27 O 62/11 - 30.06.2011 - Peter Alexander zensiert postmortal
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Corpus Delicti
Im vorliegenden Fall geht es um eine weitere Berichterstattung über den inzwischen verstorbenen Peter Alexander, wobei auch Fragen der Rechtshängigkeit berührt wurden. Als Kläger wurde der Erbe des Verstorbenen eingesetzt.
| BUSKEISMUS BERICHT | |
[bearbeiten] Michael Neumayer vs. Pabel-Moewig Verlag KG
30.06.11: LG Berlin
[bearbeiten] Richter
Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Hagemeister
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Dr. Kinzel u.a.; RAin Dr. Kinzel
Beklagtenseite: Kanzlei Hogan Lovells International LLP; RAin Haisch
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 27 O 62/11
30.06.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Mauck: … Das Aktivrubrum muss geändert werden. Kläger ist nunmehr Michael Neumayer als Erbe von Peter Alexander, wohnhaft unter alter Anschrift …
Klägeranwältin Dr. Kinzel: Vorsorglich beantrage ich eine Erklärungsfrist zum letzten Schriftsatz. Der ist vom 05.06.11, aber ich habe ihn erst am 20.06.11 erhalten.
Beklagtenanwältin Haisch: Ich beantrage Erklärungsfrist zum Schriftsatz vom 23.06.11.
Vorsitzender Richter Mauck: Eine Vertragsstrafe müssen wir hier, wie anderswo auch machen. Auch wenn man Unterlassung herleitet, obwohl der Verstoß natürlich noch was anderes ist. Zur Frage einer Geldentschädigung, da hat sich die Kammer in der letzten Woche positioniert. Vorraussetzung hierfür ist Rechtshängigkeit – die liegt hier aber nicht vor.
Klägeranwältin Dr. Kinzel: Es gibt einen Vermerk vom 08.02.11, dass zugestellt wurde.
Vorsitzender Richter Mauck: Ja, aber schon am 03.02.11 [] hier auch keine großen Versäumnisse des Gerichts. Rechtshängigkeit ist nach dem Tode … Man kann’s auch anders sehen, aber … Es gibt ja auch Stimmen, die sagen, das gibt’s überhaupt nicht. []
Beklagtenanwältin Haisch: Natürlich ist das eine interessante Sache.
Vorsitzender Richter Mauck: Ja, z.B. ein Urteil aus der ersten Instanz – und wenn dann der Todesfall eintritt … Hier noch zu Lebzeiten … Einzige Frage sind die Rechtsanwaltskosten. Die Ansicht der Kammer ist, man soll Peter Alexander in Ruhe lassen – dem Grunde nach können daher Rechtsanwaltskosten erstattet werden. Jetzt muss man nur mal bei den Bildern gucken, da sind die Werte etwas geringer. [] Aber im Großen und Ganzen ist für uns die Sache nicht so schlimm wie für sie.
Klägeranwältin Dr. Kinzel: Ich habe ja schon letztes Mal vorgetragen.
Beklagtenanwältin Haisch: Gekämpft.
Klägeranwältin Dr. Kinzel: Ja. []
Vorsitzender Richter Mauck: Im Prinzip liegt ein Kernverstoß bei der Textberichterstattung vor. Die Klägerseite beantragt, den Vertragsstrafenverstoß vom restlichen Verfahren abzutrennen und ans Gericht in Baden-Baden zu verweisen.
Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass die Forderung auf Vertragsstrafe und Geldentschädigung abgewiesen wurde.
[bearbeiten] Michael Neumayer vs. Gong Verlag GmbH
30.06.11: LG Berlin 27 O 114/11
Klägerseite: Kanzlei Dr. Kinzel u.a.; RAin Dr. Kinzel
Beklagtenseite: Kanzlei Saatkamp & Bullerkotte; RAin Bullerkotte
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 27 O 114/11
30.06.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
Vorsitzender Richter Mauck: Vorsorglich beantragen beide Parteien Erklärungsfrist zum letzten Schriftsatz der jeweils anderen Seite. [Zu RAin Bullerkotte] Sie haben die vorige Verhandlung gehört. Haben sie noch eine Idee, warum das überhaupt nicht vererblich sein kann? Das Kammergericht hat das bloß nicht weiter vertieft – und das mussten sie auch nicht.
Klägeranwältin Dr. Kinzel: Nein, nein. Es war ein Vergleich dort, aber der dortige Richter sagte, es sei schon vererblich.
Richter Dr. Himmer: Rechtskraft hängt ja nur am Anspruch. Nach dem Tode wär’s nicht erblich. Die Rechtskraft endet an den materiellen Voraussetzungen.
Klägeranwältin Dr. Kinzel: Hier wurden die Ansprüche schon mal geltend gemacht.
Vorsitzender Richter Mauck: Kein Mensch weiß genaues. Alle sind gespannt, was das Kammergericht dazu sagt. Hier ist es am 11.03.11 rechtshängig geworden.
Am Ende des Verhandlungstages wurde bekannt gegeben, dass die Klage abgewiesen wurde.
[bearbeiten] Kommentar
KAin Dr. Patricia Cronemeyer (Kinzel) stößt mit Beharrlichkeit in selten ausgeleuchtete Rechtsbereiche vor. Fragen der Rechtsanhängigkeit werden hierbei nicht ausgelassen.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.