27 O 607/11 - 28.02.2012 - Peter Alexanders Erbe

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um weitere Berichterstattung über die Höhe des Erbes von Peter Alexander unter Einbeziehung österreichischer Rechtslage.


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Michael Neumayer vs. BUNTE Entertainment Verlag GmbH

28.02.12: LG Berlin 27 O 607/11

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richter am Landgericht: Herr Dr. Hagemeister
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer


[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Dr. Cronemeyer; RAin Cronemeyer
Beklagtenseite: Kanzlei Prof. Dr. jur. Schweizer; RAin Claasen


[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

28.02.12: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Mauck: Also von den ersten vier Äußerungen ist der Kläger betroffen. Der Artikel befasst sich mit dem Erbe und wie viel er wohl erben wird. Und nach österreichischer Rechtslage auf jeden Fall 50 %. Wohl gibt es das Recht, die Rechtslage darzustellen.

Klägeranwältin Cronemeyer: Ja, aber bei den 50% da fängt man auch wieder zu rechnen an. Das es zum Schluss ein Herr Gagenbauer ist, ist eingangs nicht klar.

Beklagtenanwältin Claasen: Das ist vorne ganz konkret zuordenbar.

Klägeranwältin Cronemeyer: Nö. Es heißt immer wieder, „es wird geschätzt“, aber trotzdem wird es zugerechnet. Es kommt wie eine eigene Aussage daher.

Vorsitzender Richter Mauck: Das ist die Frage, wenn man das Andere weglässt, isoliert gesehen.

Klägeranwältin Cronemeyer: Ja, wenn man den Gesamtzusammenhang sieht. Aufhänger der Berichterstattung ist: „Was wird aus den Millionen?“

Vorsitzender Richter Mauck: Gut, wir werden nachdenken. Problematisch sind hier auch wieder die Kosten.

Klägeranwältin Cronemeyer: Im Zuge der neuen BGH-Rechtsprechung … wenn eine von zwei Sachen ins Verfügungsverfahren gelangt, dann … dann ist das hier auch so.

Vorsitzender Richter Mauck: Das ändert aber nix, dass es eine Abmahnung war.

Klägeranwältin Cronemeyer: []

Vorsitzender Richter Mauck: Gut, wir werden sehen, wie wir damit weiterkommen.


Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass der Klage im Wesentlichen stattgegeben wurde.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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