücken, was von verschiedenen Stellen erforscht ist. Das wäre Geschichtsklitterung. Frage: Wie geht man hinsichtlich der Wahrnehmung dessen durch den Kläger um? [] Wenn wir beim rechtlichen anlangen, dann kann es nicht sein, dass hier Äußerungsrecht abgeschnitten wird.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: … speziell der Begriff „Opfertausch“ …
Beklagtenanwalt van Eendenburg: In dem Beitrag ist kein Schuldvorwurf enthalten. Dieser Begriff hat sich [für einen solchen Sachverhalt] ergeben. Der Kläger ist Person der Zeitgeschichte. Um ihn herum kulminierte der Antifaschismus und die Darstellung des Antifaschismus. Es gehört einfach als historische Facette dazu, dies auch zu benennen. Man muss darauf auch verständigen. Nur eine Unterlassungserklärung für einen Begriff abzugeben, der üblich ist …
Klägeranwalt Homann: Der Begriff ist üblich geworden, weil der Beklagte ihn benutzt. Wir haben dazu die Stellungnahme von Dr. Thieme vorgelegt. Der besitzt sämtliche diesbezügliche Literatur. Der Bedeutungsgehalt dieses Begriffes ist ein ganz anderer. In Buchenwald, bei den Kommunisten, um eigene Genossen zu retten. Der Kläger gehört nicht zu diesem Kontext. Es geht doch nicht um wissenschaftliche Eitelkeiten. Hier findet eine plakative Wiederholung statt. Ich bin dankbar für das Gespräch hier. Wir sind grundsätzlich bereit dafür.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Die Frage ist, wie wir dahin kommen.
Klägeranwalt Homann: Nicht durch ein Gespräch.
Beklagtenanwalt van Eendenburg: Also der Kläger betreibt eine Webseite. Der Besucher fragt darauf doch den Beklagten, warum er dort so angegangen wird.
[]
Richter am Landgericht Dr. Hagemeister: Das soll er ja gar nicht. Er kann sich ja äußern. … einfach aus Rücksichtnahme, ob hier nicht doch auf diesen etwas plakativen Begriff verzichtet werden kann.
Es erfolgt eine Unterbrechung der Verhandlung, um die die Beklagtenseite bat.
Beklagtenanwalt van Eendenburg: Der Beklagte würde sich gern selber äußern.
Beklagter Prof. Dr. Volkhard Knigge: Ich bin leider schlecht bei Stimme … bin aber gern gekommen, um unser Gespräch von 1998 wieder aufzunehmen.
Kläger Stefan Jerzy Zweig: []
Beklagter Prof. Dr. Volkhard Knigge: Das war anders.
Kläger Stefan Jerzy Zweig: []
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Lassen sie doch den Beklagten ausreden.
Beklagter Prof. Dr. Volkhard Knigge: Ich wäre dankbar, wenn man miteinander, nicht übereinander rede. So wie Herr Thieme diesen Begriff deutet, ist es nicht zutreffend. [] Es ist ein Fakt. Es ist in vielen Fällen ein Mittel des Kaderschutzes, aber es sind auch aus irgendeinem Grund der menschlichen Anteilnahme Menschen in diesen Genuss gekommen. – Nicht nur dass Kommunisten Kommunisten retten. Der Begriff ist ein öffentlicher Begriff geworden. D. h. in der Öffentlichkeit entspricht er nicht immer der wissenschaftlichen Bedeutung. Was meint der Begriff, was meint er nicht? Was ich jedes Mal gesagt habe: Er ist kein Schuldvorwurf. Die Schuld kommt nur der SS zu. []
Kläger Stefan Jerzy Zweig: Das ist reine Provokation!
Beklagter Prof. Dr. Volkhard Knigge: Ich bin nicht initiativ. Das Problem ist: der Begriff ist in der Welt. Sie werden, lieber Herr Stefan Jerzy Zweig –
Kläger Stefan Jerzy Zweig: Nicht „lieber“ sagen!
Beklagter Prof. Dr. Volkhard Knigge: Ich habe ihnen 1998 erzählt –
Kläger Stefan Jerzy Zweig: Wir haben so nicht gesprochen! Wie ein Stasi-Mann mit mir gesprochen. Alles notiert, und dann schreibt er „Stefan Jerzy Zweig ist wie eine offene Wunde“. Es gibt andere Worte, die man benutzen kann. Ich habe letztes Jahr ein Auge verloren … sechs Millionen meines Volkes … Was heißt hier Preis?! Ich habe mit dem Herrn Professor niemals gesprochen. Er will mich in eine Ecke treiben, in der ich nie war. In Buchenwald sind tausende zu Worte gekommen. [] Der Herr Professor empfängt nur Präsidenten, Staatsoberhäupter. Herr Professor Neben kommt überhaupt nicht an ihn ran. Er hat mich Fragen gefragt, die sehr, sehr weh tun. Man hat Kannibalismus in Buchenwald gemacht. Es war so entfernt zu den Kommunisten, wie ich nach Japan. Der Erfinder der Mirage-Flugzeuge wurde dort durch Kannibalismus gerettet. Da ich in Ostdeutschland bekannt war, ein bisschen, heftet er sich an meine Fersen. Ich habe Kinder, Enkel! Nehmen sie ihn weg von mir, bis ich den Löffel abgebe. Ich habe ein Auge verloren – ich möchte nicht auch das Verfahren verlieren. Ich möchte einen symbolischen Betrag … Ich habe kein Geld, nur Schulden, er soll ja ruhig sein Geld verdienen …
Beklagtenanwalt van Eendenburg: In keiner dieser Sendungen ist dieser Begriff nicht geklärt worden. Es ist kein Schuldvorwurf erhoben worden und auch nicht zu machen. Auch nicht den Kapos. Es muss weg vom Gericht. Es ist eine völlig falsche Ebene, vor der dies verhandelt wird. Es gab zwischen Kläger und Beklagtem Korrespondenz.
Klägeranwalt Hieronimi: Generell darauf hinzuweisen, das ist ok., aber speziell ihn immer wieder herauszustellen. Warum muss der Kläger als Leitmotiv in der Ausstellung herausgestellt werden? Täter haben sogar das Recht auf Persönlichkeitsschutz. Hier ist ein Opfer! Die wissenschaftliche Arbeit soll nicht verhindert werden, aber ohne Namensnennung.
Beklagtenanwalt van Eendenburg: Hier fallen zwei Sachverhalte zusammen. Der Kläger war Kulminationspunkt des Antifaschismus. Der Roman „Nackt unter Wölfen!“ – Auf ihrer Internetseite beschreiben sie den Fall ausführlich.
Kläger Stefan Jerzy Zweig: Nicht ausführlich.
Beklagtenanwalt van Eendenburg: Sie waren zentral an dieser Sache beteiligt. Sie waren in der DDR ein Held.
Kläger Stefan Jerzy Zweig: Nein.
Beklagtenanwalt van Eendenburg: Sie wurden dazu aufgebaut. Sie haben sich in der Sendung „Unter uns“ geäußert.
Kläger Stefan Jerzy Zweig: Nein. Da ging es nicht um Buchenwald.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Ich sehe, wir müssen entscheiden.
Beklagter Prof. Dr. Volkhard Knigge: Aufgrund des gesetzlichen Auftrags der Stiftung mussten wir uns damit beschäftigen. … Verschweißung von Mythos und Roman …
Kläger Stefan Jerzy Zweig: 20 bis 40 Leute meiner Frau sind umgekommen. Ist das ein Mythos? Ich bin nicht in der kommunistischen Partei. Er soll mich nicht dorthin bringen. Er soll mich in Ruhe lassen.
Klägeranwalt Homann: Haben sie das Buch?
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Ja.
Kläger Stefan Jerzy Zweig: Meine TBC, Blutung auf der Netzhaut, das ist kein Kinderspiel. Ich möchte diese Sache noch in diesem Jahr abschließen. Ich habe das Gefühl, es geht mit mir zu Ende. Ein Amateur gegen einen Profi! Er schlägt unter die Gürtellinie. Er kriegt zurück und dann weint er. [] Ich habe nie mit einem Direktor von Buchenwald fraternisiert. [] Man soll nicht nur das negative … Die Kommunisten, die am Boden liegen, die soll man nicht noch mal … - da soll er zu Putin gehen!
Beklagtenanwalt van Eendenburg: Es wäre noch denkbar, dass der Kläger die Klage zurücknimmt und wir über die Kosten sprechen. … .
Vorsitzender Richter Herr Mauck: []
Klägeranwalt Homann: Das nehmen wir zur Kenntnis, aber nicht ernst.
Beklagtenanwalt van Eendenburg: Ich möchte noch vortragen: Zu den letzten zwei Schriftsätzen fehlen mir noch die CDs.
Kläger Stefan Jerzy Zweig: Damit [mit den CDs] können wir ihn totschmeißen.
Vorsitzender Richter Herr Mauck: Der Klägervertreter macht sich den persönlichen Vortrag des Klägers zu eigen [hier wohl nicht die letzte Klägerreplik gemeint, sondern allgemein, das in der Verhandlung Gesagte].
Klägeranwalt Homann: Wenn auch nicht immer so pointiert, aber der Sache nach ja, natürlich. Auf der Rückseite ist ein kurzer Lebenslauf gegeben. Herr Stefan Jerzy Zweig ist tief betroffen darüber. Dort heißt es „eingewiesen“, „wurden verbracht“. Ist da etwa die Rede von einem Sanatorium?!
Beklagtenanwalt van Eendenburg: Glauben sie, jemand stellt sich das anders vor? Das ist doch eine Unterstellung.
Beklagter Prof. Dr. Volkhard Knigge: … Ich glaube, wenn, dann muss man über Buchenwald im Ganzen reden. Wenn ich eine solche Stiftung nicht leiten könnte … . Trotz der heftigen Schmähungen gegen mich … in die rechte Ecke gestellt … ich selbst nie Klage dagegen erhoben … habe alles erduldet … .Ich bin mit einer Israelin verheiratet. Ich weiß sehr wohl, wie es ihr erging. Deren alte Mutter … aus dem KZ … als sie das erste mal [wieder] und zwar mit mir Deutsch sprach … keiner wusste, dass sie diese Sprache beherrschte … zuvor nie wieder gesprochen, aber mit mir wieder … . Wir werden unsäglich und immer wieder politisch in ein falsches Licht gesetzt. Ich möchte nicht rechtlich gegen Herrn Stefan Jerzy Zweig vorgehen. Wie wir arbeiten, lässt sich leicht in der Öffentlichkeit überprüfen.
Kläger Stefan Jerzy Zweig: So viel Scharlatanerie, die hier im Haus ihr Unwesen treibt. Können sie mir sagen, wo Herr Prof. Dr. Volkhard Knigge wohn?!
Die Adresse wird genannt.
Beklagter Prof. Dr. Volkhard Knigge: Ich wohne immer schon dort.
Die Verhandlung kommt zum Ende. Am Ende des Verhandlungstages wird bekanntgegeben, dass die Klage teilweise abgewiesen und teilweise an ein anderes Gericht verwiesen wird.
Urteil 27 O 832/10
- 1. Die Klage wird abgewiesen.
- 2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
....
Soweit das Landgericht Berlin zuständig ist, ist die Klage unbegründet. Im Übrigen ist sie auf den Hilfsantrag des Klägers an das zuständige Landgericht Erfurt zu verweisen.
[bearbeiten] Kommentar
Die hohe Emotionalität, die in die Verhandlung von Beginn an vom Kläger hineingetragen wurde, machte in der sachlichen Gerichtsatmosphäre einen überkommenen und wohl auch keinen günstigen Eindruck für den Kläger. Die Versuche, in aufwallender Emotion Zusammenhänge zwischen verschiedenen Fakten etc. herzustellen, wirkten teilweise befremdlich und manch anderer Anwalt hätte seinen Mandanten bei einem Prozess mit solchem Vorlauf vielleicht solches Auftreten erfolgreich ausreden können. An einer Stelle der Verhandlung bezeichnete der Kläger den Beklagten als Profi und sich selbst als Amateur. Was jedenfalls die Grandezza des großen Auftritts betrifft, so ist der Kläger, wenn schon nicht doch auch ein Profi, so doch ein unbeirrbares Naturtalent. Mögen die Rechtswege dieses Streits endlich und dabei letztendlich friedlich sein.
[bearbeiten] Nachspiel beim Kammergericht 10 U 67/11
In der SZ lesen wir zum Prozessverlauf, welcher mit einem Vergleich endete:
26. Februar 2012, 12:01 Uhr Streit um Buchenwald-Gedenken KZ-Überlebender wehrt sich gegen Begriff des "Opfertauschs"
Er wurde in letzter Minute von der Transportliste nach Auschwitz gestrichen. Doch nur ein "Opfertausch" bewahrte Stefan Jerzy Zweig als Kind vor dem Vernichtungslager, da ist Historiker Volkhard Knigge unerbittlich. Den Holocaust-Überlebenden trifft das schwer - vor Gericht kämpft er gegen die Verwendung des Wortes.
Von Constanze von Bullion
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"Die Legenden müssen ein Ende nehmen", sagt der Gedenkstättenleiter.
"Ich bin keine Legende!", sagt der ehemalige Häftling.
"Mir fehlt es da langsam völlig an Verständnis", sagt der Richter
Stefan Jerzy Zweig erfuhr erst später, dass man ihn zum Objekt der DDR-Propaganda gemacht hatte und er sein Leben auch einer grausamen Entscheidung verdankte. Häftlinge in der Schreibstube der SS strichen ihn 1944 von der Transportliste nach Auschwitz, mit elf weiteren Häftlingen, und schickten stattdessen Willy Blum in den Tod, 16 Jahre alt und als "Zigeuner" registriert.
Volkhard Knigge ist Geschichtsprofessor, er leitet die Gedenkstätte Buchenwald, ist ein Mann mit kühlem Blick und dünner Stimme, die sich fast verliert im Saal 147 des Kammergerichts. Aber daran liegt es nicht, dass der Vorsitzende Richter ihn nicht versteht. Knigge sei doch kein Dummer, sagt der Richter irgendwann, "Sie sind ein Intellektueller."
Volkhard Knigge leitet seit 1994 die Gedenkstätte im ehemaligen KZ Buchenwald, und hat die Erinnerungskultur der DDR durch eine zeitgemäße Ausstellung ersetzt. Neben NS-Verfolgten werden nun Menschen gezeigt, die nach 1945 in Buchenwald in ein stalinistisches Speziallager gesperrt wurden. Eine Gratwanderung war das, die Knigge auch Ärger bescherte. Er wollte sich da von niemandem instrumentalisieren lassen.
Aber auch Stefan Jerzy Zweig, der ehemalige Häftling, will nicht schon wieder in anderer Leute Weltbild gepresst werden. Als Knigge bei der Entrümpelung der Gedenkstätte ein Schild abhängte, das an das "Kind von Buchenwald" erinnerte, war Zweig gekränkt. Der Mythos müsse entzaubert werden, argumentierte der Stiftungsleiter, nicht Heldentum, sondern ein "Opfertausch" habe 1944 Zweig das Leben gerettet. Knigge erklärte das unerbittlich immer wieder, und er wollte es auch nicht unterlassen, als Zweig ihn verklagte.
In erster Instanz bekam Knigge recht, einem Forscher könne der Begriff "Opfertausch" nicht verboten werden, entschied ein Gericht. Auch in zweiter Instanz könnte Meinungsfreiheit über Persönlichkeitsrechte siegen, deutet der Vorsitzende Richter Stefan Neuhaus im Kammergericht an - bevor er dem Stiftungsleiter auf den Pelz rückt.
Warum, fragt der Richter, besteht ein kluger Kopf wie Knigge auf einem Begriff wie "Opfertausch", wenn er einen Mann mit einem Schicksal wie dem von Zweig verletzt und "aus der Bahn geworfen" hat? Zur Führung einer Gedenkstätte gehöre neben wissenschaftlicher Akribie doch auch "Empathie". Knigge soll einem Vergleich zustimmen, der aber lehnt ab. "Ich weiß, wie man mit Überlebenden umgeht", sagt der Gedenkstättenleiter, aber er müsse nun mal dafür sorgen, dass die Legenden ein Ende nehmen. "Ich bin keine Legende!", ruft Stefan Jerzy Zweig dazwischen.
Der Richter lässt nicht nach, "Opfertausch", das suggeriere doch, dass die Opfer es waren, die tauschten, dabei traf sie keinerlei Schuld. Das Wort sei auch kein Standardbegriff der Forschung, "deshalb verstehe ich nicht, warum man darauf nicht verzichten kann". Dreimal verlassen die Parteien den Saal, kehren zurück, schütteln Köpfe. Stunden später schließen sie einem Vergleich. Volkhard Knigge wird das Wort "Opfertausch" nicht mehr verwenden, in Interviews. Stefan Jerzy lacht, als er den Saal verlässt. Es ist nicht das Lachen eines Siegers.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.