27 O 735/11 - 19.01.2012 - Giulia Siegel Hausverbot im In-Lokal

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um das Auftreten der Siegel-Tochter Julia (Giulia) auf einer geschlossenen High-Society-Veranstaltung (nur mit Testgästen, vor der eigentlichen Eröffnung eines neuen Lokals) in München und einen resoluten Kellner der vor 1-B-Prominenz nicht einknickt – als Bericht zu finden bei BILD-digital.

[bearbeiten] Gegendarstellung

23.12.2011 — 15:24 Uhr

Auf bild.de vom 12.11.2011 geben Sie in einem Artikel unter der Überschrift „Giulia Siegel Hausverbot im In-Lokal!“ folgende Äußerungen eines Kellners über mich wieder:
„Ich musste sie dreimal fragen, was ich ihr bringen darf. Sie gab keine Antwort. Als ich mich den Herren zuwandte, schnippte sie mit den Fingern und rief: ‚Wo sind wir denn hier, dass die Herren vor den Damen bedient werden?‘ …“… sie … wollte … anderen Wein, flaschenweise.“
Weiterhin heißt es:
Trotz Rauchverbot und Hinweis darauf qualmt Giulia Siegel munter. … Und Kofler erteilt ihr Hausverbot: „Ich habe ihr ausrichten lassen, dass ich sie in meinen Restaurants nicht mehr sehen möchte.“
Hierzu stelle ich fest:
Der Kellner hat mich nicht dreimal gefragt, was er mir bringen darf. Ich schnippte nicht mit den Fingern und ich habe mich auch nicht gegenüber dem Kellner geäußert, wie oben behauptet wird. Wein wurde durch mich nicht bestellt. Es bestand an dem Abend kein Rauchverbot. Ein Hausverbot wurde mir gegenüber nicht ausgesprochen. Mir wurde auch nicht ausgerichtet, dass Herr Kofler mich in seinen Restaurants nicht mehr sehen möchte.
München, den 18.11.2011, Giulia Siegel

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Julia (Giulia) Siegel vs. BILD digital GmbH & Co. KG

19.01.12: LG Berlin 27 O 735/11 Julia Giulia) Siegel vs. BILD digital GmbH & Co. KG


[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richter am Amtstgericht: Herr Dr. Dieter Dölling
Richter am Landgericht: Herr Dr. Wolfgang Hagemeister


[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller-/Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RA Graalfs
Antragsgegner-/Beklagtenseite: Kanzlei Raue LLP; RA Prof. Dr. Hegemann


[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

19.01.12: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike


Vorsitzender Richter Mauck: Wir hatten das ja alles schon mal kurz im Verfügungsverfahren erörtert. Frau Siegel sagt, sie hat sich im Lokal nicht danebenbenommen. Sie hat ihre Begleitung als Zeugin. Hier haben wir heute den Kellner als Zeugen … Beweislastumkehr …es würde zu Lasten des Antraggegners ausgehen …

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Ich glaube nicht, dass es auf die Menge der Eidesstattlichen Versicherungen ankommt, denn die sind alle nicht substantiiert … Immer die Rede des Herrn Pfeiffer … aber auch der kann nur sagen, was er getan hat und nicht was Frau Siegel gemacht hat.

Antragsteller-/Klägeranwalt Graalfs: []

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Ich hatte noch keine Zeit, zu dem Schriftsatz vom 17.01.12 zu lesen.

Antragsteller-/Klägeranwalt Graalfs: []

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Den Wert der Eidesstattlichen Versicherung von Frau Siegel muss die Kammer beurteilen. Der Zeuge hier hat gar kein Eigeninteresse.

Antragsteller-/Klägeranwalt Graalfs: Sie haben nicht richtig gelesen.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Ich finde, wir sollten den Zeugen hören. Frau Siegel steht und stellt sich ständig in die Öffentlichkeit. Was die Beweislastverteilung angeht, da ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Welchen Anlass soll eigentlich der Gastgeber gehabt haben, [für] jene E-Mail [Kofler-Email, der Gastgeber des Abends], wenn da nichts war? Das ist doch ein außerordentlich starkes Indiz.

Antragsteller-/Klägeranwalt Graalfs: War er denn am Tisch?

Vorsitzender Richter Mauck: Am nächsten Tag fällt er ihr um den Hals.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Er sagt glasklar, dass das [mit dem Um-den-Hals-fallen] unwahr ist.

Antragsteller-/Klägeranwalt Graalfs: Es gibt einige eidesstattlich versicherte Aussagen mit dem Gegenteil zum Inhalt.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Wer da alles zum Klüngel um Frau Siegel gehört … wer soll da so was einfach so schreiben?

Antragsteller-/Klägeranwalt Graalfs: Das, was geschrieben wurde, ist nicht geschehen. Dafür gibt es zahlreiche Zeugen. Außerdem stimmen die Gründe für dieses unsägliche Verhalten … Warum sollte sie so ein Verfahren einleiten?

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Das kann ich ganz leicht nachvollziehen.

Antragsteller-/Klägeranwalt Graalfs: Hier sind sechs Personen, die ihm widersprechen.

Vorsitzender Richter Mauck: Gut, wir werden mal kurz darüber sprechen.

Die Kammer zieht sich zur Beratung zurück.

Vorsitzender Richter Mauck: Wir wollen uns mal kurz anhören, was Herr P. zu sagen hat. Erzählen sie mal.

Zeuge P.: Ich musste Frau Siegel immer von hinten bedienen [erklärt die Sitzordnung]. Ich bin extra zum Kellnern nach München gekommen. Es waren dort zehn Gäste am Tisch. Ich hatte zuerst die älteren Gäste nach ihrem Getränkewunsch gefragt, dann sie, die jüngste Dame am Tisch. Ich wusste nicht, wer sie ist. Ich hatte sie dreimal gefragt, sie hat mich ignoriert. Es hat eine Stunde gebraucht, bis ich wusste, wer das ist … erst der Restaurantleiter hat das gesagt … [sonst] nur mit Vornamen … Wenn ich gewusst hätte, was das alles nach sich zieht, dann hätte ich nicht ausgesagt. Es gab für diesen Abend nur einen Rotwein und nur einen Weißwein, der Rest wurde erst noch geliefert von der Fa. Kofler. Sie wollte aber trotzdem die Weinkarte, obwohl es nur diese zwei Weinsorten gab. [] Die eine [andere/weitere extra verlangte] Sorte war dann doch da [der Veranstalter ließ sich auf den Extrawunsch ein]. Es wurden daraufhin vier verschiedene Weine geordert … Connaisseur … Menüs nicht durcheinanderwürfeln … sie wollte mischen [ok., Extrawurst ging durch]. Dann wollte sie statt einmal Dessert zwei davon. Für jedes waren genau vier Sorten Leberpastete abgezählt … ich hatte deswegen Krach mit der Küche … [alle Bestandteile in den Gängen waren genau abgezählt, es gab keinen Spielraum]. Die Tischdeko war groß und opulent. Alles waren Nichtraucherplätze – sie wollte aber einen Aschenbecher. Sie packt ihre Zigaretten aus – ich sage: Rauchverbot. Sie hat weitergeraucht. Es gab außer ihr dreißig weitere Gäste, aber das war ihr vollkommen egal. Sie hat dann in die Kristallvasen geascht. Auf meine Ansprache sagte sie: „holen sie Kofler persönlich“. Zum Schluss waren alle anderen Gäste schon weg, nur noch sie und drei andere waren übrig. Alle hatten gegessen, alles war fertig. Es mussten nach Mitternacht noch Handwerker vor der morgigen Bauabnahme kommen. Kofler sagte in der Situation [zu mir]: die kommt hier kein zweites Mal rein. Die kriegt Hausverbot. Am nächsten Abend: es war proppevoll, aber sie war drin, weil sie eine Stunde vor der Tür Krach gemacht hatte. Der Partner [von Kofler] hat sie dann wohl reingelassen. Das, was in der Zeitung gestanden hat, ist weitaus weniger gewesen als das, was wirklich war. Ich hatte dort dann noch vier Tage gearbeitet und in diesen ganzen weiteren vier Tagen war es unter der Bedienungsmannschaft der running gag, was bis dahin vorgefallen war. Alle haben mich immer nur gefragt: und, kommst´e heute klar? Die olle Siegel ist ja heute nicht da. Doll, dass du der nicht an die Gurgel gegangen bist.

Antragsteller-/Klägeranwalt Graalfs: []

Zeuge P.: Ich habe meine Eidesstattliche Versicherung nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Sie war Gast an dem Abend, sie erhielt eine geschenkte Leistung.

Antragsteller-/Klägeranwalt Graalfs: Ärger ist keine gute Quelle für Angaben.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Dann muss der Ärger ja auch irgendwo hergekommen sein. []

Antragsteller-/Klägeranwalt Graalfs: Darf ich noch Fragen stellen?

Vorsitzender Richter Mauck: Ja.

Antragsteller-/Klägeranwalt Graalfs: Wo war Herr Kofler

Zeuge P.: Er war überall. Er bewirtete selbst.

Antragsteller-/Klägeranwalt Graalfs: Er war nicht in der Nähe von ihr?

Zeuge P.: Sicher auch mal an dem Tisch, aber nur kurz.

Antragsteller-/Klägeranwalt Graalfs: Herr Kofler …

Zeuge P.: [beschreibt, wo Her Kofler überall war: meist im gleichen Raum, aber nicht immer am Siegel-Tisch] Herr Kofler hat mitbekommen, dass sie geraucht hat, vier verschiedene Weinsorten verlangt hat, dass sie zweimal Leberpastete (Desserts) wollte.

Antragsteller-/Klägeranwalt Graalfs: Können wir das alles bitte aufnehmen? Haben Andere am Tisch von Frau Siegel geraucht?

Zeuge P.: Ggf. noch ein Herr.

Antragsteller-/Klägeranwalt Graalfs: Woher wussten sie, dass Rauchverbot besteht?

Zeuge P.: Erstens mal, wir waren in Bayern, dort besteht Rauchverbot. Es handelte sich um eine offene Küche, ein weiterer Grund. Herr Kofler hatte außerdem diesbezüglich auch eine gesonderte Einweisung gegeben und es waren demzufolge auch gar keine Aschenbecher vorrätig. [] Kollegen haben es mir kolportiert: „die Frau Siegel kommt hier nicht rein.“

Antragsteller-/Klägeranwalt Graalfs: Hat Herr Kofler den Eingang überwacht?

Zeuge P.: Er war bei den Gästen.

Antragsteller-/Klägeranwalt Graalfs: Ok., ok.

Richter Dr. Dölling: Gab es mit anderen Gästen Auseinandersetzungen wegen des (Nicht-) Rauchens? Oder auch, wohin geascht wurde, das mit den Kristallvasen?

Zeuge P.: Die Auseinandersetzung hat jeder mitbekommen.

Richter Dr. Dölling: Gab es andere spezielle Weinbestellungen von anderen Gästen?

Zeuge P.: Nein.

Richter Dr. Dölling: Ihnen soll was runtergefallen sein – daher das zweite Dessert?

Zeuge P.: Nein. Wenn , dann ich es selbst nachgefordert und neu gebracht.

Vorsitzender Richter Mauck: Wir verzichten auf eine Vereidigung.

Zeuge P.: Ich mach´s aber gern. Mir ist so etwas noch was wert.

Vorsitzender Richter Mauck: Ja.

Zeuge P.: Wenn sie das brauchen.

Vorsitzender Richter Mauck: Na gut.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass die Einstweilige Verfügung aufgehoben wurde.


[bearbeiten] Kommentar

Ein Fall, der durch den Vortrag des Zeugen – des Kellners, den Tochter Siegel an besagtem Abend ins Visier nahm, sehr an Lebendigkeit gewann. Ein guter Zug der Kammer auch, diesen Zeugen vortragen zu lassen, der in seiner Art hochkonzentriert und ohne geschwätzige Wiederholungen oder Abschweifungen dem Verfahren im besten Sinne des Wortes diente. Er machte einen bemerkenswert intelligenten, aufmerksamen Eindruck, jemand der weiß, was von seinem Berufsstand erwartet und verlangt wird und dem es eine Ehre und Herausforderung ist, dem jeden Tag aufs neue voll zu entsprechen. Sicher kein überempfindlicher aber nur durchschnittlicher Aushilfskellner. Wohlgefallen löste die Aussage des Kellners auf der Antragstellerseite nicht aus, RA Graalfs schien noch nicht mal mit diesem Auftritt gerechnet zu haben. Allzu eilige Parteinahme möchte man aber auch keiner Seite angedeihen lassen, aber gerade auch als aufrecht bekennender Fan der Texte der Gruppe „Dschingis Khan“ die ja größtenteils vom Vater der Antragstellerin, Herrn Ralph Siegel stammen, gerade da beschleicht einen doch heftiges Bedauern, wenn es einen sagen lässt, dass seine Tochter trotz bestechendem Äußeren wohl nicht das beste Geschenk ist, was er der Nation gemacht hat. Freilich muss es das ja auch gar nicht sein, aber wenn man an die Treu- und Wahrsprüche von der Generation der Erwerber und den nachfolgenden Verderbern denkt, und wenn man dann, freilich aus anderem Zusammenhang den unlängst entstaubten Begriff der spätrömischen Dekadenz durch das eigene, von unerbaulichen Meldungen ermüdete Hirn flimmern lässt – dann mag einem der alte Herr schon recht leid tun, dem man doch am liebsten nur die reine Freude mit ein paar wohlgeratenen Enkelkindern nebst ebensolcher Eltern wünschen möchte.

Hut ab jedenfalls vor dem wackeren Kellner, der seinen Beruf wohl noch anständig gelernt zu haben scheint und der aus reinstem Arbeitsstolz nicht alles mit sich machen lässt. Gerade solche aufrechten Bürger unterscheiden unsere Gesellschaft noch von irgendwelchen Despotien, wo aus vorauseilender Ehrerbietung etc. bis zum Erbrechen gekatzbuckelt wird (wo das vielleicht auch sogar zum Überleben gehören mag). Vater Siegel und Kellner P. (der altersmäßig sein Sohn sein könnte) wären jedenfalls die schlechteste Trinkgesellschaft nicht, wenn sie sich denn mal über den Weg liefen und beim Geist des Weines über Anstand, Sitte, Bescheidenheit, Demut und noch so einiges aus diesem Schuhkarton in dieser Welt räsonieren würden. Sie würden schnell gemeinsam die veritas im vino aufspüren, von der man auch unserer Kammer als Drittem im Bunde gern immer und allzeit einen anständigen Schluck wünschen möchte.

Es grüßt den wohlgeneigten Leser und Besucher unserer Webseite die Vierte Gewalt …

[bearbeiten] Videos

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[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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